Exmatrikulation

wenn man in einer klausur mehrfach durchfällt, wird man ja zwangsexmatrikuliert.in dem fall darf man das jeweilige studienfach nirgends mehr studieren, andere fächer aber schon. wie schaut es aber aus, wenn man sich die erbrachten fächer angerechnen lassen will, die man in anderen fächern gut braucht, aber schon absolviert hat. geht das?bitte nur antworten, die es wissen.

28 Antworten zur Frage

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Exmatrikulation

eine andere frage noch. wenn man besagte klausur nicht besteht, und der letzte versuch aufgebraucht ist, gibt es sowas wie härtefallanträge um doch nochmal mitschreiben zu können?
und noch was : wie lange dauert der antrag auf exmatr., wenn man aus sicherer quelle weiß, dass man durchfällt und der uni quasi einen schritt voraus sein will, dann würd man das fach woanders weiterstudieren können.
ich habe eine weitere frage gestellt:
An alle Studenten.brauche eine Entscheidungshilfe.
Ja natürlich.
Meine Freundin hat das Medizinstudium mit mir angefangen. Sie war super in Chemie und Biochemie, hat aber Fächer wie Anatomie und Histologie nicht hinbekommen und musste "aufgeben".
Sie hat dann Chemie studiert und ihr wurden einige Scheine anerkannt.Sogar das Chemiepraktikum, welches wir Mediziner hatten musste sie nicht nochmal machen.
Alles Gute
hat sie denn freiwillig aufgegeben?oder wurde sie zum aufgeben gezwungen?nach x mal durchfallen wird man ja automatisch exmatr.
Sie wurde aufgegeben. Hatte alle Versuche durchgezogen, auch wenn sie vorher schon wusste das es nichts wird.
hm das ist schade.also kann man davon ausgehen dass es in ganz D so ist oder?also diese regelung.sorry wenn ich so nachhake, aber ich brauche sichere infos
Ich würd vorsichtig sein , das muss nicht an allen Unis und in ganz D.so sein.
Notfalls mit der jeweiligen Uni aushandeln.
naja, das problem ist maggie, die ergänzung.ich brauch die infos jetzt, um mir die weitere vorgehensweise zu überlegen. also exmatr. oder exmatr. werden. sollte ich ersteres wählen, muss genug handeln, heißt, bevor die ergebnisse offiziell werden.
Nein, der Uni ist es egal, in welchen Fächern du Schwächen hattest, du hast die Leistungsnachweise ja per Schein und nur die zählen. Deine erbrachten Leistungen zählen immer das ist an jeder Uni so!
Du kannst auch Härtefallanträge beantragen. Für diese brauchst du dann ein ärztliches Attest.
Bei der Lina war es so, dass sie in die Physikumsprüfung gegangen ist mit dem Wissen, sie würde durchfallen-ist sie dann auch.
Dte Prüfungen waren nich Ende des WS und zum SS hatte sie sich schon einen Studienplatz in der Chemie ergattert.
Die Nachricht, dass sie die Auflagen nicht erfüllt hatte kam dann irgendwann in diesem SS.
Also weißt du bereits ,dass du durchgefallen bist?
Ich würd die Ergebnisse erstmal abwarten.
Das Problem hierbei ist, du hast die Prüfung bereits geschrieben, d.h. die Ergebnisse bestehen ob do nun selbst ext oder geext.wirst.
Aber ein paar Freunde haben das so gemacht:
Sie sind geext worden und haben dann an einer anderen Uni was anderes weiterstudiert.
Mussten aber halt ne Weile suchen bis sie ne Uni gefunden haben, welche die Fächer anerkannt haben.
Das stimmt nicht,dass alle erbrachten Leistungen an allen Unis anerkannt werden
hm.naja.aber härtefallantrag ist doch riskant oder.kann ja klappen und auch nicht. bis dahin bin ich auch offiziell durchgefallen. wie gesagt, ich müsste wissen wo die größere chance wäre: härtefallantrag, gar nix tun und exmatr. werden und die scheine für ein anderes fach benutzen, oder sich selbst exmatr. da ich jetzt schon das zwischenergebnis bekommen hab, kann man damit rechnen dass die ergebnisse recht bald offiziell sind. schafft man bis dahin überhaupt eine exmatr.?
ja ich weiß es schon. ich hab von dieser möglichkeit erst vor einigen tagen erfahren, also sich selbst exmatr. und somit das fach woanders weiterstudieren. OFFIZIELL weiß ich ja nicht, dass ich durchgefallen bin, und in dem fall darf man doch abbrechen wann man möchte.
Beim Härtefallantrag muss eben ein Grund genannt werden. Eigentlich haben die Uniangestellte kein Recht auf eine Diagnose auf ärztlichen Attesten aber bei einem solchen Antrag muss ein Grund genannt sein
Einen Schein kann dir NIEMAND mehr aberkennen. Die Uni kann zwar sagen das Praktikum an ihrer alten Uni entspricht nicht unseren Inhalten und daher müssen sie das Praktikum / Kurs/Seminar nochmal an unserer Uni absolvieren, aber deine Scheine kann dir niemand mehr aberkennen, das ist FAKT
Es geht nicht ums aberkennen sondern ums anerkennen! Aber was hat sie davon wenn die Scheine nicht an der neuen Uni anerkannt werden!
Ich würd mich itze mal an ner anderen Uni informieren und stell dich halt dumm, wenn die nach deinen Ergebnissen fragen.
Hätte-Wäre-Wenn.
Sei doch nicht gleich so studenbissig *g
Wenn dir meine Auskünfte nicht passen, dann verfasse doch eine eigene Antwort anstelle dich hier bei mir in den Kommentaren herumzutreiben.
nun ist es zu spät, die anmeldefristen sind gerade gestern zuende gegangen. hätte also nur noch eine chance in exakt einem jahr, und deswegen hab ich noch keine ahnung was ich machen will.
die anmeldefristen sind gerade gestern zuende gegangen. "
Ich würde es trotzdem probieren Mataru
Es gibt soviele Abspringer vielleicht hast du Glück. Ich würde es versuchen, sonst ärgerst du dich später nur
ja ich weiß aber das problem ist, dass ich keine ahnugn hab, was ich jetzt machen soll, was ich mit dem abi kann, oder mit den scheinen, oder überhaupt möchte.und morgen ist eh samstag.ich sollte aber lieber jetzt schon irgendwie handeln hab ich das gefühl, nicht erst montag. also entweder das nichts-tun-und-abwarten entscheiden.oder exmatr. usw
Ich würde halt überlegen: Wenn du an dem Studium hängst und es weiterführen möchtest, dann würde ich den Härteantrag stellen
Würde es aber ein anderes Studium geben, in dem du eventuell einen Schwerpunkt auf die Fächer legen könntest, die dir mehr Spass machen, dann würde ich mich exmatrik. Aber vorher erst bei der neuen Uni informieren, egal ob die Fristen schon rum sind.
stutenbissig!
Was geht denn mit dir, soviel wie ich weiß ist das ein Wissensforum und hier darf jeder seinen Kommentar abgeben wenn es anderen weiterhelfen könnte.
Und wenn du dich gleich angegriffen fühlst kann ich ja nix dafür.
Wollte lediglich ergänzend mitwirken.
Es tut mir sehr leid,falls es so schien, als ob ich deine Autorität in Frage gestellt habe.
Also ich bekomme jedesmal eine Systemnachricht wenn du kommentierst und dann muss ich mich von dir nicht auch noch anpieseln lassen
Ich verweise jetzt nochmal auf das eigene Antwortfeld, ich habe es nicht gerne, solche Kommentare unter meiner Antwort stehen zu haben. Eine Bewertung mir gegenüber steht dir keinesfalls zu. Auf weiteren Kontakt verzichte ich gerne, daher der Einsatz der BL, damit du mein Systemnachrichtenfeld nicht weiter belästigst
aaaalso, erstmal bitte mit streiten aufhören ich bin dankbar für alle informationen nud erfahrungen. da dieses thema nun speziell ist, stell ich mal noch eine frage, um vll. auch andere studenten zu erreichen. ich stell dann den link rein, vll ist die andere frage dann präziser und ihr antwortet nochmal, nur auf den punkt gebracht.
Es steht jedem frei eine Antwort zu verfassen aber niemand hat das Recht eine Antwort ohne Belege als falsch anzugreifen, wobei die gleiche Auffassung auch die Userin in der zweiten Antwort teilt.
Ja das geht. Interessiert ja die neue Hochschule nicht, was nach der Prüfung war, die man anrechnen lassen möchte. Außerdem hast du die Leistung ja erbracht, auch wenn du später geext wurdest.
also ist das sicher?ich dürfte ja theoretisch an anderen unis nicht mehr dieses fach studieren. hätte angst dass die erbrachten leistungen somit quasi "ausgelöscht" werden, oder verwahrt.was auch immer.hoffe du verstehst wie ich das meine
Klar, verstehe ich. Aber das dürfte kein Problem sein, da du ja wie gesagt bestimmte Leistungen erbracht hast. Bei meinem Ex-Mitwohni war das genauso.
Ich hoffe es klappt, wie du dir das vorgestellt hast. Ich drück dir feste die Daumen
dnake dir.vll möchtest du noch in der nächsten frage antworten, ich stell gleich eine rein, und den link tu ich hier hin.

Exmatrikulation - welche Bedeutung hat diese nach Abschluss des Studiums?

Ich hab das nach meiner Promotion selber erlebt. Dir droht die ZWANGS-EXMATRIKULATION. D.h. die niormale Exmatrikulation verschlingt eine Verwaltungsgebühr; und wenn du dich nicht freiwillig meldest, treiben sie von dir Zwangsgeld ein.
Das könnte von der Uni abhängen. Ich musste mich selbst exmatrikulieren. Exmatrikulation ist nur das offizielle Abmelden.
Würdest du weiter immatrikuliert bleiben, würden die Semestergebühren weiterhin anfallen. Auch wenn du die nicht bezahlst, du schuldest dann einfach der Uni was und die kann sie rechtskräftig einfordern.
Das ist so ähnlich wie wenn du Mitglied bei einem Verein bist: Wenn du dich nicht abmeldest, musst du weiterhin die Gebühren zahlen.
Bei der Uni Köln ist das anders. Sobald man den Semesterbeitrag bis zu einem bestimmten Datum nicht gezahlt hat, wird man automatisch exmatrikuliert.
Das ist also scheinbar von Uni zu Uni unterschiedlich, also kann man das nicht pauschal beantworten. Du solltest deshalb in deinem Studiensekreteriat nachfragen.
Studierende werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Abschlussprüfung bestanden haben.
Die Exmatrikulation erfolgt kraft Gesetz, d.h. die Studierenden werden bei Bestehen der Abschlussprüfung "automatisch" exmatrikuliert.
Maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei der Tag, an dem die letzte Prüfungsleistung erfolgreich abgelegt wurde -
ja, wenn man nicht zur Zahlung aufgefordert wurde - wirksam exmatrikluiert: wer sich nach Mahnung unter Fristsetzung und Androhung der Exmatrikulation nicht rückmeldet oder fällige Abgaben und Entgelte nach diesem Gesetz nicht zahlt - dann ist man mit Fristablauf zum Ende des Semesters exmatrikuliert
Die Exmatrikulation ist die Austragung der/des Betroffenen aus der Liste der Studierenden
Exmatrikulation - Wegweiser - Studium - FernUniversität in Hagen

Exmatrikulation > < Agentur für Arbeit Wie handhaben ohne fin. Verluste?

Kann und sollte sich die Studentin dann überhaupt austragen?
Nein, das wäre taktisch sehr unklug, denn damit könnte das Verfahren beendet werden.
Aber für eine verbindliche Beratung wäre ein Anwalt oder ein Juraforum das richtige Adresse. Es koste bei einigen Foren ca. 20,00 bis 40,00 Euro für eine umfassende Beratung.
Ist der Stichtag, mit der Abgabe der Bachelor-Arbeit beim Prüfungsamt oder kann man noch bis zur Notengebung eingeschrieben bleiben und sich gleichzeitig beim A-Amt eintragen lassen als arbeitssuchend?
Könnte man machen, aber man weiß ja nicht ob sie bestanden hat. Wenn nicht und sie ist ausgetragen war es das dann, also die Note sollte abgewartet werden.
Wenn Alles nicht geht bekommt sie Hartz4 für den Lebensunterhalt.
Kindergeld bei Exmatrikulation?
Von meiner Hochschule habe ich damals auch die Information bekommen, dass man bis zum Ende des Semesters der Exmatrikulation noch als Student gilt. Daran ändert angeblich auch eine vorzeitige Exma nichts.
Mittlerweile sieht die Kindergeldstelle das wohl anders. Im Merkblatt heisst es:
"Die Kindergeldzahlung
endet spätestens mit dem Ende des Schuljahres
bzw. bei Kindern in betrieblicher Ausbildung oder im Studium mit
dem Monat, in dem das Kind vom Gesamtergebnis der Prüfung offiziell
schriftlich unterrichtet worden ist, auch wenn der Ausbildungsvertrag
für längere Zeit abgeschlossen war oder das Kind
nach der Abschlussprüfung an der Hochschule noch
immatrikuliert bleibt."
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf Auch für Übergangszeiten kann Kindergeld, nähmlich bis zu vier Monate, gezahlt werden. Ob diese nur zwischen Schule und Ausbildung oder auch zwischen zwei Ausbildungen gilt, ist nicht eindeutig formuliert.
Sorry, war als Antwort nicht als Kommentar gedacht. Kommentieren möchte ich, dass die Altersgrenze beim vollendeten 25. Lebensjahr liegt. Nur wenige Jahrgänge können die Übergangsregelung nutzen.
das war mir auch nicht bekannt. Aber da die Tochter das Studium abgebrochen hat und dadurch ja keine fertige Ausbildung hat, liegt da die Sache vielleicht anders?
Für die Kindergeldstelle dürfte doch das Vorhandensein eines Studienabschlusses nicht entscheidend sein. Wenn die Tochter eine zweite Ausbildung beginnt, müsste ihr aus meiner Sicht auch hierfür bis zum Ende des 25. Lebensjahres Kindergeld zustehen. Im Gegensatz zum Bafög ist in den mir bekannten kindergeldtexten nie die Rede von der Erstausbildung oder dem Verlust des Anspruches bei Studienabbruch. Es geht eher um den Status Auszubildende bzw. Studentenin.
Nicht mehr immatrikuliert, das heißt nicht mehr in der Ausbildung. und somit auch besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld mehr!
Leider.
Das selbe gilt für die Krankenversicherung.das heißt nicht mehr familienversichert!
Tut mir leid
Nicht mehr familienversichert? Die Tochter meldet sich jetzt ausbildungssuchend, und meine Kinder waren bzw sind da auch familienversichert.
okay, das hast du aber nicht erwähnt, das sie nach ihrem Diplom noch eine Ausbildung machen möchte, deshalb dachte ich, ich sage es mal.aber dann müßte sie auch noch Anspruch auf Kindergeld haben.Zumindest bist sie 26 ist.
Die Frage ist was ist mit der Zeit dazwischen! Wenn sie sich jetzt erst ausbildungssuchend meldet gibt es eine Lücke.
erstmal für deine Antworten. Ich würde eben auch gerne wissen welches Datum denn jetzt als Uni-Austritt gilt, denn bei der Uni wurde ihr gesagt dass sie bis 31.3. kindergeldberechtigt sei weil da erst die Exmatrikulation gilt, das Ausstellungsdatum ist aber im Dezember und darauf beruft sich wohl die Kindergeldstelle.
Mhm.ich würde meinen, das Mädchen soll zu ihrer Hochschule gehen und sich eine gescheite Exmatrikulationsbescheinigung ausstellen lassen, mit dem richtigen Datum!
Alles Gute
Ist eine Exmatrikulation sinnvoll?
Sorry, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe: ich bin im SoSe mit allen Prüfungen durch und beginne auch im SoSe die Diplomarbeit, die ich voraussichtlich Anfang November abgebe. Daher frage ich mich, ob es sinnvoll ist, für diesen kurzen Zeitraum Studiengebühren zu zahlen.
Eine Exmatrikulation hätte zur Folge, dass Du Deine Diplomarbeit nicht schreiben könntest. Du hättest Dein Studium de facto abgebrochen.
Es gibt Hochschulen, die für das Diplomarbeitssemester andere Gebühren erheben oder die Studenten von der Semester- bzw. Studiengebühr freistellen. Hier kann Dir aber nur Deine Hochschule online oder per Telefon weiterhelfen.
Grundsätzlich dürfte sich auch mit 400 Euro Studiengebühr eine Immatrikulation bis zum Ende des Wintersemesters lohnen. Rechne einfach mal Deine finanzielle Situation Studiengebühren/Semestergebühren vs. Semesterticket, Kindergeld etc. durch.
Super erläutern und mit Zahlen belegen kann Dir das Dein Sachbearbeiter im I-Amt.
Meinst Du das Studierendensekretariat?
Wenn die Zeit der Einschreibung naht, bin ich wahrscheinlich nicht in D; mir geht es daher zunächst um eine Einschätzung.
Außerdem hoffe ich, dass auch hier in der Materie bewanderte hin und wieder reinschauen.
Ich verstehe das jetzt mal so, dass du schon studierst. Von daher wäre eine Exmatrikulation absoluter Unsinn irgendwo, weil du dich ja im folgenden Semester wieder einschreiben müsstest und dann musst du sowieso Gebühren zahlen, Prüfungen hin oder her.
Was du machen könntest wäre eine Beurlaubung/Freistellung, sowas wäre eine Möglichkeit um nicht zur Uni zu müssen, zahlen müsstest du hier aber auch trotzdem.
Was das Kindergeld angeht - sofern du selbst noch kein Geld verdienst oder unter einem bestimmten Mindestjahressatz liegst - müsstest du noch KG bis zu deinem 25ten Lebensjahr bekommen. BAFöG ist wieder so ne Sache, da kommts drauf an ob du noch zu Hause wohnst und wieviel deine Eltern verdienen, bzw. in wie weit deine Eltern dich unterstützen.
Ansonsten bleiben noch die folgenden Vorschläge um Infos einzuholen:
- wie oben schon gesagt -> Studierendensekretariat
- Studierendenberatung
- oder aber das BAFöG-Amt in deinem zuständigen Hochschulsozialwerk
an diesen Stellen müsste man dir weiter helfen können.
Poste doch mal bitte Deine Antwort als "richtige" Antwort, sonst kann ich Dir bei Ende der Frage keine Punkte dafür geben.


studium
Macht es Sinn einen Studiueignungstest zu machen?

- der Eignungstest sagt nichts darüber aus, ob man das Studium schafft nur ob man für diese Studienrichtung geeignet -


exmatrikulation
Antrag Exmatrikulation

- nach Prüfung 02 Beendigung des Studiums 03 Beendigung des Studiums ohne Prüfung 04 Hochschulwechsel 05 sonstige Gründe. -


uni
Probleme beim Themenwahl

Ich wollte hier einmal nach euren Ideen fragen betreffend Maturaarbeit, vielleicht haben einige von euch auch schon