Ist vermieter verpflichtet neuen teppichboden verlegen

Und kann es mir dann passieren, dass die Miete erhöht wird? Kann ich den Bodenbelag mitbestimmten?

13 Antworten zur Frage

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Wann ist mein Vermieter verpflichtet, einen neuen Teppichboden zu verlegen?

ich meine nach 5Jahren steht dir ein neuer zu
nach 10 jahren. vorher muss der mieter sich selbst drum kümmern.aber nach neuem mietrecht darf ein teppichboden auch nur zehn jahre liegen.das gilt auch für toiletten und waschbecken.
Ich weiß es nicht, daher frage ich Dich ja, denn Du hast doch in Deiner Antwort geschrieben "nach neuem mietrecht".
Mir ist so eine Bestimmung im deutschen Mietrecht gerade auch in Bezug auf Toiletten und Waschbecken nicht bekannt. Aber da ich keine Rechtsanwältin bin, lerne ich gerne noch dazu.
das neue mietrecht ist zwar schon was älter,aber nach den aktuellen bestimmungen ist es so.
Mit anderen Worten: Du hast keine Ahnung, von was Du hier redest. Ich dachte es mir. :-0
was soll das denn? natürlich habe ich ahnung wovon ich spreche.ich bin immobilienmaklerin.es gibt nun mal viele möglichkeiten einen mietvertrag zu gestalten.
Dafür ist Deine Antwort aber erstaunlich unpräzise.
Mein Badezimmer ist vor gut 11 Jahren eingebaut worden, kann ich also jetzt den Vermieter dazu auffordern, dass er mir ein neues Waschbecken und eine neue Toilette einbaut? Beide sind übrigens von uns so pfleglich behandelt worden, dass sie noch fast wie neu sind!
Es wäre ja schön, wenn es einen solchen § im Mietrecht geben würde und ich wäre froh, wenn Du ihn mir nennen könntest. Denn ich betreue eine ältere Dame in der Nachbarschaft, deren Bad inzwischen rund 320 Jahre alt ist und die gerne ein neues hätte.
Uups, natürlich nicht 320 sondern 30 Jahre. *lach
Wenn schon ei8ner drin war und nun verbraucht ist, dann muss er einen neuen verlegen. das kann er dann nicht auf die miete umlegen.
sofern Du ihn nicht durch unsachgemäßen Gebrauch ruimiert hast.
In jedem fall ist besser mit dem Vermieter als von Verpflichtung zu reden!
Wenn der Teppichboden nachweislich 10 Jahre drin ist, hättest Du so etwas wie "Ansprüche", diese werden jedoch bei Anmeldung von "Ansprüchen" ganz gewiß nicht wunschgemäß erfüllt. Während Du bei freundlichem Vortrag ganz gewiß das Schlimmste abwenden könntest
Oh, ich Depp, den Kommentar da unten seh ich erst jetzt.
Wenn er abgenutzt ist,dann muß der Vermieter einen neuen verlegen lassen.Aber an deiner Stelle ,damit Du auch die Farbe bekommst die Du gerne haben möchtest. Würde ich Dir empfehlen ,dich mit dem Vermieter dort kurz zuschließen.
bis hier.
Warum ich nicht einfach einen selbst einen neuen verlege? Naja, ich bin Studentin und werde höchstens noch 2 Jahre hier wohnen UND der Teppich war schon ziemlich im Eimer, als ich hier eingezogen bin
Dann werd ich wohl meinen Vermieter demnächst mal drauf ansprechen


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