Ist strafbar bombenbauanleitung aus internet laden

Oder war das nur das Wunschdenken von Frau Zypries: "Richtig ist, dass sich künftig strafbar machen kann, wer sich Anleitungen zum Bombenbau im Internet besorgt." Brigitte Zypries im Interview: "Hier geht es nicht um Wikipedia" | Datenschutz - Frankfurter Rundschau Was ist denn nun aus diesem Gesetz geworden? Welche Rechtssprechung gibt es dazu? Darf man sich denn nicht mehr aus öffentlich zugängigen Quellen frei informieren? Und wie steht es wenn man schon weiss, wie eine Bombe gebaut wird, ohne sich weiter informieren zu müssen? Kenntnisse und Wissen können doch nicht per Gesetz verboten werden.

16 Antworten zur Frage

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Ist es schon strafbar, eine Bombenbauanleitung aus dem Internet zu laden?

91 StGB könnte hier greifen. Demnach wird bestraft, wer sich eine ".Schrift.verschafft." die in diesem Fall eben eine "schwere.Straftat." zum Ziel hat. Fraglich ist aber, wie dies bewiesen werden soll. Wenn sich z.B. jemand dafür interessiert, um in einem Roman eine halbwegs glaubhafte Version darzustellen, wird an einer guten Recherche nicht vorbeikommen. In diesem Fall wäre die Internetrecherche und ggf. das Herunterladen straffrei.
außerdem hat einer, der Silvesterböller selber bauen will ja keine schwere Straftat vor.
Ganz so einfach ist es nicht. Es gibt strafrechtliche Folgen z.B. für das "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" oder auch gesetzliche Vorgaben mit dem Umgang von Sprengstoff.
Natürlich sind die einzelnen Bestandteile im Regelfall frei erhältlich, doch wenn man diese eben entsprechend vermengt und dabei ein explosives Gemisch herstellt, sieht die Sache eben anders aus.
Es genügt schon, wenn man z.B. Schwarzpulver aus den bekannten Bestanteilen mixt, um sich strafbar zu machen.
Nein, nur wenn auch damit eine Straftat geplant ist -
- weitestgehend also ein zahnloser Tiger -
- das Herunterladen solcher Bauanleitungen ist künftig strafbar, wenn eine Gewalttat beabsichtigt ist. Jugendliche Neugier oder berufliches Interesse fällt nicht darunter -
Strafrecht: Allein die Terrorabsicht zählt | ZEIT ONLINE
Solange die Unschuldsvermuting gilt und die Beweislast nicht umgedreht wird, beruhigt mich die Antwort.
Fraglich. Als Gegenargument hätte ich die Informationsfreiheit, sowie die Freiheit zu Wissen, wie etwas funktioniert.
Bis jetzt ist es noch nicht verboten im Internet sich informieren wie eine Bombe gebaut wird.
Erst wenn der Bundespräsident sein Autogramm darunter gibt.
Als würde so ein Gesetz jemand vom Bomben bauen abhalten. Purer Hilflosigkeit!
Ich sehe es immer noch kritisch ob so Gesetz Verfassungskonform ist. Stichwort Informationsfreiheit.
Dann würde es auch strafbar werden, wenn man sich Angebote für einen halben meter langes Dönermesser auch aus dem internet anfordert.
Wenn das hochladen/veröffentlichen strafbar ist, dann sicherlich auch das runter laden.
Kinder-Pornographie das Gleiche in grün.
Aber
1. sich über etwas zu informieren
2. jemand zu etwas anstiften
3. etwas selber tun
das wird doch hoffentlich noch unterschieden.
Man nimmt es an Herbert, hier mal ausführlich Material und Paragraphen zum Thema.
Alle ernsthaften im Internet veröffentlichten Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen und zum Bau von Bomben stellen mit ihrer Veröffentlichung und Verfügbarkeit in Deutschland eine hier vollendete Straftat gemäß § 130a Abs. 1 StGB dar, zu deren Verfolgung die Staatsanwaltschaft nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet ist. Der Ort, an dem der Täter wohnt, wo er gehandelt hat oder wo die Publikation physikalisch gespeichert ist, ist ebenso unerheblich wie die Sprache, in der die Schrift abgefasst ist. Entscheidend ist nur, dass die Anleitung dazu bestimmt oder geeignet ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine nach § 308 StGB strafbare Explosion auszulösen.
hier geht's weiter.
Cyberfahnder - Cybercrime - Bombenbau
aber nicht auf meine Frage. Es geht nicht um Veröffentlichung, sondern laden und lesen.
Was James geantwortet hat findest du aber im selben Wortlaut in meinem weiterführenden Link auch.
Als ich noch zur Schule ging, stand in jedem Chemiebuch die Rezeptur zur Herstellung von Schießpulver.
Wir haben uns als Schüler Schwefel, Holzkohle und Salpeter in verdächtigen Gewichtsverhältnissen in der Drogerie gekauft. Das sollte sich heute doch auch noch beschaffen lassen.