Ist schadenersatz selbe wie schmerzensgeld eigens bgb geregelt

Nach § 253 BGB ist das Schmerzensgeld nicht betragsmäßig geregelt, das Opfer kann nur eine "billige Entschädigung in Geld" fordern. Wobei die Gerichte bestimmen, was "billig" ist und Forderungen des Geschädigten zurückstutzen.

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Ist Schadenersatz das selbe wie Schmerzensgeld, oder ist Schmerzensgeld eigens im BGB geregelt?

Nein, Schmerzensgeld kann eine Art Schadenersatz sein.
Allerdings kann ein Schadenersatz auch anders umgesetzt werden.
Wenn "DU" einen Schaden verursachst, dann musst "DU" oder deine Versicherung den Schaden eben begleichen. Wie dies geschieht, hängt vom Fall und Schaden ab.
Wenn du in Verzug geräts oder andere Dinge so nicht einhältst, dann entsteht dem Gläubiger auch ein Schaden, welcher rechtlich eingefordert werden darf. Dies hat nichts mit Schmerzen oder Schmerzensgeld zu tun.
Dennoch bist "DU" dann zu Schadensersatz verpflichtet
Schadensersatz regelt in erster Linie den Ersatz von materiellen, also messbaren und bezifferbaren Werten, meist Sachen/Gegenstände und
damit den Vermögensschaden -insoweit § 823 BGB maßgebend -
§253 BGB regelt den immaterieller Schaden:
Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden -
während man den reinen Vermögensschaden im Grunde selbst gegenüber dem Schädiger beziffern kann, weil das betragsmäßig feste Positionen sind ist es beim Schmerzensgeld immer besser einen Fachanwalt für das jeweilige Gebiet hinzuzuziehen. insbesondere Haftpflichtversichrer versuchen Unkenntnis auszunutzen und zu geringes Schmerzensgeld anzubieten


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