Ist nahende abfindung immer insolvenz geschützt nicht unter welche voraussetzungen
Ein Bekannter hat von seinem Arbeitgeber heute die Kündigung aus betrieblichen Gründen bekommen.
Er hat 7 Monate Kündigungsfrist und in der Kündigung wird ihm eine Abfindung von XXX zugesichert.
Ist diese Abfindung grundsätzlich Insolvenzgesichert, sollte der Betrieb in den nächsten Monaten insolvent gehen, oder bedarf das bestimmten Voraussetzungen?
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Ist eine nahende Abfindung immer Insolvenz-geschützt und wenn nicht, unter welche Voraussetzungen wäre sie es?
Erst einmal:
Insolvenzeröffnung heißt noch nicht, dass zugleich auch das Unternehmen dicht macht.
Es ist gar nicht so selten, dass das Unternehmen unter dem Zusatz "i.I." noch jahrelang am Markt agiert, anschließend sogar von anderen Unternehmen übernommen wird oder von alleine wieder auf die Beine kommt.
Denn der Insolvenzverwalter hat immer größtes Interessa daran, dass mäglichst viel Geld ins Unternehmen und somit zur Gläubigerbefiredigung gespült wird.
Ansonsten stehen die Forderungen der Arbeitnhemer, also Löhne, Abfindungen,. ziemlich weit hinten in der Rangordnung der zu befriedigenden Forderungen.
Zuoberst stehen jene, die unter Eigentumsvorbehalt überlassen wurden oder gebort wurden wie KFZ.
Danach kommen jene, die mit Pfandrechten gesichert wurden, also Immobilien z.B.
Anschließend werden die Kosten des Verfahrens befriedigt.
Alle anderen müssen sich dann das prozentual teilen, was nach Abzug der erstgenannten Drei noch übrigbleibt.
D.h.:
Also auch die Forderungen der Arbeitnehmer.
*
Wichtig wäre nur, dass der betroffene Arbeitnehmer, sobald er Kenntnis über Höhe bereits jetzt fälliger und ausstehender Löhne, Gehälter und Abfindungen besitzt,
dies unverzüglich der Arbeitsagentur mitteilt:
Für die ausstehenden Löhne
erfolgt dann Seiten der Arbeitsagentur eine Lohnausgleichszahlung
Schau' auch mal hier:
Aktuelles - TK-Lex.
Da hast Du's auch noch mal gebündelt erklärt.
Also:
Nein, die Abfindung ist ebensowenig wie offene Lohn- und Gehaltszahlungen insolvenzgesichert - leider.
Ich bin gerade nicht sicher ob meine Frage zu missverständlich geschrieben wurde.
Also ich möchte lediglich wissen ob eine vertraglich zugesagte Abfindung bei Kündigung immer Insolvenzgeschützt ist FÜR DEN FALL, dass während der fristgerechten Kündigungszeit der Betrieb in Insolvenz gehen SOLLTE.
Noch kurz erläutert:
1.Die Kündigung wurde aus betrieblichen Gründen zum Oktober 2015 ausgesprochen und eine Abfindung vertraglich zugesagt.
2. Der Arbeitnehmer muss also noch 7 Monate arbeiten bis er die Abfindung erhält.
Sagen wir der Arbeitgeber ist jetzt in 5 oder 6 Monaten insolvent - wie sieht es dann mit der Abfindung aus?
an der Stelle meine ich meinen Nachtrag-man bietet eine Auflösung im gegenseiteigen Einvernehmen an und erhöht die Abfindung.
Wenn viele Schlauberger das nämlich so machen--ist der Letzte sprichwörtlich der doofe.
IQ-cat hat das schon gut rausgearbeitet--rechtlich stehste ganz hinten.
Recht haben und bekommen
Ich-bins2015
Ich schireb' doch:
"Also:
Nein, die Abfindung ist ebensowenig wie offene Lohn- und Gehaltszahlungen insolvenzgesichert - leider.".
Will heißen:
Erst bekommen diejenigen, die dem Unternehmen Dinge verleasten etc., ihr Vermögen
zurück,
dann die Banken, so weit sie Hypotheken- oder Grundschuldrechte haben,
dann Kirche, Staat ,
und von der Vermögensmasse, die DANN noch übrigbleibt,
werden alle anderen Gläubiger:
- Lieferanten
- Arbeitnehmer
- Kunden mit Gewährleistungsforderungen,.
bedient.
Der Arbeitnehmer gehört mit seinen Forderungen aus
- Lohn/ Gehalt,
- betrieblicher Altersversorgung und
- Abfindung
zu letzten Gruppe, die sich den Rest teilen muss, der übrig bleibt.
Wichtig ist also, diese ausstehenden Forderungen bereits jetzt der Arbeitsagentur zu melden,
damit wenigstens Schadensbegrenzung betrieben werden kann.
Ansonsten:
Der hier im Kommifeld von Edison gegebene Tipp wäre natürlich auch noch eine Option.
Ok. Dann funktioniert das also ausschl. mit einer Insolvenzsicherung dass die Abfindung in jedem Fall sicher ausgezahlt wird
Sorry, es sollte nicht Insolvenzsicherung heißen, sondern Abfindungssicherung.
Ich gehe also mal davon aus, dass der Arbeitgeber dem Gekündigten sagen muss, dass eine Abfindungssicherung besteht
Ein gerichtlicher Titel nützt Dir ihm Rahmen einer Insolvenz dann auch nichts mehr.
Was bis dahin nicht vollstreckt wurde, kommt in den "Restetopf".
Nur kann er in Deinem Fall ja noch nicht vollstrecken, da die Fälligkeit der Abfindung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen kann.
Es ist also ein Nervenspiel,
ob die Insolvenz bereits während der laufenden Kündigungsfrist kommt oder erst eine Weile danach.
Aber erst mal ruhhig Blut, so schnell meldet Keiner Insolvenz an.
Es sei' denn, Dein Bekannter nach seinem Ausscheiden, wenn er erfolglos versuchte, seine Abfindung einzuklagen.
Also, er für seinen ehemaligen AG kann ja auch Insolvenz anmelden.
Zu Deinem 2. Kommi:
Nein. Er muss gar nichts. Eine Abfindung ist grundsätzlich freiwillig.
Mit Kündigung dann verpflichtend wie jede andere Verbindlichkeit des Unternehmens auch.
Ob und inwieweit er das sichert, ist seine Sache. Vielleicht kann Dein Bekannter ihn ja mit Engelszungen überreden.
Nein, das ist schon klar und der Betrieb ist zu groß und schreibt nach wie vor schwarze zahlen - aber eben stark sinkend - daher die vielen Kündigungen aus betrieblichen Gründen - eben um das Unternehmen zu retten.
Mich selbst trifft es ja Gott sei Dank, nicht. Aber von MEINER Gewerkschaft weiß ich, dass mein Betrieb eine Abfindungssicherung hat. Das heißt, es besteht eine Versicherung die die Abfindungen schützen würden, im Fall der Fälle.
Was einen Titel betrifft - sicher - wenn nichts zu holen ist, bringt ein Titel wenig aber nicht bei jedem Betrieb ist eine Insolvenz gleich eine "Pleite".
Aber gut, das schweift zu sehr vom Thema ab.
Ich werde meinen Bekannten sagen, dass er darauf bestehen soll, offen zu legen ob eine Abfindungssicherung besteht oder nicht.
Hm - schrieb ich ja bereits zu Anfang:
"Insolvenzeröffnung heißt noch nicht, dass zugleich auch das Unternehmen dicht macht.".
Wie Du selbst sagst, ist diese Entlassung also ein Versuch, das Unternehmen weiter am Markt zu halten.
Wenn bisher zudem die Löhne immer pünktlich gezahlt wurden, besteht auch noch kein Anlass zur Sorge.
Na, wenn so eine Versicherung besteht, würde ich auch über den Betriebsrat gehen. Anwalt ist da gar nicht nötig.
Kannst ja mal berichten, was rauskam dabei - interessiert mich auch.
Mach ich. Ist doch echt Mist.überall im Freunde und Bekanntenkreis bauen die großen Konzerne Stellen ab. Der Bekannte, um den es hier geht, war/ist 32 Jahre in diesem Betrieb und hat in seinem Alter 50+, kaum mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt - egal wie gut seine Ausbildung ist und egal wie gut seine Kenntnisse in Bereich sind. Es ist wirklich zum K. und die Bosse stopfen sich die Taschen voll.
Ja, das ist erst mal richtig, richtig bitter.
Aber:
Ich kenne Einige,
die aus so einer Zwangslage heraus aus der Not eine Tugend machten und die Chance nutzten, noch mal ganz neu und ganz anders durchzustarten.
Alle zwischen zwischen 50-58, einer sogar 63.
Und alle sind superhappy mit dieser neuen Fügung,
die sie ohne diese zunächst bitterböse anmutenden Entlassung beim Jahrelangen Ex-Arbeitgeber
nie erhalten hätten.
2 machen jetzt Lehrausbilder, einer ist in ein Superteam gekommen und arbeitet zudem gleich ganz in der Nähe von zu Hause,. alles fügte sich zum Guten.
diesbezüglich kann er sich schon mal als Arbeit suchend an die Arbeitsagentur wenden. Für alle 55+ gibt's sogar richtite separate und richtig gute und erfolgreiche Förderprogramme.
Super!
Auch mein Bekannter wird sicher nicht den Kopf in den Sand stecken und ich traue ihm zu, dass er nochmal richtig Gas gibt, dennoch ist es erst mal bitter, denn nicht selten ist das dann auch erst mal mit Gehaltseinbußen einher - was man sich ab einem bestimmten Alter ja nicht mehr wünscht.
Dienstag hat er einen Termin bei einem Anwalt - ich sag Bescheid was der dazu gesagt hat.
zu kompliziert.
vom Ag gekündigt kann Zweifel vom IV angemeldet werden, ob er die Abfindungen in einem Insolvenzverfahren überhaupt versprechen durfte.
Ist die Kündigung vom IV ausgegangen-steht er für die Abfindung in der Insolvenzmasse grade--NACHDEM alle anderen ausgezahlt wurden.
__
da spielen auch Betriebszugehörigkeien eine Rolle, hat der Betrieb einen Sozialplan, der mit Abfindungen -und/oder auffanggesellschaft gezahlt werden.
Da sind soviel Einzelfallentscheidungen, der bestellte IV muss ja auch erst sichten was am Ende bleibt.
IV ist nicht Hartz-4= Insolventzverwalter im Text.mei.
vom Ag gekündigt kann Zweifel vom IV angemeldet werden, ob er die Abfindungen in einem Insolvenzverfahren überhaupt versprechen durfte.""
Die Kündigung ist JETZT ausgesprochen. Im Moment ist kein Insolvenzverfahren in Gang.
naja--wenn schon die Vermutung in der Belegschaft herrscht.
Der AG muss ja nicht gegenüber der Belegschaft offenlegen wann er einen vorsorglichen Insolvenzantrag eingereicht hat.das kann er ohne IV und versuchen sich erstmal durch Ag -freistellungen zu entlasten.
Damit kann er sogar Steuerstundung durchsetzten.verrückterweise bekommt man das raus, über die Rentenversicherung.
In dem Fall-und mal aus meiner Sicht: was ist einen nahende Abfindung? entweder bekomme ich mit der Kündigung eine Abfindung oder nicht.Abfindung bei ausreichend Insolvenzmasse?
Wenn mir jemand kündigt und solch ein Verdacht aufkommt, dann biete ich eine Auflösung des AV an und kassiere sofort.
Das Arbeitsamt verrechnet die eh-egal wann.
Meist kann man sogar noch etwas mehr herrausholen, wenn man anbietet gleich zu gehen. Einen Aufhebungsvertrag zu Gunsten einer höheren Abfindung.da ist natürlich individuelles Geschick gefragt.
Die Vermutung herrscht nicht, aber die Bedenken, denn wenn zahlreiche Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen gekündigt werden, liegt es nahe, dass es dem Betrieb finanziell nicht gut geht - was aber nicht gleichzeitig heißen muss dass der Betrieb insolvent geht - denn um das zu verhindern sind ja die Kündigungen ausgesprochen worden.
Das ein Betrieb schon ein Insolvenzantrag gestellt wurde, überhaupt keine Abfindungen versprechen noch zahlen darf, ist selbstredent - aber das war ja nicht meine Frage.
Er kanns versprechen, der Satz steht im Kleingedruckten-eine Art AGB:
etwa so: die mit der Kündigung verbundene Abfindung kann im Falle einer Insolvenz neu berechnet oder als Schutz anderer Verträge hinfällig werden.
ICH: wenn er schlau ist: mit Annahme der Kundigung akzeptiert der AN einen Wegfall der Sondervereinbahrung zu Schutz des Betriebes und der Eigentümer.
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Das habe ich mir nicht ausgedacht! Diese Schutzklausel zur Eigentümersicherung im GmbH recht oder schlimmer GBR.ist vom Verwaltungsgericht vorgeschlagen.
Ich würde rausholen was geht--im Herbst was Neues zu finden ist in allen Branchen schlecht--Abfindung 70% nach oben verhandeln-raus -Urlaub-was Neues.Ab Juli.
Ich kann helfen.fürn Kaffee___
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ich muss das betonen: ich habe eine juristischen Hintergrund, und auch "Strassenköter" Streetworking da wo kein Verein mehr hilft.
Und 2015-falls es dich doch persönlich betrifft--ich werde hier keine öffentliche Lehrstunde abhalten wie man 250000aus ner Firma zieht.wer zuerst kommt mahlt zuerst--in dem Spruch ist von Müllern die Rede und nicht von Anschreiben an Tafeln malt zu erst
Meine Tipps sind keine rechtsverbindliche Aussage-Recht bei uns ist immer noch ein Hauptmann von Köpenick,