Ist kündigungsschreiben korrekt

Sehr geehrter Herr xxx, aus gesundheitlichen Gründen und ärztlichen Rat, kündige ich hiermit den mit Ihnen bestehenden Arbeitsvertrag vom xx für den Nebenjob als Servicemitarbeiter in der xxx Filliale in xxx fristlos mit sofortiger Wirkung. Das Fortführen meiner Tätigkeit im xxx lässt eine Verletzung im linken Vorderfuß nicht zu, da ich nur unter starken Schmerzen stehen, sowie gehen kann. Ich bedanke mich für die gute und reibungslose Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und xxxx alles Gute. , xxxxx Meine Frage ist nun, ob dieses Schreiben korrekt formuliert ist und meine Kündigung formgerecht ist.

8 Antworten zur Frage

Bewertung: 9 von 10 mit 1558 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Ist dieses Kündigungsschreiben korrekt?

Es handelt sich hierbei um einen Nebenjob vom 25 Juli 2010.
Eher nicht.
Mach eine Fristgerechte Kündigung und lass dich für die Zeit krankschreiben. Oder frage nach einem Aufhebungsvertrag.
Ds wr schon klar! Nebenjob oder Nicht
Arbeitsrecht">http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/fristlose_kuendigung_arbeitnehmer.htm">Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis
macht KEINEN Unterscchied. Die Gründe für eie fristlose Kündigung liegen nicht vor.
ich denke mal ja, das sollte reichen
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 8 - Dienstvertrag
Gliederung.
§ 626
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen
§ 626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - dejure.org
ob nebenjob oder hauptberuf spielt keine rolle, du hast in jedem fall einen vertrag geschlossen den du damit ordnungsgemäß kündigst
nebenbei denke ich mal das du ich noch eventuell in der probezeit befindest
hier muss bestimmt sein, was unter "wichtigen Grund" zu verstehen ist.
auch gesundheitliche Gründe rechtfertigen keine fristlose Kündigung, solange man sich nicht mehr in der Probezeit befindet.
Im Arbeitsvertrag sollte die Kündigungsfrist angegeben sein.
Vom Arzt arbeitsunfähig schreiben lassen und fristgerecht kündigen.
Wieso fristlos? Steht vielleicht ein anderer Job an, den Du trotz Verletzung am linken Vorderfuß kurzfristig antreten willst?
Du würdest Dir selbst schaden mit einer fristlosen Kündigung, es sei denn, Du hättest einen anderen Job in Aussicht, bei dem Du nicht stehen mußt. Mit einer Krankschreibung durch den Arzt bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite und Krankengeld steht Dir auch zu


arbeits
Arbeitsvertrag!Regeln

- genehmigt, Unterschrift vom Arbeitgebr. Es sollte auch im Arbeitsvertrag stehen, wieviel Jahresurlaub Du bekommst, ansonsten -- Probezeit bist, gelten die Kündigungsfristen, wie sie im BGB festgelegt sind, davon ausgehend, dass es keinen Tarifvertrag -


anwalt
Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf Scheidung speziallisiert ist, im Raum Bühl

- anderem hier: http://anwaltsuche.anwalt-suchservice.de/anwaltsuche/standard/index.html- Unterlagen auf dem Amtsgericht vorliegen müssen! In dem Fall ist wichtig, dass du einen Fachanwalt für Familienrecht nimmst. -


arbeitsvertrag
Bei einem Stellenangebot heißt es: "ein befristetes Arbeitsverhältnis mit der Aussicht …

- ausdrücklich in § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz - - den Arbeitsvertrag solltest Du Dir aber genau ansehen, weil es durchaus -- Seiten nicht die Möglichkeit der Kündigung, wenn eine Kündigungsmöglichkeit nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart -