Ist gesetzliche betreuung nötig

Wenn die Ehefrau eines Mannes, der nun im Altenheim wohnt , sich schon immer um alle Angelegenheiten gekümmert hat, auch eine Vollmacht von ihrem Mann besitzt, muss sie trotzdem eine gesetzliche Betreuung für alle Bereiche beim Vormundschaftsgericht beantragen?

6 Antworten zur Frage

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Ist eine gesetzliche Betreuung nötig?

Der Betreuer hat weitergehende Befugnisse als ein bloß Bevollmächtigter; entsprechend können auch die Bereiche, die der Betreuer betreuen will, zunächst bei Gericht beantragt und dann festgelegt werden. Empfehle die Lektüre der §§ 1896 ff. BGB, zudem ein Gespräch beim Betreuungsgericht; die klären über die näheren Modalitäten auf. Der Betreuer - das ist ein Nachteil, jedenfalls für den Betreuer! - ist gegenüber dem Gericht rechenschaftspflichtig. Es müssen "Berichte" geschrieben werden, insbesondere die zu tätigenden Ausgaben, also die "Geldangelegenheiten" werden gerichtlich überwacht, damit kein Missbrauch betrieben werden kann. Es gibt für wenig Geld auch nette Ratgeber zum Thema, wenn man sich informieren mag. Neben den Gerichten informieren auch die Betreuungsbehörden. Nach Abschluss der Gespräche kann entschieden werden, wie es konkret weitergehen soll.
Vielleicht hilft das vorab schon weiter:
Betreuung – Wikipedia
http://www.gesetzliche-betreuung.de/gesetzlicheBetreuung.htm
http://www.ravolkerschulz.de/brosch.htm
für deine umfassende Antwort! Ist das denn nicht alles Auslegungssache? Habe, bevor ich die Frage stellt, mal in meinem Rechtskundebuch nachgeschaut: Dein erwänter § 1896 Abs. 2 sagt: Ein Betreuer darf dann nicht bestellt werden, wenn die Angelegenheiten des Betroffenenn durch Bevollmächtigte oder andere.Sobald aber gegen den Willen des Betroffenen entschieden werden soll oder Zwang ausgeübt wird, ist die Bestellung erforderlich!
Da gehören doch schon Psychopharmaka, das Bettgitter, oder der Rollstuhltisch zu? Hier wird gesagt, dass der Mann diese Maßnahmen auf eigenen Wunsch bekommt.
Hallöle, ja, stimmt, das sagt der Paragraph. Er sagt aber auch, dass der BV "die Sachen ebenso gut wie durch einen Betreuer" besorgen können muss. Ist tatsächlich Auslegungssache - hier kann ergebnisorientiert argumentiert werden; soll ein Betreuer bestellt werden, sind Argumente in diese Richtung zu finden, soll keiner bestellt werden, entsprechende Gegenargumente. Im Rechtssystem ist doch alles flexibel! Wenn Du näheres wissen willst, schau mal in einen sogenannten "Kommentar" zum BGB ("Palandt" zB). Da steht mehr drin; unter anderem werden auch Beispiele genannt.
P.S.: Zur Erforderlichkeit der Betreuerbestellung: Ist sie nicht, wenn der Betroffene ausreichend und wirksam jemandem Vollmacht erteilt hat. Und, wenn andere Hilfen bestehen, bei denen kein ges. Vertreter bestellt wird (davon abgrenzen: tatsächliche Hilfen, zB für Waschen, Essen usw. --> macht der Betreuer nichtaus: "Betreuungsrecht von A-Z", Walter Zimmermann
Ganz herzlichenn Dank!
Was für ein schreckliches Thema. Ich bin mit "Herz und Seele" Altenpflegerin und muss mich für mein Examen eingehend mit diesem Thema befassen.
Ich werde es NIE mögen!- und hoffe, dass ich so wenig wie möglich damit zu tun haben werde! (Ich muss ja nicht alles wissen, muss nur wissen, wo es steht - und jemand kennen, der mir diese ganze. erklärt.
Ja, stimmt, habe ich mir auch immer gesagt : man muss nur wissen, wo. Recht ist gar nicht so schlimm. Einfach Antihaltung aufgeben und durch. DU SCHAFFST DAS! Halte die Däumchen


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