Ist dieser vertrag gültig

Ich hab den vertrag unterschrieben zur agentur geschickt aber kein beidseitig unterschriebene kopie zurückbekommen. gilt dieser vertrag dann?

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Ist dieser Vertrag gültig?

Die Gültigkeit ist nach Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten Vertrages postalisch zukommen lässt. Erhälst Du das nicht, musst Du eine Frist setzen, Einschreiben-Einwurf, bis wann das Exemplar für Deine Unterlagen zugesandt sein muss.
Erhälst Du es trotzdem nicht, kündigst Du den Vertrag fristlos, weil die üblichen kaufmännischen Gepflogenheiten Dir gegenüber als Vertragspartner nicht eingehalten werden und eine schwere Vertrauensstörung dadurch entstanden ist, die nicht mehr reparabel ist.
Dieser Ratschlag gilt nur allgemein, weil einen tatsächlich juristisch relevanten Rat könnte Dir nur ein Antwalt geben, wenn Du ihm den Vertragstext des hoffentlich einseitig von Dir unterschriebenen und ohne Gegenzeichnung versandten Vertragsexemplares vorlegen kannst.
Ja.
Wenn Du keine Kopie für deine Unterlagen hast, hat das mit der Gültigkeit des Vertrages nichts zu tun.
Wenn die Agentur unterschrieben hat dann gilt er.hat niemand von der Agentur unterschrieben dann gilt er nicht. Frag lieber nochmal nach ob die auch unterschrieben haben.

Wer weis ob dieser Vertrag Gültig ist?

bei der straße und dem nachnahmen stehen irgentwelche Buchstaben die sie auch so da eingegeben hat
nicht zahlen und hier weiter informieren
Stand leider nicht im AGB sondern auf der ANEMELDE SEITE
Nein, ist er nicht. Wenn auf der Website, auf der sich Deine Freundin angemeldet hat, nicht deutlich erkennbar darauf hingewiesen wird, daß für eine Anmeldung Kosten anfallen, ist der Vertrag nichtig.
einfach nicht reagiern!
genau disee seite und diese masche ist schon mehrfach durch die presse. keine der rechnungen hatte vor einem gericht bestand. das ist eine abzock-seite. die kosten sind nicht offensichtlich, weshalb du aquch nichts zahlen musst.
Diese Seite sind abzocker und auch als solche bekannt. Nichts tun ist das beste du wirst auch keinen ärger mit dem gericht bekommen da auch dort die machenschaften bekannt sind.
.Für den Lebenscheck.com Service zahlen Sie einmalig 99,00 Euro Euro pro Test/Halbjahr bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr."
leider Gültig steht ganz unten auf LEBENSCHECK.COM
Sorry
HugeDomains.com - LebensCheck.com is for sale
GANZ UNTEN STEHT DAS!
Wie gesagt,schweinerei es so klein und gemein zu schreiben ist aber leider Rechtsgültig
Ich wüsste nicht was,sie haben alles nach Vorschrift getan.
Angegeben was sie zahlen muss,worauf sie sich einlässt,AGB und alles.Sieht schlecht aus.
darauf bauen diese ihren betrug auf.es gibt eindeutige urteile dazu.und wenn man das in die hände von anwälten gibt,ist ruhe von deren seite.
Wenns so ist,ist doch gut für Christian_Voss,habs in Informatik so gelernt sobald auf einer Anmeldeseite ein Betrag steht und auch das AGB und sonstige wichtige Informationen,ist solch ein Vertrag gültig,seiddem les ich mir jedes mal von anderen anbietern,einige AGBS durch8auch wenn die so laaaaaaaaaaaaaaang sind)sicher ist sicher
das ist wohl wahr.anders kann man sowas auch nicht entgegenwirken.
Kommt drauf an, ob der Hinweis auf die Kosten auf der Seite deutlich sichtbar standen.
Doch leider ja!Ich war nur so drauf grad eben um zu gucken steht ganz deutlich unten,zwar gemein unten,aber es steht leider drauf
Dann würde ich Einspruch gegen die Rechnung erheben, bzw. nicht überweisen, denn die trauen es sich meist nicht, vor Gericht zugehen damit.
99 Euro ist auf der Anmeldeseite Fettgeschrieben. Wenn man AGP ankreuzt, sollte man davon ausgehen das es auch gelesen wird. Ich würde in dem Fall zumindest den Verbrauchersutz anschreiben. Ob die Firma bekannt ist. ist erst mal egal. Am 01.10. lag ja eine Änderung wahrscheinlich vor. Das der Preis auf der ersten Seite mit steht.Versteckt ist hier nicht genau defeniert.
Auch wenn dieses Unternehmen recht zwielichtig ist, steht in den AGB eindeutig die Gebühr aufgeführt.
Es bleibt wohl nur der Weg zur Verbraucherschutzzentrale.
Da solche Test ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage zu stande kommen, würde ich auf jeden Fall erst mal Widerspruch einlegen, denn sonst kommt garantiert eine Woche später der erste Mahnbescheid.