Ist dieser kaufvertrag gültig keine handschriftliche unterschrift agb stehen nach 20 leeren seiten unten

Käufer Mustermann Automobile Frank Mustermann Musterstraße 15-15a 00000 Musterstadt Tel: 000-00000000 / Fax: 000-00000000 / Tel.: 0000-0000000 Email: [email protected] Homepage: www.aplusbautomobile.de Der Verkauf des unten genannten Kfz wird bestätigt vom: Bitte ausfüllen und zurück senden,! Verkäufer Vorname / Nachname: ICH Straße und Haus Nr.: In meiner Straße 5 PLZ / Ort: 00000 Mein Wohnort Unterschrift: Mein Nachname Ich bestätige Ihnen den Kfz-Kauf vom Volkswagen Golf 1.6 CL __ gemäß Ihre Annonce bei Autoscout24.de. Baujahr: _05/1997 ___ Vereinbarter Kaufpreis: _400,-___ EURO. Fahrzeug-Übergabe findet am: 19.09.08__ in: 66333 Völklingen__ gegen Bargeld statt. Frank Mustermann -Anmerkung von mir an euch, liebe LycosIQ-Mitglieder: Weit.gaanz weit unten stehen die AGB´s- AGB: 1.Dieser Vertrag ist rechtskräftig, verbindlich und ohne Unterschrift gültig. 2.Mündliche und schriftliche Absagen sind nach wechselseitiger Kfz Kaufvertrag nicht gültig. 3.Fahrzeug Herausgabe nur gegen Vorlage dieses Kaufvertrages. 4.Unser vereinbarter Kennwort dient nur unsere Firma für den Kauf und nicht für Absage oder Rücktritt. 5.Nach der Fahrzeugübergabe übernimmt der Verkäufer keine Garantie oder Gewährleistung für das Gebrauchtfahrzeug.

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Ist dieser Kaufvertrag gültig? Keine handschriftliche Unterschrift, die AGB´s stehen erst nach 20 leeren Seiten weiter unten.

Jetzt wollen sie mich vor Gericht ziehen. Der Chef persönlich hat mir als Drohung ein Anwaltsschreiben aus einem seiner früheren Prozesse geschickt.
Kommt der wirklich damit durch?
Ich hab die Mail mit dem Original-"Kaufvertrag" noch, der genauso aussieht wie hier gezeigt. Die Grafik ist übrigens das Anwaltschreiben zum dem Prozess, den er offensichtlich auch gewonnen hat. Nur weiß ich nicht welchen Kaufvertrag er damals verwendet hat. Ist übrigens ein Händler.
Hat sich gerade erledigt. Nach einem langen Telefonat mit einem Mitarbeiter, der angeblich Angst hatte gekündigt zu bekommen, weil der Fehler auf seinen Schultern lastet, will sein Chef mich plötzlich doch nicht mehr vor Gericht ziehen, weil es sich nicht lohnen würde. Ich gehe eher davon aus, dass er genau weiß, wie gültig sein "Kaufvertrag" ist.
Das eigentliche Problem bestand darin, dass ich dem besagten Autohandel schon früh am Morgen über Autoscout24.de das Auto für 400 Euro verkauft habe. Später merkte ich, dass der Wert des Autos doch höher ist. Habe dann, nachdem ich mir sicher sein konnte, dass der Vertrag ungültig ist, das Auto nochmal verkauft, dummerweise an den gleichen Händler, - für 950 Euro.
Der war also wirklich bereit mehr als das doppelte zu zahlen.
Allerdings hat er es später gemerkt, dass er 2mal das gleiche Auto bei mir gekauft hat. Und da er für Freitag schon Bahntickets von Berlin bis ins Saarland gekauft hat wollte er mich auf Schadensersatz verglagen, und auch wegen "Betrugs" weil ich das Auto zweimal verkauft hätte, und vom ersten Vertrag nicht zurücktreten dürfe - genauso wenig wie vom zweiten Kaufvertrag.
Ein solcher Kaufvertag und dazu noch mit solchen AGB's ist nicht gültig.Wulf Finke
So wie es aussieht ist das ein Kaufvertrag per eMail oder Fax.Ein Fax kann auf zwei Arten verschickt werden, 1. per Faxgerät,wo die Seiten quasi kopiert werden und eine Vorlage benötigen,die als Brief oder Kaufvertrag geschrieben wurde und dort kann ein Untrschrift geleistet werden; 2. per PC über T-online,wie bei mir,da kann ich nur das Fax schreiben und versenden und dort ist eine Unterschrift nicht möglich.Per eMail gesendet ist eine Unterschrift auch nicht möglich,es sei denn ein anderer User weiß da mehr.
Allerdings und da haben der Anwalt Unrecht,auch ein solches online Geschäft oder online-Vertrag kann widerrufen werden,bzw. es gibt ein Rücktrittsrecht vom Vertrag;allerdings kann der An- und verkäufer einen Schadensanspruch stellen,aber nicht in der oben angegebenen Höhe ,denn die Schadensersatzforderung übersteigt bei weitem den des vereinbarten Einkaufspreis des Käufers.Dir bleibt somit nichts anderes übrig,als einen Anwalt ein zu schalten und diese Schadenersatzforderung und Kaufvertrag anfechten.Hier hilft nur ein Fachanwalt.Wulf Finke
Solch ein Online-Vertrag ist nach meiner Ansicht,wenn er nicht einseitig widerrufen werden kann,schon ein Knebelvertrag und der ist ohnedies nicht gültig,hat also vor Gericht keinen Bestand,da dieser vertrag Dich einseitg bindet.Wulf Finke
Hallo, erstmal für die schnelle Antwort.
Bist du dir zu 100 Prozent sicher, oder ist das nur deine Vermutung?
Ich bin übrigens der Verkäufer, der Käufer, ein Autohandel aus Berlin, hat mir den Kaufvertrag nach meiner Anzeige bei Autoscout24.de per E-Mail geschickt. Allerdings bekam ich ein besseres Angebot von jemandem, der das doppelte für den Wagen zahlen will.
Es gibt Kaufverträge,die auch ohne Unterschrift gültig sind,wie z.B. der Einkauf in einem Laden.Aber bei größeren Sachen,wie der Verkauf eines KfZ sollte man das mit Unterschrift machen,sowohl von Käufer- wie auch von Verkäuferseite aus.Damit bist Du als Verkäufer auf der sicheren Seite,nur sollten auch die AGB's dann ordentlich sein.Der Verkauf eines KfZ per Handschlag gilt auch aber das ist eine Vertrauenssache und wird eigentlich nur unter guten Freunden so vereinbart,denn es geht schließlich um DEIN Geld.Wulf Finke
Mache einen Kaufvertrag ohne Schnörkel.W.F.
Zu dem Anwaltsschreiben, dass ich eingefügt habe:
Das nur als Drohung gegen mich gerichtet, also aus einem anderen Fall gegen einen anderen Beklagten.
Er wollte mich wohl einschüchtern, indem er mir zeigt, dass er schon einen ähnlichen Prozess gewonnen hatte.
Ich wollte eigentlich noch die Urteilsverkündung hochladen, hat aber dummerweise nicht geklappt.
Der, dem dieses Anwalsschreiben geschickt wurde, wurde nämlich dazu verpflichtet den Schadenersatz zu bezahlen.
Hallo Spiderpig82,dass Urteil alleine reicht nicht aus,viel wichtiger ist die Urteilsbegründung.Aus dieser geht hervor,warum der Beklagte den,für mich merkwürdigen,Schadenersatz bezahlen soll.Wulf Finke
Dieser Vertrag ist nicht dem Gesetze entsprechend und somit nicht gültig. Ich würde mir einen anderen Verkäufer suchen und den "Vertrag" zerreissen.
Nein, ich bin ja der Verkäufer. Der Verkäufer kommt aus Berlin zu mir ins Saarland. Er hat mir den Kaufvertrag per Mail geschickt, damit er nicht umsonst kommt.
Doch jetzt hab ich ein Angebot von jemand anderem über 800 - 900 Euro, und der aus Berlin will nur 400 zahlen.
Der Brief oben von dem RA beinhaltet eine Schadenersatzforderung des Käufers über 2350€,wie kommt dieser darauf,wenn der Autohändler nur 400€ zahlen wollte?Klar ersichtlich eine Fahrzeugbewerung der Fa. Schwacke,die das KfZ mit 3350€ bewertet,Demnach ist nach meiner Ansicht schon ein Art von Betrug ersichtlich,der das Fahrzeug weit untr Wert erstehen wollte.Wulf Finke


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möchte gerne meine muttermilch verkaufen wo kann ich das tun

- da die Milch ganz sicher vorher geprüft werden muß , ist sicher ein Krankenhaus mit angeschlossener Säuglingsstation -


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