Ist akt vorsätzlichen körperverletzung man erkältet straßenbahn fährt jemanden anniest
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Ist es ein Akt der vorsätzlichen Körperverletzung, wenn man erkältet mit der Straßenbahn fährt und dort jemanden anniest?
Hallo Mambo.
zumindest war in meiner Jugend noch Schilder in Bus und Straßenbahn angebracht, dass es Leuten mit ansteckenden Krankheiten verboten sei, die öffentlichen Verkehrsmitteln zu nutzen und dass der Busfahrer diese von der Fahrt ausschließen könne - ich habe oft darauf gewartet, dass er das tut, hat er aber nie.
Es liegt damit sozusagen im Ermessen der Beteiligten, ob es eine Gefahr für alle Beteiligten ist oder nicht. Ist es eine Gefahr, dann gilt das wohl wie 'Körperverletzung', nicht als gewollte Straftat, aber als beachtenswerter ansteckender Körperverhalt.
Was ist ein "beachtenswerter ansteckender Körperverhalt"?
Ist wohl kaum ein rechtlicher Ausdruck, da von mir - wie so oft - selbst kreativ entwickelt.
"beachtenswerter ansteckender Körperverhalt", damit meine ich einen für aufmerksame und sich dann beim Fahrer beschwerende Fahrgäste, die sich durch diesen anderen offensichtlich kranken Fahrgast in ihrer eigenen gefährdet sehenden Gesundheit gestört fühlen. Sprich: beschweren sich genügend Fahrgäste über einen anderen , dann kann er von der Fahrt durch den Fahrer ausgeschlossen werden.
Habe ich selbst - wie gesagt - nie erlebt, aber da fehlt es wohl entweder an der Courage der anderer Mitfahrergäste als hätte er Tuberkulose o.ä.)) oder anderem Interesse,
Achja, "ist es ein Akt der vorsätzlichen Körperverletzung." wohl kaum, ich glaube zu wissen, dass dafür strafrechtlich ein "Plan" bestanden sein muss.
Es wäre der Nachweis zu führen, dass das Anniessen bewusst und mit dem Zweck ausgeführt wurde, eine Person anzustecken. Die Folge wäre ein Schadenersatzprozess, strafrechtlich könnte dies als nicht-duldbare Handlung gesehen und mit einer Geldbusse verwarnt werden, da keine bleibenden Schäden zu erwarten sind, aber auch kein massenhaftes Auftreten geduldet wird. Dieser letzte Punkt führt zu wahrscheinlichsten Sicht auf diesen Vorgang: Grobe Fahrlässigkeit. Ohne Schutz vor Tropfcheninfektion zu Niessen ist das Inkaufnehmen einer wahrscheinlichen Ansteckung mit volkswirtschaftlichen Nebeneffekten.
Ja, es würde im Anzeigefall - Beweisbarkeit voraus gesetzt - eine Verwarnung, aber - noch - keine Strafe geben.
Das ist das allgemeine Risiko, das man täglich im Leben hat.
Das kann ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen. Zugegeben bin ich kein Experte in dem Bereich, aber es kann schließlich immer mal passieren das man niest. Vorallem kann man Bakterien ja auch weitergeben obwohl man selbst sich gar nicht krank fühlt.
Grenzfällig.
Das Fahren und Niesen ist noch kein Straftatbestand. Wird aber einer, wenn du vorsätzlich gezielt jemandem ins Gesicht niest.
Nein, wird ja auch nicht Jeder krank, der angeniest wird. Wie will man später sagen, von wem genau die Infektion stammt.
Vorsätzlich würde voraussetzen, dass man in diesem Zustand nur deshalb ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt weil man dort jemanden anstecken kann. Wenn man die Infektion nur in Kauf nimmt und im übrigen deshalb mit der Straßenbahn fährt weil man das immer tut kann jedenfalls nur von Fahrlässigkeit ausgegangen werden.
Und was sagst du dann hierzu? Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
Warum wurde Nadja Benaissa von den "No Angels" verhaftet?
Kommt drauf an: Hat sie auf Schutzmaßnahmen verzichtet in der Absicht die Männer zu infizieren oder hat sie eine Infektion einfach "nur" in Kauf genommen? Das werde ich nicht entscheiden, schon gar nicht auf der Grundlage von Berichten der Klatschpresse.