Händler sich vertippt gerät 60 anstatt 600 euro eingestellt habe recht preis bekommen
10 Antworten zur Frage
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Händler hat sich vertippt und ein Gerät für 60 anstatt 600 Euro eingestellt. Habe ich das Recht darauf das Gerät zu diesem Preis zu bekommen?
Der Kaufvertrag für 60€ ist zustande gekommen. Aber er kann diesen KV Anfechten was er ja auch getan hat und sagen das es ein Tippfehler war.
schau da mal nach:
http://www.answer24.de/article/Anfechtung_eines_im_Wege_der_Internetauktion_g.. - 19k
Tippfehler in der Preisangabe / Rücktritt vom Kaufvertrag.
10. Jan. 2010. Bei uns finden Sie Informationen zu Tippfehler in der Preisangabe / Rücktritt
vom Kaufvertrag als Verkäufer und Internetauktionen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Tippfehler-in-der-Preisangabe--R%C3%BCcktritt..
heise online - Irrtum bei Preisangabe: Händler darf.
10. Dez. 2005. Bei einem Tippfehler in der Preisangabe kann ein Online- Versandhändler auch dann
noch den Kaufvertrag anfechten, wenn er bereits eine automatische.
feilgeboten und dabei irrtümlich einen Preis von 399 Euro angegeben;.
heise online - IT-News, Nachrichten und Hintergründe. - 50k
Ein Blick ins Gesetz erspart falsche Einschätzungen: Schaut in § 119 BGB und da steht drin, was bei einem Irrtum wichtig ist. Der Verkäufer kann wegen Irrtums anfechten, der Kaufvertrag wird somit nicht erfüllbar sein. Mit anderen Worten: der Käufer guckt in die Röhre.
Nein das hast Du nicht, es ist ein Angebot dass der Händler jederzeit ändern kann
klar, ist moralisch unkorekt. aber hey, scheissen wir alle mit geld oder was? kaufs für 60 und freu dir n ast ab.
wenn du es sofort zb per paypal bezahlt hast, gehört es dir.
Aber wenn du auf rechnung gekauft hast, dann kann er dir das Gerät zu dem Preis verweigern.
da gibt es sogar ein gerichtsurteile dazu
Es gibt da verschiedene Urteile, hängt ein wenig davon ab. Wenns ein regulärer Shop war und keine Auktion bei EBAY hat der Verkäufer die Ar schkrte. Es gibt da eine nvergleichbaren Fall von Quelle wo die eine Flat-Screen mit 50 anstatt mit 500 angeboten hat und ein Gericht entschieden hat, das diese Preisangabe verbindlich ist, und Quelle sich nicht auf Irrtum berufen konnte.
Habgrad keine Bock das zu googeln.
Also:Nein, er darf nicht, und Ja, du darfst auf Erfüllung des Kaufvertrges betehen
Wahrscheinlich hast du überhaupt keinen Kaufvertrag abgeschlossen. Was ein Händler anbietet, ist nämlich keine Willenserklärung, sondern lediglich eine an dich gerichtete "Aufforderung zu Abgabe eines Angebotes". D.h., du mußt ein Angebot an ihn unterbreiten. Erst wenn er deinem Angebot zustimmt, was hier ja offensichtlich nicht zutrifft, ist ein Vertrag zustande gekommen.
Sei kein Unmensch!
Jeder macht Fehler!
kauf es für 600 oder lass es bleiben