Holzkohle balkon grillen

Nö, das ist aus feuertechnischen Gründen verboten. Grillen, mit offenem Feuer, also auch Holzkohlengrill - darf man nur, im Abstand von 3 Metern zu Häusern, dies gilt besonders für Wohngegenden, aber auch für das Einfamilien- oder Reihenhaus. Das sind Vorschriften, die die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren rausgebracht haben - daran halten sich Hausversicherungen z. B. auch - hat man nen Feuerschaden - und das durch Grillen, der Grill stand unmittelbar an einer Hauswand oder auf einem Balkon, muss die Versicherung nix zahlen.

9 Antworten zur Frage

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Darf ich mit Holzkohle auf dem Balkon Grillen?

Ja, sind verschieden, die Regeln in den Gemeinden - aber höchstens: mit noch mehr Abstand als 3 Meter: in München sinds 10 Meter - aber bundesweit haben sich die Versicherungen auf mindestens 3 Meter geeinigt - zu Häusern oder Bäumen.
Wer sich nen Holzkohlegrill anschafft ist gut beraten, mal die "Gebrauchsanweisung" durchzulesen, denn: dort steht auch: mindestens 3 Meter Abstand zu. Das ist verpflichtend, vom Gesetzgeber her.
gewissen Abständen muss der Vermieter Grillen auf dem Balkon erlauben.
Irrtum: Vermieter dürfen im Mietvertrag ein Grillverbot auf Balkonen verhängen und zwar unabhängig davon, welche Sorte Grill der Mieter benutzt. Hält sich der Mieter nicht an diese Vereinbarung, droht ihm eine Unterlassungsklage oder im schlimmsten Fall die Kündigung. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Essen hervor.
Wenn Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, kann jeder Grill benutzt werden.
Das sieht das Landgericht Düsseldorf anders. Wenn Grillen auf dem Balkon nicht im Mietvertrag geregelt ist, darf nach einem Düsseldorfer Urteil dennoch nicht mit Holzkohle gegrillt werden. Außerdem sollte der Grill mit so großem Abstand wie möglich zur Nachbarwohnung aufgestellt werden, damit der Qualm dort nicht hineinziehen kann, entschied das Landgericht München I.
Große Grill-Irrtümer - | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
Vermieter darf Grillen verbieten - und Holzkohle auf dem Balkon ist tabu
wenn es wirklich gemeindevorschriften sind, sind die auch von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich
Ja, sind verschieden, die Regeln in den Gemeinden: in München sinds 10 Meter - aber bundesweit haben sich die Versicherungen auf mindestens 3 Meter geeinigt - zu Häusern oder Bäumen.
Wer sich nen Holzkohlegrill anschafft ist gut beraten, mal die "Gebrauchsanweisung" durchzulesen, denn: dort steht auch: mindestens 3 Meter Abstand zu. Das ist verpflichtend, vom Gesetzgeber her.
Für solche Fälle wurden extra Elektrogrills entworfen.
Schmeckt zwar nicht ganz so gut, ist aber 'ne tolle Sache.
Hier
Grillen auf dem Balkon: Was wirklich erlaubt ist
steht alles dazu drin.
Mit anderen Worten:
Grundsätzlich darfst Du 1x im Monat auf dem Balkon einer Mietwohnung grillen.
Eye-Q-atcher: aber NICHT mit Holzkohlegrill - im übrigen besteht kein grundsätuliches Recht darauf, einmal im Monat mit offenem Feuer (Holzkohle ist am Anfang "offenes Feuer") grillen zu dürfen.
Vermieter darf Grillen verbieten - und Holzkohle auf dem Balkon ist tabu
grundsätzlich" heißt "im Prinzip, aber" Und Holzkohle ist nicht ausdrücklich verboten.
Wie dort schon geschrieben steht:
es wird auch von der Rechtsauffassung der Gerichte her unterschiedlich gesehen.
Einzelfallentscheidung also, keinesfalls jedoch rigoros zu pauschalisieren.
sag das mal dem polizisten nebenan. der grillt öfters


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