Haben leiharbeiter mehr 6 monate betrieb beschäftigt passive wahlrecht

Sind Leiharbeiter, die mehr als 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt sind, wählbar?

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Haben Leiharbeiter, die mehr als 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt sind, passive Wahlrecht?

Schau mal in die Seiten rein ob dir das weiterhilf
hier Betriebsratswahl – Wikipedia
und hier Betriebsrat Wahl Amtszeit
Folgende gesetzliche Regelung greift bei dem von Dir angeführten Szenario:
Wahlberechtigt sind, gemäß §7 Betriebsverfassungsgesetz , sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
Wählbar sind, gemäß §8 Absatz 1 BetrVG, sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben.
Daraus ergibt sich:
Leiharbeiter dürfen bei der Betriebsratswahl mitwählen, sofern sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden, sich aber NICHT als Kandidaten aufstellen lassen, da sie nicht wählbar sind. Allerdings können sich in dem Betrieb von dem sie verliehen werden, zur Betriebsratswahl aufstellen lassen.
Lieben
Das Rumpelstilzchen


betriebsrat
Ab welcher Arbeitnehmerzahl darf ein Betriebsrat gewählt werden?

- ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert. mehr: BetrVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis-


leiharbeiter
Was kann ich unternehmen? Welche Rechte habe ich genau?

- heimgeschickt wenn ich dich jetzt gehen lasse habe ich keine mehr beiß deine Zähne zusammen und versuch es auszuhalten" -- Sorry, aber wer sich versklaven lässt und auch noch bei Leiharbeiterfirmen/Zeitarbeitsfirmen arbeitet, der hat es nicht anders -- des Wissens über die Ziste zur Arbeit geradezu gedrängt haben und außer den Stunden die ich und im Monat erarbeite nichts -


awl
Welche Aufgaben hat ein Finanzwirt?

- Arbeitsgebiete im Bereich der Veranlagung, Bewertung, Vollstreckung, Betriebsprüfung bzw. Steuerfahndung. Im Zolldienst sind sie z. -