Hab nach langen streit vermieter fristlose kündigung bekommen ist rechtens
8 Antworten zur Frage
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Hab nach einem langen Streit von meinem Vermieter eine fristlose Kündigung bekommen - aber ist diese Rechtens?
Der spinnt, kann dich wahrscheinlich nicht leiden.
Würde mich mal beim Mieterverein erkundigen.
Er hat nichts in deiner Wohnung zu suchen.
Und die Kündigung ist so mit Sicherheit nicht rechtsgültig
wenn die wegen nichtbezahlter miete ist und du belegen kannst, dass das nicht stimmt, dann ist die kündigung sowieso hinfällig. widersprich der einfach! der vermieter kann dann auch keine andferen gründe mehr nachschieben.
allerdings solltest du das mit einbruch, nötigung usw. bleiben lassen in zukunft.
lach ich doch net, Sie sind bei Mir in der Wohnung drin gewesen
war mir eigentlich klar, aber deine formulierung hat das direkt rausgefordert! das solltest du dir nicht gefallen lassen - dagegen kannst juristisch vorgehen! allerdings: das verhältnis zwischen mieter und vermieter ist ja nicht gerade von freundschaft geprägt; falls möglich solltest dich vielleicht doch mal mit dem gedanken eines wohnungswechsels vertraut machen, bevor die situation restlos aus dem ruder gerät.
wenn du viele guten tipps zum mietrecht lesen willst, dann gugg mal beiwww.frag-einen-anwalt.de;lies dort einfach nach oder stell auch selbst ne frage.
ja ab zum mieterverein und am besten anwalt einschalten
Die Kündigung hast schriftlich zu erfolgen- von Schreibmaschine / Drucker- ist da nicht die Rede.
Was will der Typ, wenn Du die Miete gezahlt hast, hat er sich an den Mietvertrag zu halten-da stehen dann die Kündigungfristen drin.
Mietervereine, oder kostenlose Beratungsstellen helfen Dir weiter.
Allerings kann er Dir natürlich auch keinen Zetel in die Hand drücken - ohne Quittung von Dir?
Wie will er beweisen, dass Du den bekommen hast, ohne Einschreiben gg. Rückschein.
Am besten gehe zum Mieterverein oder zu einem Rechtsanwalt für Mietrecht.
Soweit ich weis hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Das ist in Deinem Fall der Fall.
Er hat zwar versäumt Dich über Deine Rechte schriftlich zu belehren ändert aber nichts an der Kündigung. Deine Widerspruchsfristen können sich dadurch verlängern.
Ist die Kündigung begründet zB. Mietrückstände in Höhe von oder mehr als drei Monatsmieten ist erst mal die Form gewahrt.
Schriftlich Einschreiben Rückschein Widerspruch einlegen. Dann muss er eine Räumungsklage anstreben und ein Gericht entscheidet.