Hab meinen schülerausweiß gefälscht polizei originallen ausweis gefunden was passieren
ja ich weiß war au scheiße hab ich jetz eingesehen aber zu i-was gebraucht hab ich den eigt. nie
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Ich hab meinen Schülerausweiß gefälscht und jetzt hat ihn die polizei mit den originallen ausweis gefunden. was kann mir passieren?
und was kann jezt eigt. im max. fall passieren?
Kommt auf dein Alter an, aber generell ist Urkundenfälschung schon kein simples Vergehen sondern eine richtige Straftat. Lass Dich überraschen.
Wie man es auch dreht und wendet - allein der Versuch ist schon strafbar.
Ab 14 bist Du strafmündig und fällst unter der Jugendstrafrecht und da kann man schon zu Sozialstunden und ähnlichem herangezogen werden.
hast du einen link bitte seit wann ist man mit 14j strafbar?
§ 19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes - dejure.org
Steuerlexikon
Na, mein ich doch auch, ab 14
Wäre ja noch schöner, ab 16 JAHREN. Ist ja schon fast ein Freibrief für gewisse Jugendliche - ha, die können mir sowieso nichts.
Man fällt dann jedoch unter das Jugendstrafrecht - da gelten dann andere Strafmaße und Möglichkeiten. Am berühmtesten sind Sozialstunden - Ziel ist die Resozialisierung des Täters.
ok für den link dachte echt mit 16j aber ok mal wieder was dazu gelernt
Ja klar, ist Jugendstrafrecht. Das läßt sich bis 21 Jahren anwenden.
Es gibt auch Ausnahmen, da kann es noch länger eingesetzt werden
-- Na, dann mal ab zu den Sozialstunden - 20 Stunden Boden putzen im Altenheim.
267
Urkundenfälschung
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
§ 267 StGB Urkundenfälschung - dejure.org
dann hast nochmal glück gehabt mit 16j ist man erst strafbar.
wirt dann nix passiern mir deine 15j
aber sowas macht man auch nicht
da du keine 16j bist nichts also ne anzeige oder so kommt nicht
sorry nicht ab 16j schon echt mit 14j habe ich auch bis jetzt nicht gewusst aber ok wenn kommt ne anzeige und musst halt paar sozialstunden machen
Mit 16 Jahren kann man erst strafrechtlich belangt werden?
Ich denke, das ist ab dem 14ten Lebensjahr?
naja ich habe Niagara2 ein kommentar geschreiben
ich dachte erst ab 16j aber ok wenn er recht hat mit 14j ist ok
Klar ist, du hast eine Straftat begangen.Dazu bekommst du eine Vorladung von der Polizei zur Befragung. Möglich ist auch, dass jemand vom Jugendamt bei euch zuhause vorbeikommt,um über eine mögliche Konsequenz zu beraten.Machen deine Eltern deutlich dass sie bereits eine Bestrafung angedacht bzw.durchgeführt haben,geht ein Bericht darüber an die Staatsanwaltschaft.Ist es dein erstes Vergehen,wirst du nach ein paar Wochen einen Brief von der Staatanwaltschaft erhalten, mit der Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Das ist Urkundenfälschung, alleine der Versuch ist strafbar. Und die Altersgrenze ist nicht 16 sondern 14 Jahre, also haftest du voll und ganz für deine Aktion. Allerdings wird es auf eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht hinauslaufen.
Außerdem hat die Schule das Recht, alle Ausweise einzuziehen und dir einen neuen zu verweigern.
Im Endeffekt brauchst du ihn ja auch nur um Vergünstigungen zu bekommen, das Recht hast du dir mit der Aktion halt verwirkt. Sei froh, wenn sie nicht auch noch wegen Betruges auf dich zukommen, weil du dir eben diese Vergünstigungen mit einem gefälschten Ausweis hättest aneignen können.