Guten abend damen herren habe allgemeine frage was richtung mietrecht geht hoffe irgendjamend helfen

Guten Abend meine Damen und Herren, ich habe eine Frage was Richtung "Mietrecht" geht! Folgendes ist mir passiert! Am diesem Dienstag den, 13.07.10 habe ich eine Wohnung besichtigt von der Gesellschaft "BREBAU" ich weiss nicht vllt kennen einige sie von euch! Habe die Wohnung mir angeschaut und sie hat mir sehr Positiv gefallen, sodass ich mir dann vorgenommen hatte; die Gesellschaft "BREBAU" am nächsten Tag anzurufen; Mittwoch der, 14.07.! So wie gesagt so getan, Ich habe die Gesells. am Mittwoch angerufen und habe von meiner seite aus zugestimmt, darauf hin antworteten die mir nur "es tut uns leid, die Wohnung ist leider nicht mehr zu haben", ich habe aber eine Schriftlich Bestätigung erhalten ich Zetiere "sollten sie Interesse an unserem Wohnungsangebot haben, bitten wir um Rückmeldung bis zum 15.07 beim o.g. Ansprechpartner." habe ich auch getan! ".hören wir nichts von Ihnen bis zu diesem Tage, gehen wir davon aus, das sie kein Interesse mehr drann haben" stimmt ja nicht da ich ja schon am 14.07 angerufen habe, ist es rechtlich Rechtwirksam?

2 Antworten zur Frage

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Guten Abend meine Damen und Herren, ich habe eine allgemeine Frage was die Richtung "Mietrecht" geht, ich hoffe das mir irgendjamend helfen kann

ich denke da kann man nicht viel tun, da dir nicht bestätigt wurde, dass du die wohnung bekommst, wenn du anrufst.
Hier bist Du rein rechtlich aufgefordert worden ein Mietangebot abzugeben. Die Befristung hat keine rechtliche Bewandnis. Aus der Tatsache das Dein Angebot nicht angenommen wurde kannst Du keine Ansprüche herleiten.
Es handelt sich hier um ein befristetes Angebot. Dieses kann auch an mehrere Interessenten abgegeben werden.
Die von Dir dargelegte Formulierung ist rechtlich kein bindendes Angebot, solange Du nicht Schriftlich oder mündlich eine Zusage abgibst. Hier zählt: Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Du hattest leider Pech.
Beim nächsten Mal kannst Du eine VERBINDLICHE Reservierung innerhalb einer Frist vereinbaren. Damit bindest Du das Angebot an Deine Person für den vereinbarten Zeitraum.
Viel Glück bei der weiteren Wohnungssuche.
Moneyfux


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Muss Vermieter Badfliesen bezahlen?

- mal ordentlich lüften empfehlen. Du kannst bei deinem Vermieter sicherlich anfragen, ober einen Teil der Kosten übernimmt, -- ich hab keine lust das zahlen zu müssen. Nein, wenn im Mietvertrag keine Fließen im Bad angegeben sind, ist es keine Pflicht. -- Problem ist, daß der Vermieter für Alles geradestehen muß, was er bereitstellt. Läßt er auf seine Kosten fliesen, dann -- diese ziehen sich jetzt durch die feuchtigkeit auf und ich habe angst - berechtigt denke ich - das sich hinter der tapete -


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Mietpreiserhöhung bei Untermiete zulässig?

- Waschmaschinennutzung, alles Faktoren. Etwas Spass: ist die Frau des Vermieters wenigstens hübsch für den Preis?--lach. Eine Frau existiert -- jemals die Miete erhöhen will oder wird. Du musst dem Mietvertrag jetzt zustimmen oder kannst ihn ablehnen durch Kündigung -- Vertragsparteien einigen können, ohne dass einer irgendwo fragen muss, ob der andere etwas "darf". "Ohne Grund" wird kein -- doch mal--ja doofe Antwort-an den Mieterschutzverein. Die haben auch für sowas Erhebungen und Daten, weil sie vor Ort -


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Mein Vermieter verlangt, daß ich die

- Nein, das kann dir kein Vermieter vorschreiben. Dein Vermieter hat kein Recht, dir vorzuschreiben, wann du irgendwelche -- wurscht sein. Verlangen : nein, aber schau mal in deinen Mietvertrag, vielleicht hast du das ja unterschrieben. Falls er das -- Urlaub - Krankenhaus - Besuche über Nacht oder sonst was. Welche Versicherung springt dann ein, wenn die komplette -- hast du das ja unterschrieben. Falls er das unterschrieben haben sollte, wäre es rechtsunwirksam.