Guten abend damen herren habe allgemeine frage was richtung mietrecht geht hoffe irgendjamend helfen
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Guten Abend meine Damen und Herren, ich habe eine allgemeine Frage was die Richtung "Mietrecht" geht, ich hoffe das mir irgendjamend helfen kann
ich denke da kann man nicht viel tun, da dir nicht bestätigt wurde, dass du die wohnung bekommst, wenn du anrufst.
Hier bist Du rein rechtlich aufgefordert worden ein Mietangebot abzugeben. Die Befristung hat keine rechtliche Bewandnis. Aus der Tatsache das Dein Angebot nicht angenommen wurde kannst Du keine Ansprüche herleiten.
Es handelt sich hier um ein befristetes Angebot. Dieses kann auch an mehrere Interessenten abgegeben werden.
Die von Dir dargelegte Formulierung ist rechtlich kein bindendes Angebot, solange Du nicht Schriftlich oder mündlich eine Zusage abgibst. Hier zählt: Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Du hattest leider Pech.
Beim nächsten Mal kannst Du eine VERBINDLICHE Reservierung innerhalb einer Frist vereinbaren. Damit bindest Du das Angebot an Deine Person für den vereinbarten Zeitraum.
Viel Glück bei der weiteren Wohnungssuche.
Moneyfux