Grundsteuer generell mieter umgelegt werden

ja sie gehört zu den umlagefähigen betriebskosten

6 Antworten zur Frage

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Kann die grundsteuer generell auf die mieter umgelegt werden?

Entschuldige, aber alle Antworten sind falsch!
Die Frage lautet : Grundsätzlich!
Die Grundsteuer kann auf die Mieter umgelegt werden.
Die Grundsteuer ist eine öffentliche Abgabe an die Gemeinden.
Die Umlage der Grundsteuer erfolgt nur auf der Grundlage der Vereinbarungen im Mietvertrag. Also Verhandlungssache. Wenn im
Mietvertrag kein besonderer Hinweis auf die Betriebskostenverordnung vorhanden ist, darf der Vermieter die Grundsteuer nicht umlegen. Hinweis > Die anfallenden Betriebskosten sollten explizit mit einzelnen Kostenansätzen genannt werden. Die Kosten, welche nicht genannt bzw. kostenmäßig aufgeführt werden, brauchen von den Mietern nicht bezahlt werden. Bei Enstehung von zusätzlichen kosten muß der Vermieter deb Mietern vorher informieren.
was ist bitte an unseren völlig korrekten Antworten falsch?
Die Frage war, ob sie umgelegt werden kann und die einzig richtige Antwort ist: ja, kann sie
Ja, natürlich muss das im Mietvertrag erwähnt sein, aber darum ging es hier nicht
Entschuldige, wenn ich Deine Meinung anders verstehe.
Die Frage lautete >generell< und somit sind alle Antworten in sich falsch.
Mit meiner Antwort habe ich lediglich näher erläutert, auf welcher Grundlage die Grundsteuer ein Bestandteil der Betriebskostenabrechnung sein kann. Eine grundsätzliche Umlegung der Grundsteuer ist ohne Vereinbarung, auch nach der I.Betr.KoV, nicht möglich. Solltes Du dennoch das Problem haben, die Antwort richtig zu bewerten, so informiere Dich unter den einschlägigen Internetseiten, insbesondere beim BGH.
Mietnebenkosten: Nicht blind bezahlen - Nebenkosten - FOCUS Online - Nachrichten
Ja, sie ist im Verhältnis der Größen der einzelnen Wohnungen umzulegen.
Ja, anteilig in Relation von Gesamtwohnfläche zur Fläche der eigenen Wohnung.
Das sollte auch aus der Betriebskostenabrechnung hervorgehen.
Insbesondere bei Leerstand wird gern versucht, die nicht abgedeckten kostenebenfalls auf die Mieter abzuwälzen.
Dieses Risiko trägt aber der Vermieter.
ja
wie oft kommt die Frage denn heute noch?


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