Großes problem angenommen man schwängert verheiratete frau kind
Nur mal rein hypothetisch angenommen, ein Mann schwängert eine Frau, die verheiratet ist und bereits ein Kind hat mit ihrem Ehemann. Muß dieser Mann dann für das neue Kind Unterhalt bezahlen?
2. Frage:
Falls der Ehemann der Frau wegen der Schwangerschaft die Scheidung einreicht, muß dieser dann Unterhalt für ihr erstes Kind bezahlen bzw. Unterhalt für die Frau? Oder ist es sein Recht die Frau zu verlassen ohne zu bezahlen, weil sie ja Mist gebaut hat?
Theoretisch müßte die Frau dann für beide Kinder Unterhalt bekommen, sowie vom Ehemann Unterhalt für die Frau selbst, oder?
2 Antworten zur Frage
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Großes Problem: Angenommen man schwängert eine verheiratete Frau mit Kind.
Zumindest zu Deiner 2. Frage kann ich Dir ein klare Antwort geben:
Der Vater des Kindes muss immer bezahlen, egal wieviel Mist die Mutter gebaut hat.
Schließlich kann das Kind doch nicht dafür und sollte deshalb auch keinesfalls darunter leiden.
Er könnte aber aufgrund Deiner Verfehlung versuchen das Sorgerecht für das Kind zu bekommen und dann müßtest Du für das Kind bezahlen.
Zur ersten Frage:
Solange der Fremdgeher die Vaterschaft nicht anerkennt, gilt immer der Ehemann als Vater der während der Ehe geborenen Kinder seine Ehefrau. Diese Kleinen werden deshalb gerne auch als Kuckuckskinder bezeichnet.
Zur zweiten Frage:
In diesem Sinne wird "Unterhalt" für beide Kinder und die Ehefrau vorausgesetzt. Nach einer Scheidung setzt sich diese Anspruch fort. Der Elternteil der die Kinder weiter versorgt, hat Anspruch auf Unterstützung vom anderen Ex-Ehepartner. Daneben gibt es auch ein Recht auf Unterstützung des weniger verdienenden Ex-Ehepartners.
Ganz schön heiss, diese Rechtsberatung.
Und in den weiteren Fragen wurde der Gast konkreter