Gilt ad item regelung aok versicherte

Auf den Rezepten ist ja jetzt immer ein Kästchen"ad item", dass der Arzt ankreuzen kann. Das berechtigt den Apotheker das Originalmedikament herauszugeben und nicht nur das verschriebene Generika. Ich habe gelesen dass das früher auch einfach so möglich war, auch ohne die ad item Regelung. Die AOK hat jetzt mit mehreren Pharmakonzernen eine Regelung getroffen ,dass AOK Versicherte immer Generika Produkte bekommen sollen. Nun meine Frage, gilt das auch für andere Krankenkassen oder muss egal bei welcher Krankenkasse jetzt immer ad item angekreuzt sein damit man, wenn das Generikamedikament nicht da ist das Original bekommt?

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Gilt die ad item Regelung nur für AOK Versicherte?

Soweit ich recherchiert habe, ist die AOK bisher die einzige Karnkenkasse, die solche Verträge mit bestimmten Pharmafirmen abgeschlossen hat. Deren versicherte sollen nun nur noch Produkte dieser Firmen bekommen.Allerdings kommen die gar nicht mit der Lieferung nach.
siehe auch hier: http://ftd.de/unternehmen/handel_dienstleister/:Umschwung%20Rezept/190649.html
Die Empfehlung durch die kassenärztliche Vereinigung lautet aber generell mehr und mehr nur Generika zu verschreiben, um die Kosten zu senken.Ist das teurere Medikament allerdings medizinisch notwendig, so kann und muss es der Arzt auch verschreiben und die Apotheke muss es auch ausgeben.
Siehe hier: http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/fragen_antworten/arzneimittelversorgung/list_arzneimittelversorgung.html#fas_14
Zu dem Kästchen aufm Rezept gibt es eine verworrene Vorgeschichte. "Aut idem" heißt auf Latein: "oder gleiches", und "früher", d.h. bis einige Runden zurück im sogenannten Gesundheitsreform-Spiel, konnten ÄrztInnen das ankreuzen, wenn sie Austausch ERLAUBEN wollten, z.B. Rezept kurz vor Apothekenschluß ausgestellt oder im Notdienst und es ist ne dringende Behandlung gewesen, daß dann die PatientIn auf jeden Fall was mit dem Wirkstoff kriegt, egal von welcher Firma, was halt grad vorhanden in der Apotheke.
JETZT ist die Bedeutung genau andersherum, müßte also heißen "NEC IDEM", weil das Kreuzl den Austausch verhindern soll und die PatientInnen NUR GENAU das EINE Med. kriegen sollen.
Dies hat aber höchst selten medizinischen Sinn, zB wegen seltenen Allergien auf Zusatzstoffe, besonderer Form & Teilbarkeit der Pillen o.Ä. In 98% der Fälle geht ein Austausch in Ordnung, wenn Wirkstoff & Dosis & Galenik, d.h. Verarbeitung & Verfügbarkeit des Mittels im Körper, gleich sind. Hier ist Kostenersparnis von zT hohen Summen möglich, weshalb seit Jahren bei den ÄrztInnen genau errrechnet wird, wiviel Verordnungskosten sie verursachen und welchen Generika-Anteil sie dabei erreichen. Wer mehr als 10% über dem Verordnungs-Schnitt der Fachkollegen liegt, wird u.U. extra geprüft auf Unwirtschaftlichkeit und muß ggf die als überzogen bewertete Summe zurückzahlen. Können hunderte bis Tausende Euro sein. Thema Rabattverträge: die gibt es inzwischen auch schon bei anderen Kassen als AOK, nämlich Techniker, einige BKKS, Barmer u.a. Dies ist insofern ärgerlich, als PatientIn sich ja wenigstens an ihre Generika-Schachtel gewöhnen möchte und nicht mal blaue und mal rosane Pillen futtern. Da macht's Kreuzl wieder Sinn - wobe auch da ÄrztInnen die Zeche zahlen, wenn es nicht medizinisch begründbar ist.


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