Geschieden ledig
Warum wird auf Fragebogen ein Unterschied gemacht zwischen "ledig" und "geschieden"?
Letztendlich beschreibt es doch den gleichen Status --> unverheiratet?
Warum wird dann nicht gleich unterschieden zwischen einmal - oder mehrmals geschieden?
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Geschieden/ledig
Ich fülle sowas nie aus und mache höchstens die Bemerkung "weshalb?
Gib es im Schweizer Steuerrecht nicht die Pflicht das Feld auszufüllen?
Weiss ich nicht, aber ich fülle es einfach nicht aus.
Beamte werden vom Volk gewählt und auch wieder abgewählt. Es gab noch nie Rückfragen.
Tja was das Wahlrecht anbelangt haben die Schweizer manchen Ländern einiges vorraus , selbst für Holländer ist das Wahlrecht der Schweiz schon beeindruckend , von Deutschen ganz abgesehen
In Deutschland gabs sogar glaube ich ein DreiklassenWahlrecht ,
nur mit den Mädels , da hab ihr Schweizer euch Zeit gelassen
Sorry, aber in der ganzen Diskussion hier erkenne ich keine Antwort auf meine Frage.
Ich denke schon, dass dies die Frage berührt, denn es gibt eben Nationen, die solchen Unsinn einfach nicht ausfüllen.
Das mit dem weiblichen Wahlrecht ist ein Missverständnis. Auf Bundesebene waren schon lange alle wahlberechtigt, nur im Kanton Appenzell zierten sich die Frauen noch. Nachdem sie in er letzten Abstimmung das Wahlrecht verwarfen griff der Staat zu einer List. Er erklärte die Volksbefragung als ungültig, da die Frauen ja noch kein Wahlrecht hatten und liess die Männer allein abstimmen. Diese stimmten dafür, dass in Appenzell die Frauen auch politische Verantwortung übernehmen sollen und so wurde das Wahlrecht für eine kleine Minderheit doch noch eingeführt.
Behördlich und Steuerrechtlich betrachtet ist es ein Unterschied.
Geschieden und ledig.
Geschlechtsbezogen unabhängig.
Privat ist es ebenfalls unterschiedlich geschieden oder ledig
Geschlechtsbezogen unterschiedlich
Frau geschieden wird als selbstbewusst akzeptiert , meist finanziell besser gestellt
Mann geschieden wird als Makel angesehen , finanziell oft schlecht gestellt.
Schönen Sonntag
:-)))dundee
z.b. bei der Steuerklasse sind diese angaben wichtig, da ledig meisten die 1 ist und geschieden mit kind die 2
ich lebe getrennt und das gibt es auf manchen formularen gar nicht
Familienstand: ledig oder geschieden? Woher rührt eigentlich diese Unterscheidung, wenn man doch, wenn man geschieden ist, auch wieder ledig ist?
Was sich dann aber nicht mit den heutigen Unterscheidungen deckt. Denn wer ledig ist, war nie versklavt
Nein, insofern hat sich der Begriff "ledig" schon ein wenig verselbständigt und ist eben nur im Hinblick auf den ursprünglichen Sinn "frei, unabhängig" zu betrachten. Er ist nicht mehr Bestandteil unserer aktiven Wortsprache (wenn man heute sagt "Ich bin ledig", meint man, daß man nicht verheiratet ist. Wenn man früher sagte "Ich bin leidg", bedeutete das unter anderem "Ich bin ein freier, ungebundener Mensch". Wenn wir das heute zum Ausdruck bringen wollen, dann sagen wir das auch so und benutzen nicht das Wort "ledig" dafür.) Aber Du hattest doch nach dem Ursprung gefragt?
Ach nein, stimmt, Du warst das ja gar nicht.
Ledig ist man nur, wenn man nicht verheiratet ist. Geschieden ist nicht gleich ledig.
Ledig bedeutet doch "ohne Ehemann". und sowohl bei der Wehrpflicht als auch bei der Einkommensteuerklasse werden verwitwete wie ledige behandelt
Abgesehen davon, wenn ich geschieden bin, bin ich nicht - mehr - verheiratet
Ja, aber sobald du verheiratet warst, egal ob geschieden oder verwitwet, gilt nicht mehr der Status "ledig".
Genau darum geht es mir ja: warum ist das so
Tja, da bin ich jetzt echt überfragt. Sorry.
im neuen familienstandsrecht wird sowieso nicht mehr unterschieden - da gibts nur noch verheiratet / nicht verheiratet bzw. diese lebensgemeinschaft.
Familienstandsrecht? Ich kenne Personenstandsrecht, Personenstandsgesetz von 2009 sowie die Verordnung dazu ebenfalls aus 2009
dann meinen wir beide wohl das gleiche - jedenfalls soll da drinn stehen, dass.
Es gibt das Geburtenregister, das Eheschließungsregister und das Sterberegister.
Wenn du geschieden oder verwitwet bist, gibt es einen Eintrag im Eheschließungsregister. Wenn du ledig bist, gibt es diesen Eintrag nicht. Schon deshalb muss unterschieden werden.
Pardon, Eheregister natürlich, nicht Eheschließungsregister.
Also ich war verheiratet ,bin nun geschieden. Bin ich da nun wieder ledig oder geschieden?
bist du eben eines der drei" ist allgemein und daher etwas missverständlich - DU persönlich bist "geschieden
du bist geschieden, denn ledig heißt man noch nie verheiratet war
schieb ein das dazwischen.heißt das man.
Es sei denn, du lässt die Ehe annulieren. Dann giltst du wieder als ledig
Richtig, du bist geschieden. Ledig bedeutet für mich, dass man einen Partner haben kann mit diesen aber nicht verlobt ist.
verlobung / verlobt spielt dabei keine rolle
die verlobung ist kein eigener familienstand, sondern nur ein nicht einklagbares eheversprechen. juristisch ist sie inzwischen überholt und hat allenfalls noch bedeutung wegen der rückabwicklung von geschenken, die in anbetracht einer bevorstehenden hochzeit gemacht wurden, wenn diese dann doch nicht stattfindet.
um gottes willen, wenn du das nicht weisst woher sollen wir das wissen. was ist das denn für eine bekloppte frage?
Sorry , sicher ist die Frage etwas doof aber wenn man mir einreden will das man wieder ledig ist anstatt geschieden , da fängt man schon mal an zu zweifeln. Also du superschlauer.Reg dich wieder ab.
Ist, wer geschieden ist, ledig?
Aber ledig hat noch eine weitere Bedeutung:
Das Wort ledig ist
* eine veraltende Postposition mit der Bedeutung „frei von“
Von der Seite betrachtet kann es sein das es zutrifft.
ein Adjektiv mit der Bedeutung „noch unverheiratet“ - siehe Familienstand
wiki.
also nein, wenn du ledig bist, warst du noch nie verheiratet
ledig
ledig
Adj; nicht adv;
1 nicht verheiratet: Ist sie l., verheiratet od. geschieden?
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sonst wäre in der definition ja auch ledig /geschieden doppelt
Es gibt manchmal Formulare, in denen nur ledig oder verheiratet zur Auswahl stehen; ich frage mich dann, was Geschiedene angeben sollen oder Verwitwete.
hab ich noch nicht gesehen vllt kommt es nur in situationen vor, wo diese voraussetzungen notwendig sind?
Nein, denn er hatte bereits seinen Familienstand verändert: jetziger Stand: geschieden.
Er könnte also bereits Kinder haben usw.
Ledige waren nie verheiratet, Verwitwete waren immer verheiratet, die Ehe wurde mit dem Tod des Partners beendet, Geschiedene waren auch immer verheiratet, die Ehe wurde geschieden.
Nein! Sie waren verheiratet und sind verwitwet.
Was sollen sie in Formularen angeben, wenn - wie oft - "verwitwet" nicht zur Auswahl steht? Ledig wäre dann gelogen?
Formulare, die ein "verwitwet" nicht zulassen sind aber ungenau! Verheiratet wäre vermutlich dann genauer als ledig - es kommt allerdings ganz darauf an, warum gefragt wird.in einer Singlebörse würde ich dann eher "ledig" angeben, in einem Arbeitsvertrag "verheiratet
Nein, ledig ist man nur, wenn man noch nie verheiratet war.
Eigentlich doof - die Vergangenheit geht doch niemanden was an.
Man ist dann wieder Singel und geschieden.
Geschieden,nicht ledig.
Das ist wie bei verwitwet.
Alleinstehend zwar aber rechtlich ein anderer "Titel"
Warum?
Keine Ahnung
Nein, ist er nicht.
Er wird, was die Wiedereingehung einer Ehe anbelangt, wie ein Lediger behandelt, wenn er r e c h t s k r ä f t i g geschieden ist. Heisst also, er kann erneut eine Ehe eingehen.
Ansonsten gibts im Personenstandregister der Gemeinde einen extra Familienstand: "Geschieden".
Gab es in der DDR einen Unterschied bei der Bezahlung von Kindkrankzeiten zwischen Verheiratet/Ledig/Geschieden?
Es sollte auf dieser Plattform nur der Kommentare abgeben, der die Antwort 100%ig kennt.
Mittlerweile habe ich recheriert und die Antwort gefunden:
"Seit 1967 gab es die Möglichkeit für alleinerziehende Mütter, auch im Fall längerer Krankheit des Kindes zu dessen Betreuung zu Hause zu bleiben, wobei dafür Krankengeld für die Mutter gezahlt wurde zwischen 65% und 90% des Nettoverdienstes, je nach Kinderzahl. Für verheiratete Mütter gab es eine entsprechende Regelung erst ab 1984 und dann auch nur für Mütter mit drei oder mehr Kindern
Nein.
Es wurden keine Unterschiede gemacht.
Doch es gab Unterschiede:
Alleinerziehende Mütter haben für die Betreuung des kranken Kindes Krankengeld gezahlt bekommen und zwar zwischen 65% und 90 % des Nettoverdienstes, nach Kinderzahl. Für verheiratete Mütter gab es erst ab 1984 eine entsprechende Regelung, aber nur für Mütter mit drei oder mehr Kindern.