Geliehenes auto nach unfall eigentümer verkauft man zahlen

Ich habe folgende Frage: Ein Bekannter hat vor etwa 1 Monat ein Unfall mit einem geliehenen Auto gebaut. Nun verlangt der Eigentümer des Wagens, dass mein Bekannter 5000€ für den Wagen, der einen Totalschaden hatte, bezahlt. Das Problem ist jedoch, dass dieser Wagen jetzt schon verkauft wurde. Muss jetzt mein Bekannter für den Wagen aufkommen und wenn ja mit welchem Anteil, da der Wagen ja auch noch verkauft wurde und der Eigentümer ja davon nochmal Geld ausgeschöpft hat. Der Eigentümer ist bisher nicht vor Gericht gegangen

5 Antworten zur Frage

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Geliehenes Auto nach dem Unfall vom Eigentümer verkauft. Muss man zahlen?

Zunächst besteht eine Zahlungspflicht - das ist unstreitig.
Die einzig relevante Frage ist, wie viel muss bezahlt werden. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. War z. B. das Auot Vollkaskoversichert, hat der Verleiher keinen Anspruch mehr gegen Deinen Freund.
Darüber hinaus verhält es sich so, dass der PKW-Eigentümer etwas von Deinem Freund will. Im deutschen Recht gilt, dass derjenige seinen Anspruch geltend macht, diesen nach Grund und höhe belegen muss. Der Grund ist unstreitig. Die Höhe muss der Eigentümeraber auch beweisen. Er kann nicht hingehen und einfach 5.000 EUR verlangen. Er bräuchte z.B. ein Sachverständigengutachten. Prizipiell hat der Geschädigte nur einen Anspruch auf Widerherstellung des ursprünglichen Zustands oder eben, wenn diese unwirtschaftlich wären auf Ersatz. Ohne Sachverständigengutachten hat der ehemalige Eigentümer schlechte Karten!
Mit freundlichem
Henrik Momberger
www.gruemo.de
Menem Rechtsempfinden nach:
Restwert des KFZ minus Verkaufsbetrags, Restwert lässt sich über Schwacke/aDAC ermitteln.
Aber dies ist ein Fall für eine Rechtsberatung:
ADAC oder bei einem Anwalt
Hallo LightGun.
ich glaube, die Frage läßt sich nicht so ohne weiteres beantworten.
Ich gehe davon aus, dass es erstmal unerheblich ist, was mit dem Fahrzeug nach dem Unfall geschieht. Der Eigentümer hat selbstverständlich das Recht, den Wagen nach einem Schaden zu veräußern.
Was die private Beteiligung von 5000 Euro betrifft, so müßte hier eine schriftliche Vereinbahrung zwischen Deinem Bekanten und seinem Bekanten bestehen.
Der Bekannte von Deinem Bekannten kann nicht einfach so im Nachhinein 5000 Euro verlangen.
Ich denke mal. hier hilft im Ernstfall nur ein Anwalt. Vielleicht hätte Dein Bekannter auf Hinzuziehen eines Sachverständigen drängen müssen oder können, aber dafür ist es ja jetzt auch schon zu spät.
An Geld scheitern die meisten Freundschaften und wir scheitern bei Deiner Frage daran, dass man die genauen Umstände kennen müsste, um die Sachlage besser beurteilen zu können und dass wir hier eh keine Rechtsberatung erteilen können und dürfen.
Auch wenn der Eigentümer bislang nicht vor Gericht gegangen ist, also bislang noch keine Klage erhoben hat, sollte Dein Freund sich dringend an einen Rechtsanwalt wenden.
Die 5.000 € für den Wagen können viel oder wenig sein, je nach Modell, Alter und Zustand des Autos und je nachdem, wieviel der Eigentümer noch dafür bekommen hat. Sicher ist aber, dass der Eigentümer einen Schaden erlitten hat, für den Dein Freund natürlich aufkommen muss. Die genaue Höhe kann aber wohl nur von einem Gutachter oder - weil der Wagen eben schon ins Ausland verkauft wurde - mit Hilfe eines Rechtsanwaltes bestimmt werden.
Kann er Dir beweisen, daß überhaupt ein Unfall stattgefunden hat? Kann er Dir das angeblich beschädigte Auto vorführen?
Ist der Unfall Polizeilich aufgenommen worden, also Aktenkundig?
Falls nicht ist der KFZ-Halter in der Beweißpflicht.
Das dein Bekannter den Unfall verursachst hat und über die genaue Schadenssumme müsste er auch normalerweise ein Gutachten vorbringen. Desweiteren ist das Fahrzeug inzwischen schon ins Ausland verkauft worden, was vor Gericht mitsicherheit nicht zu gunsten des Besitzers gewertet werden würde


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