Geld ausland zoll
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Geld ins Ausland - Zoll
Entschuldigung für die Rechtschreibfehler ist mir jetzt gerade erst beim 2ten lesen aufgefallen
Ich empfehle Dir auf keinen Fall die Transaktion Bar durchzuführen. Falls Du bei einer Schweizer Bank innerhalb von 90 Tagen total über Fr. 25000 bar einzahlst wird seitens der Schweizer Bank eine Warnung betreffend -Geldwäscherei- freigesetzt. Der Kundenberater wird sich in der Folge mit Dir in Verbindung setzen und Du musst dann die Prüfung über Dich ergehen lassen, die dann zu weiter Meldung und Maasnahmen führen.
Beim Zoll wird das kleinste Problem sein. die meisten Schweizer Bank werden zudem eine Kontoeröffnung nicht durchführen, weil das Guthaben zu klein ist und die Spesen für Kunden ohne Wohnsitz Schweiz zu hoch sind.
Ausserdem Zahlst Du ein Agio resp. Disagio von mind 1 % auf Bareinzahlungen auf ein Eurokonto in der Schweiz.
Beim Wechsel in CHF unterliegt dann Dein Kapital den Wechselkursschwankungen und z. Z. ist der Fr. sehr stark.
Aber bitte, bitte nicht in die Schweiz, es sind schon seit Anfangs 2011 122 Milliarden Sfr. in die Schweiz geflossen. Dadurch der Hohe Wert des Sfr.
von mir aus schon. für mich persönlich ist ein starker Fr. mehr Einkommen
DAs wird unterschiedlich gehandhabt.
Aber Geld muss man nicht mehr in Scheinen über Grenzen schleppen. Trader machen das duch elektronisch
Vermutlich soll DAS ja grad nicht passieren.
Das ist schon klar, aber wenn ich das Geld von meinen deutschen Konto per Online-banking in die Schweiz schicke, bekommt das liebe Finanzamt natürlich alles mit und das muss ja nicht sein.
Ein Trader, der mit 25 Mille über die offene Grenze reist, ist zumindest seltsam.
Wäre ja so, wie wenn internationale Firmen ihre Mitarbeiter mit Scheinen auszahlen.
Immerhin können schon 2 Personen je ein 1 mm dünnes Stapelchen legal über die Grenze bringen. Dann fehlt nur noch ein halber Millimeter.
Eig dürftest du 10 000 mehrmals mitnehmen aber wenn sie sehen das du immer wieder 10 000 rüberbringst würden sie das dem Finanzamt mitteilen und du würdest überprüft werden.
Schau mal hier
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/f0_bargeldverkehr/index.html