Gehaltszahlungen folgemonat

Hallöchen, also ich stelle diese frage nur weil ich mir so viele Gedanken gemacht habe das ich mittlerweile ganix mehr weiss Also: Ich habe seit 19.09.2010 meinen Arbeitsvertrag unterschrieben und dieses Datum steht da auch drauf. Zu den Zahlungen ist angegeben: "Die Gehaltszahlung ist jeweils zum 10. Werktag des folgemonats fällig." So nun meine frage: eigentlich müsste ich doch dann diesen Monat schon gehalt bekommen weil der Oktober folgt ja nach dem September. allerdings hab ich noch nichmal n Gehaltszettel bekommen. Montag werde ich das auch klären aber solange hats noch bei keinem arbeitgeber gedauert bis da geld drauf war. ist das normal? oder ist das so mit dem ersten Monat arbeiten das der nich Zählt weil es kein voller Monat war oder sowas? Davon steht dann aber nix im Vertrag. Naja für die hilfe schonmal

5 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1749 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Gehaltszahlungen zum folgemonat?

14. Oktober 2010 ist der 10. Werktag, da ist das Gehalt vom September 2010 fällig.
Auch wenn du nicht den vollen September gearbeitet hast.
Bei den Werktagen zählt nicht der Sonntag mit. Ich muss ich mich verbessern, es ist nicht der 14. Oktober sondern der
12. Oktober 2010
okay also kriege ich diesen monat doch noch gehalt, ich hab schon an mir gezweifelt hehe
das gehalt ist zum 10. des folgemonats fällig; d.h. dein oktobergehalt zum 10. november, das novembergehalt zum 10. dezember usw.
massgebend ist nicht das datum des arbeitsvertrages, sondern der beginn der arbeitsaufnahme. hast du im september bereits gearbeitet, dann ist das anteilige septembergehalt zum 10. oktober fällig. allerdings solltest du berücksichtigen, dass es im ersten monat immer probleme geben kann mit dem termin - da der eingabeschluss in die edv meist relativ früh ist und wenn die da bei einsteigern die daten noch nicht hatten, dann gibts da noch nix - dann kannst aber evtl. über eine vorschusszahlung verhandeln.
wegen der werktage siehe oben die antwort von helpfactory.
Wenn in einem Betrieb nach Stunden gearbeitet wird - oder viele Stundenlöhner dort arbeiten, dann ist es normal, dass das Gehalt erst zum 10 oder 15. des Folgemonats bezahlt wird. Oder so wie bei Dir am 10 Werktag des Folgemonats.
Der Grund liegt darin, dass die Stunden erfasst werden müssen, teilweise Freizeitkonto geführt werden muss, Überstunden errechnet werden müssen etc. Das heißt, es dauert oft länger als einfach ein normales Gehalt abzurechnen.
Der Vertrag ist also rechtlich ganz in Ordnung. Und dass der 10 Werktag des Oktobers der 12.10. ist wurde ja schon beantwortet.


gehalt
Was bedeutet 'sockelwirksam'?

- jemand mit der Definition des Wortes helfen? Dank Z.B beim Gehalt gibt es oft Fixum und Provision. Wenn es heißt : "Steigerung -


konto
Darf man Lottogewinne auf dass Konto eines anderen laufenlassen wenn die Eltern unterschreiben …

- Lotto spielen darf, darf der Gewinn auch nicht auf ein Konto von unter 18jährigen überwiesen werden. Ich gehe mal -


arbeitsrecht
Wenn ich bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden Pausen einlege, z.B. Frühstückspause,…

Pausen sind keine "Arbeitszeit" - und zählen deshalb nicht zu den Wochenarbeitszeiten. Also ja, die muss sozusagen