Gefährliche arbeiten zivildienst verweigern

ich mache meinen zivildienst als hausmeister in eim obdachlosenheim. jetzt ist in einem bewohnerzimmer grüne schimmel an der wand aufgetaucht und so wie es aussieht soll ich den jetzt weg machen! eine frau vom gesundheitsamt war auch schon da, die hat sich den schimmel ab nur angesehen und hat gemeint das er nicht gefährlich wär meine frage ist nun, kann ich das verweigern den schimmel weg zu machen wenn nicht 100% geklärt ist ob der schimmel nun gefährlich ist oder nicht?

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Gefährliche arbeiten im zivildienst verweigern?

.ich bin der Meinung, das dieser Job etwas für Fachleute mit entsprechenden Gerätschaften und Kenntnissen ist.
.nicht jeder Befehl muss ausgeführt werden, z.B.
wenn Gefahr für meine Gesundheit oder mein Leben besteht.
>>nicht jeder Befehl muss ausgeführt werden, z.B.
wenn Gefahr für meine Gesundheit oder mein Leben besteht.
Cool. Dann muss ja auch kein Soldat im Ernstfall in den Krieg ziehen. Wozu hat man dann die Bundeswehr überhaupt?
"§ 6 Furcht vor persönlicher Gefahr.
Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen."
(s. http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wstg.html)
Die "soldatische Pflicht" in der Ausgangsfrage ist, als Hausmeister das Haus in Ordnung und in Schuss zu halten. Dazu gehört mE eben auch das Entfernen von Schimmel.
s. auch § 11 Soldatengesetz
Gehorsam
Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.
Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.
Das Entfernen verletzt weder die Menschenwürde noch ist sie in diesem Fall nicht zu dienstlichen Zwecken. Auch eine Straftat ist wohl nicht gegeben.
Deine Anmerkung stimmt für den Soldaten. Der Zivi ist aber kein Soldat, Freundchen. Daher auch der kleine Unterschied. Und Schimmelentfernung ist was für Profis! Es gibt viele Schimmelarten die gefährlich sind, damit spielt man nicht.
Ja, das ist eine Hausmeistertätigkeit, die dir obliegt. Ich habe zuerst die Tapete entfernt. Alles mit Mundschutz. Dann war unter der Tapete auch Schimmel. Dann nahm ich eine Stahlbürste 1 Staubsauger und habe den Schimmel weitgehends abgeschrubbt. Danach zusätzlich Schimmelex drauf gesprüht. Dieses übernacht einziehen lassen und gut lüften. Aber den Mundschutz wirklich nicht vergessen. teuteuteu. Miau
Schimmelentfernung sollte man den Fachfirmen überlassen. Damit ist nicht zu spaßen! Das Du es selber gemacht hast, schön dumm! Hätte der Vermeiter machen müssen oder eben ggf. ausziehen. Ich hoffe für Dich, das nichts schlimmes übrig bleibt bei Dir.
Ich würde mich zuerst auch erkundigen ob der Schimmel gefährlich ist, und noch nichts unternehmen, denn erstens sind Schimmel und Schimmelentfernungsmittel giftig. Ohne Haut und Augenschutz darf man wenn es nicht privat ist gar nicht Arbeiten denn wenn etwas passiert dann gibt es Ärger mit der Berufsgenossenschaft. Außerdem ist Schimmelentfernung etwas für Profis und solltest du etwas falsch machen dann würden sie vielleicht dich auch noch belangen.
Du darfst die Tätigkeit nicht verweigern. Eine Anordnung deines Zivildienstvorgesetzten ist äquivalent zu einem Befehl, den ein Soldat erhält. Du bist praktisch im gleichen Dienstverhältnis wie ein Wehrdienstleistender. Der kann zu seinem Feldwebel auch nicht sagen "Über dieses Loch spring ich nicht, ich könnte mir ja den Knöchel verrenken". Oder: "In diese Giftgaswolke gehe ich nicht, das ist gefährlich." Du hast als Zivi nicht mehr Rechte wie als Soldat. Was du vorhast ist praktisch Befehlsverweigerung. Dafür wurde man früher erschossen
Allerdings muss dein Vorgesetzter Schutzkleidung stellen. Also vollständige ABC-Ausrüstung. Mindestens.
Dasist so nicht ganz richtig. Der Vorgestzte beim Zivi darf den Zivi nicht zu Taten drängen, die gegen die GEsundheit des Zivi geht. Er geht ja nicht in's Gefecht, wo ggf. eben diese "GEsundheit" gefärdet werden könnte. Das ist eben der kleine UNterschied zwischen Stoppelhupser und Zivi.
Lies mal den Zivildienstleitfaden/Handbuch durch, oder wie das Ding heißt. Habe ich vergessen.
Und ausserdem ist Schimmelentfernung was für Profis! Damit spielt man nicht und ich würde das einfach verweigern. Du bist ja nicht Kalle Arsch.


gesundheit
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- strapaziertes Haar da Heilerde als Maske z.B. schon die Haut recht austrocknet *). bdf *) Entweder ich mixe die HE unter -


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welche Strafe erwartet einen nach StVO wenn man doppelt so schnell erwischt wird wie erlaubt?

Die nach Bußgeldkatalog vorgesehenen Maßnahmen wie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot sowie in aller Regel eine