Fürsorgepflicht arbeitgeber

Nehmen wir mal hypothetisch an, dass Mitarbeiter eines Unternehmens in der Öffentlichkeit angegriffen, beleidigt und bedroht werden - und diese Bedrohung steht in direktem Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis. Muß der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht handeln? Wie sieht das aus, wenn ein Arbeitskollege in der Lage sein könnte, diese fortgesetzten Angriffe zu unterbinden - könnte die Fürsorgepflicht so weit gehen, dass der zweite Arbeitnehmer ggf. zu disziplinieren wäre?

2 Antworten zur Frage

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Fürsorgepflicht des Arbeitgeber

Die Fürsorgepflicht des AG umfasst auch den Schutz der Persönlichkeitsrechte seiner AN. So ist z.B. der AG verpflichtet, Mobbing in seinem Betrieb zu verhindern. Er kann im Rahmen der Fürsorgepflicht für einen bestimmten AN auch verpflichtet sein, einen anderen AN abzumahnen oder sogar fristlos zu kündigen.
Die Fürsorgepflicht umfasst aber eigentlich nur den tatsächlichen Einflussbereich des AG, also in der Regel seinen Betrieb.
Ich kann mir zwar nicht wirklich was Konkretes unter dem geschilderten Fall vorstellen, halte es aber für denkbar, dass der AG auch verpflichtet sein könnte, eine Schädigung seines AN außerhalb seines Betriebs zu verhindern, wenn er darauf tatsächlich Einfluss nehmen kann und diese Schädigung in so unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht, wie du schreibst.
Wahrscheinlich kann das nur ein Anwalt für Arbeitsrecht für den konkreten Fall einigermaßen zuverlässig beurteilen.
Ich denke, der Arbeitgeber kann nicht handeln, wenn seine Mitarbeiter angegriffen, bedroht und beleidigt werden. Das sind Straftatbestände und werden teilweise auf Antrag von der zuständigen Staatsanwaltschaft verfolgt. Er kann allenfalls bei der Erstattung der Anzeigen durch einen Anwalt unterstützen.
Nehmen wir mal hypothetisch an.
wie sollte man das sonst annehmen?
außerdem versteht man die Frage nicht.
ein Mitarbieter zB von Opel. wird von VW-Junkies geschlagen etc?
Muß der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht handeln?
nein.
Wie sieht das aus, wenn ein Arbeitskollege in der Lage sein könnte, diese fortgesetzten Angriffe zu unterbinden - könnte die Fürsorgepflicht so weit gehen, dass der zweite Arbeitnehmer ggf. zu disziplinieren wäre
?
er soll dazu gezwungen werden, sich in seiner Freizeit für einen Arbeitskollegen Nothilfe zu leisten?
wohl kaum.


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