Freistellungsauftrag notwendig

Ist es überhaupt notwendig, Freitstellungsaufträge bei seinen Geldinstituten einzurichten? Wenn man Belege über die gezahlten Kapitalertragssteuern der Einkommenssteuer beilegt, hat man doch unter'm Strich den gleichen Effekt, oder?

3 Antworten zur Frage

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Freistellungsauftrag notwendig?

Du sagst es doch selber:
Bis auf die Tatsache das man eventuell sogar 15 Monate auf sein Geld warten muss.
Ohne Freistellungsauftarg werden die Steuern auf die Zinsen sofort fällig. die Steuerrückzahlung im Zuge des Lohnsteuerjahreasausgleich erfolgt aber erst im März/April. man leiht dem Staat also über Monate hinweg zinslos sein Geld. und verzichtet gleichzeitig selber auf die Zinseszinsen.
Und deshalb ist ein Freistellungsauftrag schon sinnvoll.
Man kann die Zinsabschlagsteuer / Kapitalertragsteuer selbstverständlich von der Steuer wieder abziehen und somit zurückholen, aber es ist schon sinnvoll, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, denn
- manche Banken verlangen Geld für eine Steuerbescheinigung
- vor allem bei mehreren Banken ist das Ausfüllen der Anlage KAP sehr kompliziert
- ohne Freistellung wird evtl. ein geringer Betrag ausländischer Steuer einbehalten , und der wird vereinfacht gesagt nur prozentual angerechnet, aber nicht komplett
- außerdem verschenkst du natürlich Zinsen, wenn du das Geld erstmal dem FA schenkst
ich würde sagen es reicht wenn du diese bei der einkommensteuererklärung angibst. wenn du die freistellung bei der bank abgibst bekommst du ja nicht weniger zinsen.
Ist es auch möglich, den maximalen Freistellungsauftrag bei allen Geldinstituten einzurichten und dann diese zu wenig einbezahlten Steuern in der EKE anzugeben? Oder ist dies grundsätzlich strafbar, da so ja auch Steuerhinterziehung möglich wäre?


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