Frage zeitlichen aufwand betriebsratsarbeit
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Frage zum zeitlichen Aufwand der Betriebsratsarbeit
Für aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit erfolgter Betriebsratstätigkeit haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Das gilt auch für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit dort Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. In jedem Fall haben Mitglieder eines Betriebsrats während der Dauer ihrer regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf drei Wochen bezahlte Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Ab einer Betriebsstärke von 200 Arbeitnehmerin sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit in gesetzlich beschränkter Anzahl freizustellen.
Betriebsrat Geschäftsführung
Nehmen Betriebsratsmitglieder außerhalb ihrer Arbeitszeiten an einer für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Schulung teil, so ist ihr Anspruch auf Freizeitausgleich gemäß § 37 Abs.6 S.2 BetrVG auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers begrenzt.
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DAS ist die, mir bereits bekannte, Grundsituation! Nur lautet die Frage: Kann die Belegschaft, kann der Betrieb sich gegen ausufernde Quantität dieser BR-Arbeit zur Wehr setzen?
Da dürfte es immer darauf ankommen, wieviele in der Belegschaft/Betrieb gewerkschaftlich organisiert sind. Je mehr, umso besser die Aussichten
Hallo Fuchur!
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Betriebsratsarbeit Zeitaufwand - Yahoo Suche Suchergebnisse
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Wesemann
Da würde ich mich eher bei einem Anwalt erkundigen, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat.