Frage mieterrechten

Hallo erst mal Ein Freund von mir hat in seinem Garten, den er mit einer Wohnung zusammen gemietet hat, einen Schuppen stehen, den wir uns gerne umbauen wollten, um dort immer in einer gemütlichen runde zu chillen. Jetzt hat er den Vermieter gefragt, ob er den Schuppen leerräumen kann, und ob wir ihn umbauen können, aber der Vermieter meint, das er den Schuppen als Abstellraum nutzen will. Ist mein Freund jetzt im Recht, den Schuppen trotzdem umzubauen, weil er ja schließlich für die Wohnung und den Garten bezahlt, oder ist der Vermieter im Recht, und darf entscheiden, was in dem Schuppen steht? P.S.: Mit umbauen meine ich: Sofas reinstellen, Lampen, Decken, Stühle und so was, also nicht Wände streichen, bzw. einreissen. schon mal für die Antworten.

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Frage zu Mieterrechten.

Wenn der Garten Bestandteil des Mietvertrages ist und im Mietvertrag nicht vereinbart wurde, daß der Schuppen davon ausgenommen ist und der Vermieter den Garten betreten darf, dann ist der Schuppen als zum Garten und damit als zum Mietobjekt gehörig zu werten. Im Klartext: Sind keine abweichenden Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen worden, kann der Vermieter am Schuppen keine Rechte geltend machen. Das gilt natürlich nicht für bauliche Veränderungen am Schuppen. Hierfür wäre zuvor die Erlaubnis des Vermieters einzuholen.
wenn der schuppen im mietvetrag steht das er den mitbenutzen darf dann kannst er den schuppen so gestalten wie er möchte das muß aber im vertrag vermerkt sein
Ein Schuppen ist gemeinhin ein Abstellraum und nicht dazu gedacht, sich längere Zeit darin aufzuhalten. In diesem Zusammenhang sind auch Haftungsgründe zu beachten. Ferner kommt es wesentlich darauf an, ob der Mieter den Schuppen alleine nutzen darf oder ob er nur ein Mitbenutzungsrecht hat. Nach der Beschreibung ist neben der Wohnung wohl nur der Garten mitvermietet und nicht auch der Schuppen. Dann hat der Mieter ohnehin nichts im Schuppen zu suchen.
Also - wenn der Schuppen oder der "Raum" am Haus angebaut ist, dann steht er ja nicht im vermieteten Garten - und offenbar auch nicht im Mietvertrag. Oder?
Nunja. In dem Keller, wo sich die Wohnung befindet, ist ein großer Raum mit Waschmaschine und Trockner, und ein noch größerer Abstellraum. Und da der Schuppen mehr oder weniger an das Haus angebaut ist, denke ich wohl kaum, dass der Schuppen dann aus dem Mietvertrag ausgeschlossen ist, geschweige denn, dass der Schuppen nicht zu dem Garten gehört. Und die Formulierung Schuppen trifft es nicht ganz, es ist ein etwa 20 quadratmeter großer Raum, mit dicken Wänden, Decke und Isoloierenden Fenstern.
Ganz so einfach ist es nicht. Wenn der Schuppen auf dem vermieteten Grundstück steht, ist er zunächst mal Bestandteil der Mietsache. Wenn der Schuppen nicht Teil des Mietvertrages sein soll, muß dies explizit im Mietvertrag erwähnt werden. Darüber hinaus muß dann allerdings auch mietvertraglich geregelt sein, inwiefern der Vermieter Zugang zum Schuppen erhält, da er angesichts des vermieteten Gartens nicht einfach nach Lust und Laune entscheiden kann, ob und wann er den Garten betreten will. Ein Garten, der vermietet wurde, ist rechtlich genauso zu behandeln wie eine Wohnung, die vermietet wurde. In die kann sich der Vermieter schließlich auch nicht Zutritt verschaffen, wie es ihm gerade gefällt.


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