Frage arbeitsrecht mitbestimmung betriebsrat

Folgende Situation: laut vorhandenem Stellenplan sind mehrere "höhere" Dienstränge neu zu besetzen. Allerdings ist korrekt, daß auf Grund erheblicher Einschränkung des Umsatzes der Firma kein grundsätzlicher Bedarf an der Beförderung vorhandener Mitarbeiter in diese Positionen besteht. Dennoch schlägt die Geschäftsführung hierzu Mitarbeiter vor. Der Betriebsrat lehnt die Beförderung mit o.gen. Begründung ab. FRAGE: Hat der vorgeschlagene Mitarbeiter, der nun NICHT befördert wird, ein Klagerecht gegen den Betriebsrat? Die Antwort auf diese Frage ist mir, aus wohl verständlichen Gründen, sehr, sehr wichtig! Daher bitte ich höflichst um Antworten, welche in so ein Thema einbeziehbar sind, nicht um Redewendungen, welche schnell mal aus den Fingern gesogen wurden.

2 Antworten zur Frage

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Frage zu Arbeitsrecht/Mitbestimmung Betriebsrat

Hat der Mitarbeiter nicht, er kann den Betriebsrat nicht verklagen, Betriebsrat wird ja auch bei Einstellungen oder Kündigungen "angehört" er hat jedoch kein rechtliches "Bestimmungsrecht
Du meinst und bist Dir sicher: Der Betriebsrat kann letztlich nicht ablehnen, gegen den Willen der GL.?
Betriebsrat – Wikipedia hier findest du die rechte des betriebsrates und ein teil der rechte der arbeiter.


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