Familienstand ledig geschieden woher rührt unterscheidung man ist

Mit "ledig" bezeichnete man allgemein Menschen, die frei und unabhängig waren. Der Begriff war Bestandteil der Wortsprache. So sagte man z.B. "Der Sklave wurde ledig gelassen" und meinte damit "Der Sklave wurde frei gelassen." Im Laufe der Jahrhunderte wurde der Begriff dann fester Bestandteil der Unterscheidbarkeit einzelner Familienstände.

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Familienstand: ledig oder geschieden? Woher rührt eigentlich diese Unterscheidung, wenn man doch, wenn man geschieden ist, auch wieder ledig ist?

Was sich dann aber nicht mit den heutigen Unterscheidungen deckt. Denn wer ledig ist, war nie versklavt
Nein, insofern hat sich der Begriff "ledig" schon ein wenig verselbständigt und ist eben nur im Hinblick auf den ursprünglichen Sinn "frei, unabhängig" zu betrachten. Er ist nicht mehr Bestandteil unserer aktiven Wortsprache (wenn man heute sagt "Ich bin ledig", meint man, daß man nicht verheiratet ist. Wenn man früher sagte "Ich bin leidg", bedeutete das unter anderem "Ich bin ein freier, ungebundener Mensch". Wenn wir das heute zum Ausdruck bringen wollen, dann sagen wir das auch so und benutzen nicht das Wort "ledig" dafür.) Aber Du hattest doch nach dem Ursprung gefragt?
Ach nein, stimmt, Du warst das ja gar nicht.
Ledig ist man nur, wenn man nicht verheiratet ist. Geschieden ist nicht gleich ledig.
Ledig bedeutet doch "ohne Ehemann". und sowohl bei der Wehrpflicht als auch bei der Einkommensteuerklasse werden verwitwete wie ledige behandelt
Abgesehen davon, wenn ich geschieden bin, bin ich nicht - mehr - verheiratet
Ja, aber sobald du verheiratet warst, egal ob geschieden oder verwitwet, gilt nicht mehr der Status "ledig".
Genau darum geht es mir ja: warum ist das so
Tja, da bin ich jetzt echt überfragt. Sorry.
im neuen familienstandsrecht wird sowieso nicht mehr unterschieden - da gibts nur noch verheiratet / nicht verheiratet bzw. diese lebensgemeinschaft.
Familienstandsrecht? Ich kenne Personenstandsrecht, Personenstandsgesetz von 2009 sowie die Verordnung dazu ebenfalls aus 2009
dann meinen wir beide wohl das gleiche - jedenfalls soll da drinn stehen, dass.
Es gibt das Geburtenregister, das Eheschließungsregister und das Sterberegister.
Wenn du geschieden oder verwitwet bist, gibt es einen Eintrag im Eheschließungsregister. Wenn du ledig bist, gibt es diesen Eintrag nicht. Schon deshalb muss unterschieden werden.
Pardon, Eheregister natürlich, nicht Eheschließungsregister.


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