Erster wohnsitz andere adresse angeben verwandten gewünscht

Hey ihr! Ein sehr naher Verwandter wünscht sich nun nach meinem Auszug, dass ich die alte Wohnung als ersten Wohnsitz eingetragen lasse und die zweite nur als zweiten Wohnsitz angebe - ihm liegt daran, dass ich noch eine "Verbindung zur Familie habe", also traditionell bedingt. Was für Nachteile bringt das? Würdet ihr das machen, und wie wird die Adresse genutzt, unter der ma gemeldet ist?

5 Antworten zur Frage

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Erster Wohnsitz: Andere Adresse angeben; weil von Verwandten gewünscht?

Wenn du Pech hast, musst du eine sogenannte Zweitwohnsitzsteuer erheben. Manche Gemeinden erheben die, wenn du dich bei ihnen mit Zweitwohnsitz meldest.
Da eine der Haupteinnahmequellen von Gemeinden die Einkommenssteuer ihrer Einwohner ist, d.h. man zahlt seine Einkommenssteuer mehr oder weniger direkt in das Stadtsäckel des Hauptwohnsitzes, besteuern viele Gemeinden deswegen auch die "Nebenbewohner".
Wenn du dort nicht mehr wohnst bist du verpflichtet dich polizeilich umzumelden. Du stehst doch sicherlich auch nicht mehr im Mietvertrag oder?
Das Haus gehört dem Verwandten.
Deswegen will er's ja.
Die Einwohnerin oder der Einwohner hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche Wohnung die Hauptwohnung ist. Bei jeder An- oder Abmeldung sind außerdem Angaben über weitere Wohnungen zu machen. Eine Änderung der Hauptwohnung ist von der Einwohnerin oder dem Einwohner der für die neue Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde unverzüglich mitzuteilen
§ 36
Bußgeldbestimmungen
Ordnungswidrig handelt eine Person, die vorsätzlich oder fahrlässig
sich für eine Wohnung anmeldet, die sie nicht bezieht, oder sich für eine Wohnung abmeldet, in der sie weiterhin wohnt,
entgegen § 13, § 22 Abs. 1 und 2, § 25 Abs. 1 Satz 2, § 26 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Abs. 1 Satz 2 ihrer Meldepflicht oder entgegen § 16 Abs. 5 der Mitteilungspflicht nicht nachkommt,
als Leiterin oder Leiter einer Beherbergungsstätte oder einer Einrichtung nach § 26 Abs. 3 oder als Beauftragte oder Beauftragter entgegen § 27 Abs. 1 Satz 1 die besonderen Meldescheine nicht bereithält oder nicht auf ihre Ausfüllung hinwirkt oder entgegen § 27 Abs. 3 Satz 1 die Meldescheine nicht aufbewahrt oder entgegen § 27 Abs. 3 Satz 2 die Meldescheine nicht den dort genannten Behörden vorlegt oder aushändigt oder
als Leiterin oder Leiter einer Einrichtung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 oder als Beauftragte oder Beauftragter entgegen § 28 Abs. 3 kein Verzeichnis über die aufgenommenen Personen führt.
mehr bei:
Landesrecht Rheinland-Pfalz
könnte für dich kosten für zweit- oder nebenwohnungssteuer bewirken.
würde ich auch nicht machen das ist doch Quatsch es kostet nur geld außerdem wie willst an deine post kommen die an die alte adresse geschickt wird


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