Einseitige mietvertragsänderung mehr mieter nicht ist rechtens

Folgendes. Meine Bekannte wohnt in einer Genossenschaftswohnung zur Miete Im Mietvertrag steht in der Hausordnung, die Bestandteil des Vertrags ist, dass die Mieter für die Reinigung des Treppenhauses/Keller verantwortlich sind. Da einige dem nicht nachkommen und wieder andere zu alt sind um diese Arbeit noch selbst verrichten zu können, hat die Genossenschaft jetzt eine Firma für die Reinigung beauftragt - was immerhin 16 Euro mehr Miete bzw Betriebskosten montl. ausmachen wird. Meine Bekannte nun hat dagegen Einspruch erhoben und sich auf den Mietvertrag berufen und das eine einseitige Änderung des Mietvertrags unzulässig ist. Der Vorstand der Genossenschaft beruft sich jetzt schriftlich darauf, dass von 16 Mietern im Haus 9 Mieter die Reinigung durch eine Firma wollen, und da die Mieter keine Mieter im herkömmlichen Sinne sind, sondern Mitglieder der Genossenschaft mit Mietnutzungsverträgen, würde das Überstimmungsrecht zum tragen kommen. Und da eben die Mehrheit zugestimmt hat, wären die restlichen Mieter überstimmt. Kann das wirklich stimmen? Ich persönlich denke doch dass ein Vertrag ein Vertrag ist und nicht durch einen Mehrheitsbeschluss und entgegen der Zustimmung eines Mieters verändert werden kann. Wer weiß wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht?

25 Antworten zur Frage

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Einseitige Mietvertragsänderung weil mehr Mieter etwas wollen als die, die es nicht wollen. Ist das rechtens?

zunächst muß man einmal festhalten, daß das schon besondere Miet- bzw.
Nutzungsverhältnisse sind :
Die Hausordnung darf die Genossenschaft nachträglich aufstellen oder ändern, soweit dies im Interesse der Personenmehrheit der Mitglieder ist -
so weit so auch richtig, N u r :
Eine bestehende Hausordnung kann von einem Vermieter nur dann geändert werden, wenn er sich diese Änderung im Mietvertrag vorbehalten hat. Aber nicht jede Änderung ist dabei zulässig und wirksam. Denn wie schon oben ausgeführt kann die Hausordnung die Pflichten und Rechte des Mieters konkretisieren aber niemals erweitern oder beschränken. Als Beispiel sei folgendes angeführt. Gemäß mit Abschluss des Mietvertrages akzeptierter Hausordnung haben sich die Mieter verpflichtet im regelmäßigen Turnus die Treppenhausreinigung zu übernehmen und durchzuführen.
Nun zeigt es sich, dass einzelne Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommen und das Treppenhaus häufiger ungepflegt erscheint. Der Vermieter möchte dieses Problem dadurch beseitigen, dass er einen Reinigungsdienst beauftragt und er möchte die Kosten auf die Mietparteien umlegen. Eine solche Änderung wäre unzulässig und unwirksam, eine Kostenübernahme durch den Mieter scheidet daher aus -
Die Einführung oder Änderung der Hausordnung
Der Link ist sehr aussagekräftig und stellt sie Sachlage klar da. , somit sehe auch ich meine Bekannte im Recht.
Nicht Mietvertrag - Dauernutzungsvertrag.
Die Genossenchaft kann sehr wohl nachträglich Hausordnungen ändern, aber nicht dann, wenns auf einmal was kosten soll.
Sie könnten z. B. Treppenhausreinigung von 2 Mal wöchentlich auf 1 Mal wöchtenlich ändern. -
sie könnten z. B. auch auf einmal von Gasetagenheizung auf Fernwärme umrüsten, und dann würden die Heizkosten anders berechnet - ABER, das kann sie nicht per "Wahl" in einem Wohnobjekt, einer Wohneinheit - dazu müssen die die Vertreterversammlung fragen und darüber abstimmen lassen
Was wenn die Vertreter der Änderung zustimmen? Inwiefern kann ein Vertreter einen Vertrag den ein Mieter mit einer Genossenschaft, verändern. Der Vertreter hat doch den Vertrag nicht geschlossen.
Damit meine ich - in der benannten Genossenschaft sind 5 Vertreter gewählt die dann für 19 Häuser und etwa 180-240 Wohnungen zuständig sind. Und jetzt dürfen diese Vertreter etwas zustimmen was sich auf die Miet, bzw Betriebskosten auswirkt? Das kann ich mir gar nicht vorstellen.
Dann hat die Genossenschaft Unrecht. Dann kann sie für die anderen Bewohner ruhig diesen Reinigungsservice bestellen, dies auf die Miete umlegen - jedoch nicht für die Bekannte.
Diese müsste ausdrücklich zustimmen.
Der Genossenschaft bleibt nix anderes übrig, als abzuwarten bis diese Wohnung frei wird. Und dann kann sie direkt im Mietvertrag - direkt mit festhalten, dass die Reinigung in der Miete enthalten ist.
Es können da nicht die Häuser einzeln abstimmen, sie wollen dies und die anderen das - solche "einseitigen Änderungen" der Dauernutzungsverträge können nur in Abstimmung mit der Vertreterversammlung der Genossenschaft bestimmt werden - oder eben vom Vorstand allein, mit Absegnung des Aufsichtsrates - UND schriftlicher Ankündigung vorher.
16 Euro ist auch dermaßen hoch, dass ich davon ausgehe, die Schneebeseitigung ist mit enthalten?
http://michmichintheholyland.blog.de/2015/01/14/weihnachten-israel-19970761/
Hier von A - Z mit Stichworten:
Dauernutzungsvertrag
Für eine Genossenschaftswohnung erhalten Sie einen Dauernutzungsvertrag.
Im Unterschied zum Mietvertrag kann dieser von Seiten des Vermieters nur in Fällen der Pflichtverletzung durch den Nutzer gekündigt werden.
Dauernutzungsvertrag | Wohnungsgenossenschaft Altglienicke eG
Der Mietvertrag nennt sich in diesem Fall "Nutzungsvertrag".
Aber eines was Du schreibst stellt sich für mich etwas widersprüchlich dar.
Du schreibst eine Vertreterversammlung können die Änderung der Hausordnung bewirken. Das würde aber entgegen dem sein, was Du zuvor geschrieben hast.
Wenn sich jetzt die Genossenschaft an die Vertreter wendet und diese einer solchen Reinigung zustimmen, dann wäre ja doch eine Änderung des Vertrags ohne Zustimmung des jeweiligen Mieters möglich. Ode verstehe ich das falsch?
Ich bin etwas ratlos. Dein erster Link - was soll mir der hinsichtlich meiner Frage sagen? Its der Link vielleicht versehentlich aufgeführt oder war das einfach nur eine Art Weihnachtsgruß?
sehr interessant. Leider ist dort aber nicht darüber zu finden, was meine Frage beantwortet. Dennoch dafür.
Meine Bekannte hält nun vorerst den Einspruch aufrecht. Sollte die Genossenschaft weiterhin auf einen Mehrheitsbeschluss pochen , wird sie sich sicherlich an eine Rechtsberatung wenden.
p.s. Schneeräumung ist übrigens nicht darin enthalten. Diese wird schon
seit Jahren von einer Firma gemacht - und wird auch über die Betriebskosten abgerechnet.
Bitte leg' mich nicht drauf fest, aber ich glaube, da gibt's keine Chance.
Bei einer Eigentümergenossenschaft gehen Änderungen nur mit Mehrheit der Eigentümer. In der Versammlung.
Da deine Bekannte "nur" zur Miete wohnt und damit kein Mitspracherecht hat, ist sie von den Entscheidungen abhängig.
In solch einer Genossenschaft ist jeder Mieter gleichberechtigter Genosse und somit stimmberechtigt.
Bitte nicht mit einer Eigentümerversammlung eines Hauses mit Eigentumswohnungen verwechseln.
Oh, tschuldigung, das hab' ich tatsächlich verwechselt
aber ja, dass hast Du missverstanden. Es handelt sich um Mieter, nicht um Eigentümer.
Das hat man bei uns auch gemacht, aber 16 Euro monatlich mehr, finde ich extrem. Bei uns beträgt die Mieterhöhung 4 Euro monatlich.
Genossenschaftswohnungen sind doch eh schon fast geschenkt
Was meinst Du mit "fast geschenkt"? Sprichst Du damit die Miethöhe an? Wenn ja, kommt es wohl darauf an ob und inwiefern die Wohnungen gefördert sind. Sind sie es nicht, ergo keine Sozialwohnungen, sind die Mieter erheblich. Meine Bekannte hat für eine viel kleinere Wohnung wie ich sie habe, fast das doppelte an Miete. Aber davon abgesehen ist das doch kein Argument dafür sich über Verträge hinwegzusetzen. Meine Bekannte wurde nicht mal gefragt.
Ich glaube kaum, dass sich da was machen lässt.
Hast du einen Gegenvorschlag?
Kann ja nicht sein, dass 15 Rentner putzen müssen weil einer die 16€ nicht zahlen will.
Meine Bekannte hat eine Genossenschaftswohnung, sie zahlt etwa ein Drittel der ortsüblichen Miete. Da dann noch um 16 Euro rumzufeilschen wegen Putzens finde ich übertrieben.
Ja, dann hat Deine Bekannte sicher eine Sozialwohnung, aber nicht jede Wohnung einer Genossenschaft ist eine Sozialwohnung. Die Genossenschaft um die es hier geht hat gesamt 1300 Wohnung wobei nicht einmal ein Drittel dieser Wohnungen Sozialwohnungen sind. Aber selbst die Sozialwohnungen sind bei Bauvereinen nicht zwingend günstiger als aus privaten Vermietungen. Schon gar nicht in einer Großstadt
i_kla, dann könnten die 15 Rentner, die Du ansprichst, selbst einen Putzauftrag an eine entsprechende Firma oder Person in Auftrag geben. Aber hier geht es nicht um 15 Rentner, sondern handelt es sich in diesem Haus um zwei ältere Damen die das nicht mehr können. Nachbarn haben bisher die Reinigung für sie übernommen. Der Rest, von denen nicht geputzt wurde, sind einfach nur zu faul.
Sie hat definitiv ganz sicher keine Sozialwohnung.
Jo, unsere Genossenschaftswohnungen sind auch nicht "billig" - sind auch im oberen Bereich des vorletzten Drittels der ortsüblichen Miete.
Das ist lange her, dass Genossenschaftswohnungen so saubillig waren.
Dann hat sie Glück eine günstige Wohnung ergattert zu haben. In einer Großstadt sind günstige Wohnungen Mangelware und wenn es sie gibt, dann nur über den sozialen Wohnungsbau. Die Baugenossenschaft um die es hier geht, liegt mit ihren Wohnungen sogar teils weit über dem Mietenspiegel. Bei zwei anderen Genossenschaften hier in der Stadt, sieht es nicht anders aus.
Immas, da gebe ich Dir Recht. Die Mieten sind regelrecht explodiert und Genossenschaftswohnungen inzwischen nicht selten teurer.


allgemeinfrage
Wie kann ich jemanden Helfen, der den Selbstmordversuch eines sehr nahen Verwandten miterlebt …

- machen. Signalisiere ihm, dass du jederzeit für ihn da bist aber dränge dich nicht auf. Biete ihm an mit ihm zum Psychologen -- etwas wie "normalität" gibt zuhören oder in ruhe lassen. mehr kannst du da nicht machen. Signalisiere ihm, dass du jederzeit -


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -- Gegenzeichnung versandten Vertragsexemplares vorlegen kannst. Das ist doch mal eine richtige Antwort.! ^^ Ja. Wenn Du keine Kopie -- hat niemand von der Agentur unterschrieben dann gilt er nicht. Frag lieber nochmal nach ob die auch unterschrieben haben. -- schwere Vertrauensstörung dadurch entstanden ist, die nicht mehr reparabel ist. Dieser Ratschlag gilt nur allgemein, weil -


mietvertrag
Mein Vermieter verlangt, daß ich die

- unterschrieben. Falls er das unterschrieben haben sollte, wäre es rechtsunwirksam. - wurscht sein. Verlangen : nein, aber schau mal in deinen Mietvertrag, vielleicht hast du das ja unterschrieben. Falls er das -- oder sonst was. Tikmann. tz Was er aber verlangen kann ist, bei längerer ABWESENHEIT. Urlaub - Krankenhaus - Besuche -- er wohl nur verlangen, Ruhestörung zu vermeiden, aber nicht, die Rolläden zu schliessen. Oder vielleicht doch "Entweder-Oder"? -- Nein, das kann dir kein Vermieter vorschreiben. Dein Vermieter hat kein Recht, dir vorzuschreiben, wann du irgendwelche -