Einsatz pfefferspray
4 Antworten zur Frage
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Der Einsatz von Pfefferspray
Mit keiner, da es Notwehr war.
Und angemessene Notwehr wird nicht bestraft.
Es wird nur bestraft, wenn z.B jemand dich schlägt und du mit einem Messer auf ihn losgehst. Dann ist das strafbar, weil es nicht angemessen ist.
Aber bei Pfefferspray dürfe das keine Bestrafung geben.
Wenn ich mich körperlich wehre, kann ich keinesfalls bestraft werden, das ist Unsinn. Es muß lediglich verhältnismäßig sein.
Person A muss mit überhaupt keiner Strafe rechnen.
Schade das die Frage schon geschlossen ist, denn die beiden Antworten oben sind schlichtweg falsch.
Notwehr ist es NUR wenn ein Angriff vollzogen ist, aber nicht wenn eine Vermtung das dort was passieren könnte, besteht.
Jemanden anzugreifen, der nichts getan hat, iszt schlichtweg Körperverletzung nach § 223 StGB
Absolut Richtig, CatEyes224!
Dazu kommt dann noch das Pfefferspray, das unter Umständen dann noch als Waffe gewertet wird und sogar zu einer schweren Körperverletzung ausarten kann.
Werden die Drei Personen Strafanzeige erstatten wird das verdammt teuer - Schmerzensgeld, Gerichtskosten, die Anwälte der Gegenpartei und natürlich der eigene.