Dürfen versicherungen nebenkostenabrechnung

Unser Vermieter hat uns Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Grundsteuer und noch weitere Klamotten in unsere Nebenabrechnung für unsere Wohnung berechnet.ist das rechtens?

1 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1480 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Dürfen Versicherungen in die Nebenkostenabrechnung?

Zu den Nebenkosten gehören:
* die Grundsteuer,
* Wasser, Heizungs- und Warmwasserkosten,
* Kosten für den Aufzug,
* Straßenreinigung,
* Müllabfuhr,
* Entwässerung,
* * Schornsteinreinigung,
* * Sachversicherungen,
* Haftpflichtversicherungen,
* * Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabelnetz,
* maschinelle Wascheinrichtungen,
* * Ungezieferbekämpfung
Haben Sie immer noch Bedenken, sollten Sie sich an Experten wenden, zum Beispiel an den örtlichen Mieterverein. Rechtliche Schritte gegen die Abrechnung sollten immer erst der letzte Schritt sein, denn die Kosten für Anwalt und ein mögliches Gerichtsverfahren können enorm sein.
Was zählt nicht zu den Nebenkosten?
Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten wie zum Beispiel Kosten für eine Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen, Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten muss der Mieter nicht zahlen und in vermieteten Eigentumswohnungen Instandhaltungskosten oder -rücklagen. Wenn der Hausmeister kleinere Reparaturen vornimmt oder Verwaltungsaufgaben übernimmt, kann der Mieter von den zu zahlenden Hausmeisterkosten entsprechende Abzüge machen. Das gilt auch, wenn im Rahmen von Wartungsarbeiten für Fahrstuhl oder Heizungsanlage - Nebenkosten, die der Mieter zahlen muss - Reparaturen durchgeführt werden, zum Beispiel bei so genannten Vollwartungsverträgen. Generell gilt: Der Mieter muss nur das als Neben- und Betriebskosten zahlen, was im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/bauen_wohnen/geld_recht/4_nebenkosten.jsp
Hier kannst du deine Nebenkosten selber prüfen:
http://nebenkosten-pruefen.de/nebenkostenabrechnung-pruefung.html
Die Antwort von Annalena101 ist richtig, wenn die Umlage dieser Nebenkosten auch im Mietvertrag vereinbart wurde. Das muß als erstes geprüft werden