Dürfen urlaubstage anrechnen

Mein Freund ist an zwei Dienstagen im Monat bei seienr Tochter, da seine Mutter eine Besprächung oder sowas in der Art am späten Nachmittag hat. Dadurch ist er 24 Tage im Jahr Ortsabwesend. Allerdings wird ihm das Geld vom Jobcenter erstattet.

12 Antworten zur Frage

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Dürfen die das als Urlaubstage anrechnen?

Habt ihr alle das Wort Jobcenter überlesen?
Nur mal so nebenbei, er reicht für diese Tage NIE einen Urlaubsantrag ein und wie gesagt, finanziert ihm das Jobcenter die Fahrt nach Kiel
Nein, da gibt es keinen Automatismus.
Zur Begründung:
1. Urlaub muss vom Arbeitnehmer beantragt werden, den der Arbeitgeber dann genehmigt.
2. Der Arbeitgeber kann nur unter ganz engen Grenzen Urlaub verordnen, zB Betriebsurlaub oder bei Resturlaubsansprüchen gegen Ende des Kalenderjahres.
3. Wenn der Arbeitnehmer eine Jahresurlaubsanspruch von mehr als 12 Werktagen hat, dann muss der Arbeitgeber mindestens einmal einen zusammenhängenden Urlaub von mindestens 12 Werktagen gewähren.
Lösungen für dieses Problem können zB sein:
1. Der Arbeitnehmer beantragt jeweils einen Tag Urlaub mit Ausnahme von 12 Werktagen, an denen er zusammenhängend Urlaub beantragt und erhalten muss.
2. Der Arbeitnehmer macht innerhalb eines Monats in Absprache mit dem Arbeitgeber so viele Überstunden, dass zwei freie Tage im Monat dabei herauskommen.
3. Der Arbeitnehmer beantragt eine Reduzierung seiner Arbeitszeit um den Betrag von zwei Arbeitstagen im Monat. Doch Vorsicht! Das sollte mit dem Arbeitgeber zuvor einvernehmlich besprochen sein.
Alle diese Punkte treffen hier in deinem Beispiel nicht zu.
KLar treffen die nciht zu, immerhin ist vom jobcenter die Rede. 1. die Themen beweisen es und 2. das Wort Jobcenter steht in der Ergänzung
Das Bundesurlaubsgesetz ist auch für ein Jobcenter bindend
natürlich darf der Arbeitgeber das als Urlaub werten
Dein Freund und seine Arbeitsleistung stehen dem Arbeitgeberd an diesen Tagen ja auch nicht zur Verfügung
Hab Jobcenter tatsächlich überlesen
Laut folgender Seite, hat dein Freund anrecht auf drei Wochen Urlaub und muss dies mit dem Jobcenter absprechen. Natürlich zählen auch einzelne Tage
Urlaub immer mit Leistungsträger abstimmen
Hartz IV-Bezieher und ALG II-Leistungsberechtigte müssen Urlaub vor einer Ortsabwesenheit beantragen. Dafür wird bei der zuständigen Behörde – dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur – ein Urlaubsantrag gestellt. Erwerbslose haben einen Urlaubsanspruch von insgesamt drei Wochen pro Jahr, an dem für sie keine Ortsanwesenheitspflicht gilt. Der Urlaub kann in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden und muss somit nicht am Stück genommen werden. Der Ortsabwesenheit wird jedoch nur zugestimmt, wenn dadurch kein Arbeitsangebot verzögert wahrgenommen wird, kein Vorstellungsgespräch abgesagt und keine Weiterbildung verschoben werden muss.
Stimmt der Erwerbslose seine Ortsabwesenheit nicht mit dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur ab, droht ihm eine Leistungskürzung. Der Leistungsträger stellt die Zahlungen ein und fordert zuviel gezahlte Beträge gegebenenfalls zurück. Das gilt auch für eine länger als drei Wochen andauernde Ortsabwesenheit. Erwerbslose, die mehr als sechs Wochen am Stück ortsabwesend sind, erhalten vom ersten Tag an keine Leistungen mehr. Hartz IV: Anrecht auf Urlaub
Urlaub und Ortsabwesenheit ist für das Jobcenter das selbe
laut Ansicht des Jobcenters hat dein Freund, mit den einzelnen Abwesenheitstagen seine Ansprüche mehr als Verbraucht
Das ist auch meine Einschätzung
Wenn dein Freund und du anderer Meinung seid, müsst ihr euch einen Anwalt suchen, der versucht eure Rechtsauffassung durchzusetzen
Wie ich schon bei meiner zweiten Ergänzung erwähnt habe, braucht er für die zwei Dienstage im Monat keine Ortsabwesenheit stellen und kriegt das vom Jobcenter finaziert, muss es aber erst vorstrecken
das einzige was er beantragen muss ist die Kostenerstattung
SGB II/"Hartz-IV"-Empfänger müssen im Prinzip jederzeit erreichbar sein, damit sie auf Job- oder Weiterbildungsangebote reagieren können. Nur für drei Wochen im Jahr gilt dies nicht: Nach vorheriger Abmeldung bei der Arbeitsagentur beziehungsweise der Arge dürfen sich Arbeitslose während dieser Zeit auch außerhalb ihres Wohnortes oder im Ausland aufhalten. Einzelheiten regelt die so genannte Erreichbarkeits-Anordnung
Ja.Sobald er die Stadt verläßt und nicht vermittlungsfähig ist,muß er es beim AA als Urlaub einreichen.
Als Dienstreise wird man das wohl kaum verbuchen können.
Urlaub wird doch eh nicht extra bezahlt und wegen 2 Tagen im Monat. Das ist sogar angemeldet, was soll er denn noch alles machen? genehmigt und fertig