Dürfen konto sperren

und B haben ein Ehekonto. A hat Privatinsolvenz beantragt, der ist eröffnet worden und ein Treuhänder wurde bestellt. Der Treuhänder hat nun das Privatkonto von A und das gemeinschaftliche Ehekonto gesperrt. B hatte zuvor 200€ Unkostenbeteiligung auf das Ehekonto überwiesen. Grundlage für die Privatinsolvenz ist die Insolvenzordnung Die Insolvenzordnung InsO bei Insolvenrecht.info § 37 Abschn. 2 besagt nun folgendes: Verwalten die Ehegatten das Gesamtgut gemeinschaftlich, so wird das Gesamtgut durch das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Ehegatten nicht berührt. Sehe ich das nun richtig das die Von B überwiesenen 200€ die ja sein Geld sind nicht hätten gesperrt werden dürfen? Hätte der Treuhänder nicht über die Kontosperre Informieren müssen? Wenn ja, wo ist das festgehalten? Wie schnell muss der Treuhänder das Geld freigeben?

3 Antworten zur Frage

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Dürfen die das Konto sperren?

Zum Kommentar von Ragnat:
Ich denke ein ODER Konto. A und B mussten zur Eröffnung beide Unterschreiben, wenn das Konto aufgelöst werden soll auch beide.
Ist halt nen Spaarkassen Standart Konto.
EC Karte haben beide jeder für sich.
Also gut will ich mal anfangen, um eines gleich vorweg zu nehmen, ich übernehme kein Gewähr für meine Ausführungen.
Ich bin mir bewußt, dass es das Steuer- und Rechtsberatungsgesetz gibt und Antworte nur unter der Auffassung, das es sich hierbei um eine Hausaufgabe handelt und kein Bezug zu einem tatsächlich vorherschenden Rechtsstreit gegeben ist.
Um die Kontosperrung zu rechtfertigen, gilt § 21. Je nach Verfahrensstand kann es unterschiedliche situationen geben.
1. Das Verfahren wurde bereits eröffnet und der Insolvenzverwalter ist bestellt.
2. Das Verfahren ist in der Prüfung und es wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Bei beiden gilt mit einsetzen des Insolvenzverwalters Muss zwangsläufig auch §21 abs. 2 satz 2 ausgesprochen worden sein. Ansonsten kann das Vermögen nicht sichergestellt werden. Hierzu muss laut § 23 die anordnung der Sicherungsmaßnahmen öffentlich bekannt gemacht werden, auch dem Schuldner ist eine Urkaunde zustellen.
Das erstmal Vorweg, ich denke die Urkunde sollte also schon da sein, wenn nicht bei Gericht anfragen, wann diese zugestellt worden sein soll und ob gegebenenfalls ersatz geschickt werden kann.
Man kann nun also erst einmal davon ausgehen, dass die Kontosperrung rechtens ist, wenn die o.g. Punkte erfüllt sind.
Das Vermögen des Ehegatten:
wenn es Streit geben sollte, gilt § 86 Insolvenzordnung.
Nun handelt es sich um eine strittige Insolvenzmasse. Diese kann der Insolvenzverwalter bereinigen. über Fristen hierzu habe ich nichts gefunden, ich würde es mit einem höflichen Brief und einer Fristsetzung von 14 Tagen versuchen, anderfalls helfen wohl nur rechtsmittel, diehe hierzu § 86.
normalerweise, sollte es jedoch mit dem Verweis auf § 37 Satz 2 zu einer ausser gerichtlichen Einigung kommen. Insolvenzverwalter sind auch nur Menschen, erstmal hat er natürlich das Konto gesperrt, ist ja sein gutes recht. Aber er muss die Einnahmen des anderen Ehegatten, heraus geben, wenn die beiden das Vermögen gemeinsam verwalten und eben nicht einer Allein.
So ich hoffe ein wenig zur Verwirrung beigetragen zu haben. Bei Fragen nur los, ich versuch es gern noch ein bißchen präzisser, ich such jetzt aber nochmal nach Fristen
Ragnat
Einen weiteren Verweis auf § 47 halte ich für angemessen, das ganze lässt sich ja anhand des Überweisungsbelegs oder des Kontoauszugs, insbesondere der Verwendungszweck beweisen.
Ragnat
um deine Frage beantworten zu können, fehlt eine Angabe, handelt es sich um ein UND oder um ein ODER Konto?
Beim UND Konto müssen beide unterzeichnen, damit ein Vorgang gültig ist, beim ODER Konto sind beide Partner einzel Unterzeichnungsberechtigt.
Wenn du mir das sagst wühl ich hier mal in meinen Unterlagen dazu die richtigen § raus. Ab und an habe ich geschäftlich mit sowas zu tun.
Ragnat
Ragnat


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