Dürfen bäcker brötchen verkaufen am vortag gebacken wurden frischen vermischen
eig. nicht nur manche tun bestimmt so etwas. die alten müssen dann als alte beschrieben sein
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Dürfen Bäcker Brötchen verkaufen, die bereits am Vortag gebacken wurden, und diese mit den "frischen" Brötchen vermischen?
Nach § 7 Abs. 6 Ziffer 5 der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln müsste der Bäcker dann zumindest ein Mindesthaltbarkeitsdatum angeben, wenn die Backwaren ihrer Art nach normalerweise nicht innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Herstellung verzehrt werden.
LMKV - Einzelnorm
Grundsätzlich nicht, wenn er sie als frische Brötchen anbietet, außerdem würde der Kunde dies sofort bemerken.