Breitenbegrenzung fahrspuren wie wird gerundet

Vorweg: Wie man kaufmännisch oder wissenschaftlich rundet ist mir bekannt, diesbezügliche Antworten sind nicht hilfreich. Ich möchte wissen, ob es eine Rechtsvorschrift oder eine von Gerichten bestätigte Rechtsauffassung gibt, wie im folgenden konkreten Fall vorzugehen ist, sozusagen juristisches Runden. In vielen Fällen sind Überholspuren in Autobahnbaustellen auf eine Fahrzeugbreite von z.B. 2,1m begrenzt. Da es keine Schilder mit Begrenzung auf 2,0m gibt sondern in diesem Falle das Schild die Angabe 2m zeigt, vermute ich dass nicht kaufmännisch oder wissenschaftlich gerundet wird. Noch konkreter: Mein Fahrzeug hat eine maßgebliche Breite von 2,009m. Ist das im Sinne der Beschilderung noch als 2,0m oder schon als 2,1m zu bewerten?

6 Antworten zur Frage

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Breitenbegrenzung von Fahrspuren: Wie wird gerundet?

Auch gesunder Menschenverstand ist hier leider nicht gefragt.
So, 10 Minuten vor Ende, es gibt drei Antworten, aber niemand weiß eine wirkliche Antwort sondern alle stützen sich auf Überlegungen ab die ich nur als Mutmaßungen einstufen kann.
Es gab in der Vergangenheit Strafzettel für Fahrzeuge, die breiter als 2,0 Meter waren, wenn sie auf einer mit 2m beschilderten Fahrspur fuhren. Die Auffassung der Polizei ist daher offenbar, das das Schild 2m als Limit für 2,0m zu lesen ist. Ob Dein Auto mit 2,009m Breite unter Berücksichtigung der Meßtoleranz noch erlaubt ist, ist sicher von der Laune des jeweiligen Polizisten abhängig. Kommt es zum Gerichtsverfahren, hat ein Richter wohl keine andere Chance, als zu erkennen, dass 2,009 größer als 2,0 ist - also verboten, dort zu fahren.
Da frage ich mich natürlich, ob die Polizei überhaupt die Messtechnik hat, so genau zu messen.
Im weiteren vermute ich mal, daß die 0,009 Meter wohl eher Herstellungs- und Temperaturtoleranzen am Auto sind, oder der Dicke des Lackes entspricht.
Wer hat die Straße so genau ausgemessen? Selbst der Strassenbau arbeitet mit größeren Toleranzen. 10 cm weiter ist die Strasse evtl. nicht 2,1 Meter breit sondern 2,105 Meter. Kann es nicht sogar sein, daß der Bau-Hiwi das Schild nicht sogar einen halben Meter zu früh aufgestellt hat?
Ich glaube, daß ist eher eine theoretische als praktische Probblemstellung. Da können sich Anwälte austoben ohne Ende und sich dumm und dämlich an Steuergeldern verdienen.
Ein praktisch denkender Richter oder Jurist würde sich auf solch einen Strafprozess sicherlich nicht einlassen wollen.
Die Messtechnik, mit der man 0,009 Meter ausmessen kann, nennt sich Zollstock. Und wenn sich dein Auto bei Hitze um neun Millimeter ausdehnt oder neun Millimeter dicken Lack hat, dann ist da irgend etwas nicht in Ordnung.
Die Längenangabe "zwei Meter" ist dermaßen vollkommen exakt, dass es keinerlei Verwaltungsvorschrift bedarf, sie zu interpretieren. Ein Auto, welches 2,009 Meter breit ist, ist breiter als zwei Meter und schmaler als 2,1 Meter. Man braucht da auch nichts zu runden, weder auf noch ab, weder kaufmännisch noch kauffräulich.
Aber wieso denn groß runden? Entweder dein Fahrzeug ist breiter als 2 Meter oder eben nicht. Und 2,009 Meter sind nunmal breiter als 2 Meter.
Ich denke nicht, dass sich Polizisten, Richter und andere Beamten groß mit Rundung, Messunsicherheit und sonstigen Zahlendrehereien befassen.