Wie wird welche schulform man nach grundschule kommt

Soweit ich weiß ist man doch in der Grundschule immer noch gleich. Aber ab der 5. Klasse geht man dann in die Haupt-, Realschule oder ins Gymnasium. So ist das deutsche Schulsystem. Es gab auch schon in der Politik die Überlegung dieses abzuschaffen. Aber meine Frage ist jetzt, wie eigentlich bestimmt wird wo man nach der Grundschule hinkommt? Gibt es da eine Art von Eignungstest? Oder richtet sich das nach den Noten, die man in der Grundschule hat? Ich habe keine Ahnung, weil ich mich leider nicht mehr darin erinnern kann, wie dies bei mir war. Ich hoffe, daß jemand die Antwort weiß.

18 Antworten zur Frage

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Wie wird eigentlich bestimmt in welche Schulform man nach der Grundschule kommt?

Bis zur Durchschnittsnote 2,33 ist ein Schüler für das Gymnasium geeignet und kann ohne Probeunterricht nach der 4. Klasse übertreten.
Ab der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter muss jeder Schüler, der das Gymnasium besuchen möchte, an einem dreitägigen Probeunterricht teilnehmen und diesen erfolgreich bestehen. Für den Besuch des Probeunterrichts gibt es keine Noten-Untergrenze.
Bis zur Durchschnittsnote 2,33 ist ein Schüler für die Realschule geeignet und kann ohne Probeunterricht nach der 4. Klasse übertreten.
Mit der Durchschnittsnote 2,66 ist Ihr Kind nur "bedingt" für die Realschule geeignet und wird auch nur unter gewissen Einschränkungen aufgenommen. Eine besondere Rolle spielen dabei die Fächer Deutsch und Mathematik:
Günstiger Fall:
So lange die Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik bei 2 und 3
oder besser liegen, müssen Sie lediglich eine Beratungsveranstaltung an der Realschule besuchen. Danach kann Ihr Kind, wenn Sie es wollen, ohne Probeunterricht übertreten.
Weniger erfreulich:
Ist die Notenkombination in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik schlechter als 2 und 3 , dann muss Ihr Kind in den Probeunterricht.
Die dreitägige Prüfung an der Realschule soll Ihnen als zusätzliche Entscheidungshilfe dienen und findet unter etwas erleichterten Bedingungen statt: Sie muss nämlich nur mit den Noten 4 und 4 in beiden Fächern bestanden werden. Wenn Ihr Kind diese Hürde nimmt, werden Sie zu einer Beratung eingeladen und können sich anschließend frei entscheiden.
Falls Ihr Kind aber in einem der Prüfungsfächer mit Note 5 oder schlechter abschneidet, ist der Übertritt an die Realschule nicht möglich.
Ab der Durchschnittsnote 3,00 und schlechter muss jeder Schüler, der die Realschule besuchen möchte, am dreitägigen Probeunterricht teilnehmen und diesen in vollem Umfang bestehen. Das bedeutet: Nur Schüler, die in der Prüfung mit mindestens Note 3 und 4 abschließen, werden an die Realschule aufgenommen.
Und aus welchem Bundesland stammt diese Regelung?
Rhienland-Pfalz: Die Grundschulen geben eine Schulempfehlung, die sich nach dem Notendurchschnitt im Zeugnis des ersten Halbjahres der vierten Klasse richtet. Ausschlaggebend sind die Fächer in den Hauptfächern der Grundschule: Deutsch, Mathe und Sachkunde.
Wer in allem mindestens eine Zwei hat oder besser ist, bekommt eine Gymnasialempfehlung. Wer schlechter ist, aber mindestens in allen Hauptfächern Dreier hat, bekommt eine Realschulempfehlung. Für eine Hauptschulempfehlung sind mindestens Vierer in allen Fächern nötig, sonst wird zur Schule für Lernbehinderte geraten.
Ich vergaß zu erwähnen, dass Eltern sich aber nicht an die Empfehlung halten müssen. Sie müssen jedoch die Schulempfehlung bei der Anmeldung an weiterführenden Schulen vorlegen. Es gibt daher auch Gymnasien, die Kinder mit Hauptschulempfehlung annehmen, wenn es um Schülerzahlen geht.
hast du auch daran gedacht, dass die Eltern den Besuch einer höheren Schule einklagen können, auch wenn die Noten des Kindes eine Schulempfehlung nicht hergeben?
Klagen ist ein Rheinland-Pfalz gar nicth nötig, da die Empfehlung nicht verbindlich ist. Siehe Ergänzung.
Das hängt sehr stark vpom Bundesland ab. In Baden-Württemberg gibt es beispielsweise eine verbindliche Grundschulempfehlung.
Nette Anekdote: Am vergangenen Samstag habe ich im Landesfachausschuss Bildung und Wissenschaft der FDP Baden-Württemberg einen Beschluss erwirkt, der diese Grundschulempfehlung zu Fall bringen wird.
OH, als ich noch in Baden-Württemberg zur Schule gegangen bin, haben meine Eltern entschieden, in welche Schule ich nach der GS gehe. Ist das heute nicht mehr so? Wo bleibt denn da der freie Elternwille?
Richtig, darum bekämpfe ich das ja auch.
Das ist in den Ländern unterschiedlich geregelt, Bildung ist Ländersache. In Hessen wurde noch unter einer SPD-Regierung beschlossen, dass die Grundschule eine Empfehlung abgibt, die Eltern aber das letzte Wort haben. Aufnahmeprüfungen wurden abgeschafft.
Da Eltern ihr eigenes Kind aber oft überschätzen oder argumentieren, es sei ein Spätentwickler, hat sich daraufhin die Zahl der Schulversager und Abbrecher eklatant erhöht.
Die meisten Schüler in Hessen gehen erst mal zur 2-jährigen Förderstufe, die Entscheidung über weitere Schullaufbahnen erfolgt dann wie gesagt, aber erst nach Klasse 6.
Das klingt nach einem vernünftigen Ansatz.
Neben dem bereits oben geschriebenen ist den Meisten nicht bekannt, dass die Eltern den Schulbesuch an jeder weiterführenden Schule einklagen können, auch wenn die Noten des Kindes nach den Vorgaben dies nicht hergeben. Nachdem in Deutschland freie Schulwahl herrscht, ist dies auch nur logisch. Lediglich Privatschulen können Schüler ablehnen - und das sogar ohne Begründung.
Um es ganz klar zu sagen: zu allererst bestimmen einmal deine Eltern, welche Schule du nach der Grundschule besuchst. Sie werden sich wohl in den meisten Fällen nach der Übertrittsempfehlung richten, aber sie sind nicht dazu gezwungen.
Es richtet sich nach den Noten und die Lehrer geben eine Empfehlung laut Notendurchschnitt und die Entwicklung der Kinder für die jeweils weiterführende Schule ab.
Du musst es nicht unbedingt akzeptieren und kannst einen Eignungstest durchführen lassen, wenn Dein Kind eine höhere Schule als empfohlen besuchen soll.
Also ich würde sagen, zu allererst bestimmen einmal die Eltern, welche Schule nach der GS besucht wird. Sie KÖNNEN sich an die Schulempfehlung halten, müssen aber nicht.
da gehen sie nach den noten und wie du dich im unterricht gegeben hast
Grundsätzlich ist das erst mal Deine Entscheidung. Wenn Du nicht willst kann Dich keiner zwingen eine höhere Schule zu besuchen. Wenn Du aber willst sind die Noten ausschlaggebend.
Also bei mir war das so:
Meine Eltern und Lehrein haben sich zusammengesetzt und nach meinen Noten ueberlegt wohin ich gehen koennte.-> Gymnasium.
Aber das geht nicht immer nach Noten, bei uns gibt es ganz viele 5Klaessler die in der grundschule schlecht waren und trotzdem aufs Gymnasium gehen.Die fliegen dann aber ca. 7-8 Klasse raus.
Nur wenn ein Schueler wirklich dumm ist, Sozialverhalten auch dementsprechend schlecht ist, kommt er auf die Hauptschule.
-> So war das bei mir.


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