Betriebsrat leiharbeitsfirma wie sieht aus

Hallo liebes Forum, eine bakannte bat mich, ihre Abrechnungen zu kontrollierenn. Ich nahm sie auch entgegen und es ist schwierig, den fehler zu finden bis unmöglich. es ist eine sehr bekannte leihfirma, die einen sehr schlechten ruf bei uns hat, wirklich schlechten ruf. Nun meint sie bekannte von mir, dass die Arbeitszeit wegen nachtarbeit nicht korrekt abgerechnet wurde. Aber sie möchte zum betriebsrat gehen, aber da wo sie in der firma arbeitet, gibt es zwar einen betriebsrat, aber gilt er auch für Leihmitarbeiter? Die Leiharbeitsfirma würde sie dann sofort kündigen, dafür ist die firma bakannt, dort habe ich auch gearbeitet und dann habe ich die fehler in der arbeitszeit angesprochen, habe kündigung erhalten.

2 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1724 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Betriebsrat bei einer Leiharbeitsfirma, wie sieht es aus?

Der Betriebsrat vor Ort ist nicht für die Leiharbeiter zuständig, denn den Arbeitsvertrag hat sie mit der Leiharbeitsfirma.
Es müßte sich also ein Betriebsrat bei der Leiharbeitsfirma gründen.
Der Betriebsrat der Firma, wo man eingesetzt ist, kann sich sehr wohl um die Leiharbeiter kümmern. Schließlich sind die Leiharbeiter ja auch berechtigt nach einer gewissen Zeit in einem Betrieb, den BR mit zu wählen.
Selbst schon gemacht, wobei ich als Fremdfirma / Wachdienst da vermutlich eig nicht drunter fiel, aber Der BR-Vorsitzende hat mich eigenhändig auf die Wählerliste gesetzt. Und da standen auch Leiharbeiter drauf. Und was ich wähle, darf ich natürlich auch in Anspruch nehmen.
vergleicht sie doch mal mit Beispielabrechnungen im Internet, da muss was zu finden sein.
Abrechnung Nachtarbeit - Beispiel.
Dann muss sie sich im Personalbǘro beschweren, bei der Leiharbeitsfirma.
Der Betriebsrat in der Firma, in die man entliehen wurde, ist nur für die dortigen Mitarbeiter zuständig. Aber grundsätzlich kann man da auch mal vorsichtig nachfragen, oft helfen sie einem - weil sie eben grundsätzlich Arbeitnehmervertreter sind. Wenn dort in der Firma, wohin man entliehen wurde, eine Mitarbeiterversammlung des Betriebsrates abgehaletn wird, darf man sogar dran teilnehmen.