Betriebrat kollegin kollegen arbeitgeber anschwärzen
Ein Betriebratmitglied schwärzte mich bei der Geschäftsleitung an, weil ich einen Mininebenjob habe und diesen nicht angemeldet hatte. Es erfolgte kein vorheriges Gespräch mit mir. Kann man diesem Mitglied das Misstrauen aussprechen bzw. dieses Mitglied frühzeitig abwählen?
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Darf Betriebrat Kollegin Kollegen beim Arbeitgeber anschwärzen?
Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass mich der Arbeitgeber aufgefordert hatte ein Formular auszufüllen und Namen sowie Adresse anzugeben. Mein Nebenjob umfasst Nachbarschaftshilfe bei einer älteren Dame. Diese möchte aber nicht genannt werden.
Wenn das meldepflichtig war und du es nicht gemeldet hast, dann hast du und hat nicht der Betriebsrat etwas Falsch gemacht. Rechtlich können die Mitglieder das natürlich der Personalabteilung melden. Dass das praktisch nicht gerade das Vertrauen, dein Vertrauen zu deiner Arbeitnehmervertretung erhöht, scheint mir klar.
Das Betriebsratmitglied hätte diese Info nicht an die GL weitergeben dürfen. Er/Sie hätte dich aber darauf aufmerksam machen müssen, das du diese Nebentätigkeit zu melden hast.
Das Formular kannst du ruhigen Gewissens ausfüllen, denn der Arbeitgeber darf sich, wie in diesem Fall, nicht mit der älteren Person in Verbindung setzen.
Ein bezahlter Nebenjob ist auf jeden Fall beim "derzeitigen" Arbeitgeber zu melden. Das ist verpflichtend und steht irgenwo im, glaube ich im BVG
bzw. ist eine "Genehmigung" des Arbeitgebers einzuholen.