Betreffen deutsche gesetze andere deutschsprachige länder
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Betreffen deutsche Gesetze andere deutschsprachige Länder?
Nein, in der Regel nicht. Warum auch, die Website liegt im Ausland auf einem Server.
Wenn hier im ALDI 1000 Türken einkaufen gehen und nur 10 Deutsche gilt ja auch nicht Türkisches Recht im ALDI. Das Selbe bei Mafia-Pizzerien, Dönerbuden.
Die einzigen Deutschen Gesetzte, die das Ausland betreffen sind Gesetzt über z.B. Embargos. Über Richtlinien und Normen für den An-/Verkauf von Waren. Zollgesetzte. Und natürlich, wer Verhandlungen führt.
sonst fällt mir aber auch nichts ein.
Habe gerade noch einen Bericht von einer schweizer Webseite gelesen, dass das "Button Gesetz" aus Deutschland tatsächlich auch Shops in der Schweiz betreffen, wenn sich diese an den Markt in Deutschland richtigen:"Das neue "Button-Gesetz" in Deutschland betrifft auch Schweizer E-Commerce-Unternehmen"
Interessant ist die folgende Stelle: "Man kann nicht sagen, dass eine Website, die nur einen sehr geringen Teil ihres Umsatzes in Deutschland erzielt und nichts dafür tut, um den Absatz zu steigern, sich aus juristischer Sicht tatsächlich auf diesen Markt ausrichtet. Dagegen wird es als offensichtlich angesehen, dass eine Website, die auf Deutsch verfügbar ist, in Deutschland Werbung macht und ihre Preise in Euro angibt, auf diesen Markt ausgerichtet ist."
Für mich macht das aber keinen Sinn. Wenn deutsche in einem schweizer Shop Sachen bestellen, dann sollten nicht deutsche, sondern schweizer Gesetze gelten. Soll das jetzt heißen, dass wenn man nicht in Deutschland lebt, aber seine Muttersprache deutsch ist, doch lieber seine Webseiten/Onlineshops auf englisch führen sollte, damit es nicht als "für den deutschen Markt" ausgelegt werden kann? Durch solche Gesetze wird die deutsche Sprache stark eingeschränkt. Ich dachte, Sprachen die Menschen Sprechen sind frei?
Das ist mir auch neu.
Aber ich verstehe das Gesetz als eine Art "Verbraucherschutz".
Damit zum Beispiel nicht der Log-in schon 10€ kostet.
Andererseits muss man auch da wieder sagen, es gilt erstmal internationales Handelsrecht als Grundgerüst. Das Internet als solches ist ja ein Rechtsfreier Raum. Nur Käufer und Verkäufer sind in ihrem Land an Gesetzte gebunden. Der Serverhsoter in seinem und der Lieferant und Epfänger in ihrem an ihre Gesetze.
Es betrifft also nur die Schweizer Händler, die nach Deutschland liefern oder nach Deutschland forderungen geltend machen wollen.
stell dir mal vor, der Besuch der Russischen seite уаштауашта.ru würde schon beim 1. Klick auf irgendwas 10000 Ru kosten. Um sowas zu verbieten gibts halt die Button Lösung.
Und es gilt auch nur im Internet, das ja nicht an Landesgrenzen gebunden ist und ein komplett Rechtsfreier Raum ist.so habe ich es verstanden, kann mich aber auch irren.
Nein, die Besitzstörungsklage ist z.B. nur in Österreich möglich, wie man hier gestern gelernt hat.
Wo genau ist "hier" und was genau wurde wann gelernt? Und was genau soll eine Besitzstörungsklage sein?
WEnn ein deutscher Anwalt einem Schweizer schreibt, dann hält sich an die Gesetzgebung in der Schweiz. Er kann dort auch eine Klage einreichen.
Wie genau funktioniert das denn in der Schweiz? Abmahnungen gibt es ja nicht. Wird man da sofort verklagt, wenn man z.B. kein normgerechtes Impressum auf einer gewerblichen Webseite hat?
Gibt es da wirklich keine außergerichtliche Kommunikation? Wirklich gleich eine Ohrfeige die einem die Existenz kosten könnte?