Baden württembergisches schulrecht
Hallo liebe Community,
ich habe folgende Frage an euch. Wir haben heute eine Klassenarbeit bei einem Vertretungslehrer geschrieben. Dabei hatte ich das Heft offen vor mir liegen, jedoch habe ich nicht reingeschaut.
Der Vertretungslehrer nimmt mir das Heft weg und möchte das nun dem zuständigen Lehrer für das jeweilige Fach mitteilen.
Darf der zuständige Lehrer nun eine "ungenügend" geben? Ist dies dann Pädagogisch überhaupt eine korrekte Handlung? Gibt es dazu in Baden-Württemberg ein zutreffendes Schulrecht, was dies untersagt?.
für die Beantwortung.
7 Antworten zur Frage
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Baden-Württembergisches Schulrecht?
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Grundsätzlich liegt die Notenvergabe in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers. D.h. er kann dir ein Ungenügend geben.
.auch wenn er nicht dabei war?
Sprich theoretisch wäre dies ja grundlos, oder etwa nicht?
Er hat ja die Aussage des Vertretungslehrers. Also ist es nicht grundlos.
Ah ok. stimmt. Aber wenn es nichteinmal Gerecht ist? Kann man da nichts tun?
Du kannst das Gespräch mit dem Lehrer suchen.
Hat euch der Lehrer darauf hingewiesen nichts auf dem Tisch zu haben? Er kann dir nicht einfach eine 6 geben, wenn er nicht gesehen hat, somit es auch nicht beweisen kann, das du reingeschaut hast.
Nein der Vertretungslehrer hat nicht auf dies hingewiesen.