Azubis betriebl ausbildung absolvieren eigene arbeitsbekleidung aus eigener tasche zahlen

Arbeitskleidung Bei der Arbeitskleidung stellt sich die Frage, ob der Auszubildende oder der Betrieb die Kosten für Anschaffung und Reinigung tragen muß. Dies hängt davon ab, um welche Art von Arbeitskleidung es sich handelt. Zu unterscheiden ist insoweit zwischen Arbeitskleidung , Berufskleidung, Dienstbekleidung und Schutzbekleidung: 1. Arbeitskleidung ist Kleidung, die der Auszubildende zur Schonung seiner eigenen Kleidung bei seiner normalen Arbeit trägt. Gemeint sind hiermit also nicht vorgeschriebene Kleidung, die der Auszubildende aus Praktikabilitätsgründen und aus eigener Entscheidung trägt. Sofern nicht anderes tariflich oder betrieblich vereinbart ist, trägt der Auszubildende die Kosten für Anschaffung und Reinigung dieser Kleidung. 2. Berufskleidung ist Kleidung, die für bestimmte Berufe üblich sind. Kosten für Anschaffung und Reinigung trägt auch hier der Auszubildende, sofern nicht anderweitige tarifliche oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. 3. Dienstkleidung ist Kleidung, deren Tragen vom Betrieb aus Gründen eines einheitlichen Erscheinungsbildes seines Personals vorgeschrieben wird. Sofern nicht anderweitige Regelungen bestehen, trägt die Kosten für Anschaffung und Reinigung der Dienstkleidung gemäß §§ 675, 679 BGB grundsätzlich der Betrieb. Der Auszubildende kann an diesen Kosten beteiligt werden, sofern * nicht anderweitige tarifliche oder betriebliche Regelungen bestehen, * er die Dienstkleidung auch in der Freizeit sinnvoll tragen kann * und die Kostenbelastung im Verhältnis zur Ausbildungsvergütung nicht unverhältnismäßig ist. Der Betrieb muß außerdem die Lüftung, Trocknung und Aufbewahrung der Dienstkleidung in den Betriebsräumen ermöglichen 4. Schutzkleidung ist Kleidung, deren Tragen arbeitsschutz- oder hygienerechtlich zwingend vorgeschrieben ist Der Betrieb muß hier aufgrund der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht Schutzkleidung zur Verfügung stellen oder die Kosten tragen. Diese Pflicht kann nicht vertraglich aufgehoben werden. Vereinbarungen über eine Kostenbeteiligung des Auszubildenden sind jedoch zulässig, wenn dem Auszubildenden eine Verwendung der Schutzbekleidung auch in der Freizeit gestattet ist und dies für ihn vorteilhaft ist. Wie die vom Betrieb zu stellende Schutzkleidung beschaffen sein muß, regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheit bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen. Der Betrieb bleibt – sofern nichts anderes geregelt ist – Eigentümer der Schutzbekleidung. Der Auszubildende muß diese daher nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zurückgeben. Kommt der Betrieb seinen gesetzlichen oder tariflichen Verpflichtungen zur Stellung von Schutzkleidung nicht nach, kann der Auszubildende seine Arbeitsleistung unter Fortbestand der Vergütungsansprüche so lange zurückhalten, bis der Betrieb entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung stellt. http://www.hwk-koeln.de/Ausbildung/Ratgeber/Arbeitskleidung

3 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1462 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Müssen Azubis, die eine betriebl. Ausbildung absolvieren, die eigene Arbeitsbekleidung aus eigener Tasche zahlen?

Unterschiedlich, manche müssen es auch selbst bezahlen
naja ganz richtig ist das nicht. es kommt drauf an was im ausbildungsvertrag steht. bei mir steht zum beispiel das nur die erste ausrüstung bezahlt wird, geht sie kaputt muss ich sie selbst bezahlen.
Nein!
Es sei denn, dein Lehrlingsentgelt beinhaltet die Arbeitskleidung, was auf der Lohnabrechnung zu sehen ist.
Solange du auf diese Arbeitssachen angewiesen bist , mus dein Arbeitgeber dafür blechen.
Die Reinigung übernimmt in solchen Fällen eigentlich auch die Firma aber die muss man normalerweise auch zu Hause waschen.
Wenn du bei der Berufsausbildung deines Arbeitsamtes gemeldet bist kannst du dir einen Antrag auf Gewährung von Ausrüstungsbeihilfe holen. Der Nachteil ist du musst die Sachen oder Arbeitsmaterialien vorschiessen u. danach die Quittungen einreichen mit Kopie des Ausbildungsvertrages.Es sind glaube 260.- € die du zurückerstattet bekommen kannst, falls es so viel sein sollte.
In der Regel zahlt der AG deine Berufsbekleidung. Bei uns ist es so.