Auszug aus wohnung stress vermietern
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Auszug aus Wohnung und Stress mit Vermietern
Wann für die neue Mieterin der Vertrag beginnt, kann Dir relativ egal sein.
Die Kündigung gilt normalerweise immer "zum Monatsende", also 28.02. Es sei denn, Du und Dein Vermieter haben sich anderslautend geeinigt, z.B. zu. 15.02.
DANN musst Du bis dahin geräumt haben.
Wenn nicht, schuldest Du Deinem Vermieter die volle Februarmiete, er kann im Gegenzug aber nicht verlangen, dass Du die Wohnung schon für die Nachmieterin freigibst - zu welchem Zweck auch immer.
Dies ist -zur Abwechslung- mal eine ganz klare Rechtssituation.
Also dass hilft mir schon weiter, da er mir mündlich zugesagt hat, dass wenn ein neuer Mieter kommt, ich früher als die 3 monatige Kündigungsfrist raus kann und ich habe im Januar gekündigt!.Du hast recht, wenns morgen hart auf hart kommt, werde ich die Schlüssel bis Monatsende nicht herausgeben. schön für Deine Antwort
Wenn Du den Schlüssel nicht rausgibst,
musst Du aber auch die volle Monatsmiete zahlen.
Und - wenn Ihr Euch ohnehin nicht so grün seid - mach' Deine Abmachungen schriftlich.
Mit der Nachmieterin kannst Du Dich vielleicht dahingehend einigen,
dass sie schon mal vermessen kann - vielleicht übernimmt sie auch einige Sachen wie Tapete,., ohne, dass Du jetzt alles neu machen musst.
Klappte bei mir auch meist prima.
man zahlt immer Monatsmieten, das ist nun mal so
Ps. du zahlst doch gewiss da du ja ne neue bleibe hast auch für einen vollen Monat, obwohl du nur nach deiner Theorie eine halbe zahlen müsstest
ja dass stimmt, erst mal für Deine Antwort.aber macht ja keinen Sinn, wenn der Vermieter die neue Mieterin auch zur Kasse bittet.?.Zumal es auch Vermieter gibt, die da eher kulanter sind.Ich möchte morgen "gut bewaffnet" dort hingehen.deshalb benötige ich so viel Infos wie möglich.kannst Dir gar nicht vorstellen wie übel diese Vermieter sind! Echt schlecht! Kennst Du noch Seiten wo ich Infos diesbezüglich bekommen könnte? Dir.
genau wie unten teddybaer144 geschrieben hat, lass also keinen rein bis zum 28.02, oder handele eben das so aus das der Nachmieter streicht und so schließlich hättest du alle zeit der Welt die wohnung ordnetLicht und Besenrein zu verlassen
du musst die miete solange bezahlen, wie es deinem kündigungstermin entspricht. gekündigt hast du vermutlich zum ende februar - damit zahlst auch miete bis ende februar.
im gegenzug hast du auch das nutzungsrecht bis ende februar - d.h. die nachmieterin darf in die wohnung nicht rein, wenn du es ihr nicht erlaubst.
ob der mietvertrag für die neue mieterin erst ab 1.3. gilt, ist für dein problem nicht relevant.
die Kündigung und der Auszugstermin sind doch festgelegt.
Ebenso müsste die Wohnungsübergabe und der Termin hierzu festgelegt sein.
Bis zu diesem Termin musst du zahlen.
Ich nehme an, man will dir die Kaution nicht geben^^.
Also, wenn du bis Ende Februar zahlen musst, dann kannst du auch den Schlüssel bis dahin behalten.und hast ein gewisses "Erpressungsmittel" sprichwörtlich in der Hand.
Wenn die neue Mieterin jetzt also rein will und dies mit den Vermietern ausgemacht hat, brauchst du sie nicht zu lassen.denn du bist bis Ende Februar der zahlende Mieter.
Damit kannst du etwas machen?
Sei vorsichtig.und mach bei diesem Ternin und der Wohnungsübergabe :
Fotos, Fotos und nochmals Fotos.
Mach alles schriftlich!
Nimm einen oder mehrere Zeugen mit
Super Antwort! Ich Dir.diese Vermieter sind echt wirklich schlechte Menschen.können nur verbal pöpeln und einem fertig machen.aber dafür gibts ja leider noch kein Gesetz.Ich habe bereits Bilder gemacht und laut Vermieter hat die Bruchbude erhebliche Mängel!.stell dir vor, hatte noch nicht einmal Roll-läden an den Fenstern, keinen Türöffner, musste immer runter und die Türe aufschliessen, geheitzt wird nur bei mir, wenn der Vermieter im Keller seine Holzteile verbrannte, da ich nie mehr als knapp 9 Grad im Winter in der Bude hatte! Ich bin froh wenn das alles rum ist! Dir nochmals
aber macht ja keinen Sinn, wenn der Vermieter die neue Mieterin auch zur Kasse bittet.?."
Doppelt kassieren darf er nicht. Wenn er tatsächlich jetzt schon ab dem 15. von der neuen Mieterin Kohle sieht, darf er von dir nichts mehr verlangen.
Ansonsten gilt: Zahlen bis Kündigungstermin, der ist in der Regel Monatsende. Die Wohnung wird dem Vermieter übergeben, nicht dem Nachmieter. Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.