Arbeitsamt konto reinschauen

Bin seit kurzem Arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld. Jezt habe ich Online bei Sportwette eine große summer gewonnen,kann mir das Amt das Geld streichen? Normaleweise nicht, da ich das Geld mit meinem Glück meinem Einsatz gewonnen hab

10 Antworten zur Frage

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Kann das Arbeitsamt auf mein Konto reinschauen?

Das Arbeitsamt kann deinen Gewinn sehr wohl als Einkommen gegenrechnen weil ein Arbeitsloser doch nicht in saus und braus leben kann.
Das ist kein Mist!
Wenn die das mitbekommen dann kannst du sogar ne Anzeige wegen Betrug bekommen und du musst alles zurück zahlen.
Z.Z. bekommt er ALG I. Da gibts noch keine Probleme.aber wie schnell ist das vorbei, dann muß alles offengelegt werden.
Einfach so : nein.
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Bei ALG II muß man sein Vermögen offenlegen , dazu müssen auch Kto.Auszüge beigebracht werden.
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Bei ALG I ("Arbeitslosengeld" - nicht Hartz IV) gilt dieses
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Da es sich beim Arbeitslosengeld um eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung handelt, wird das eigene Vermögen nicht berücksichtigt. Das Arbeitslosengeld wird also unabhängig vom eigenen Ersparten geleistet. Auch ein Hinzuverdienst zum ALG ist möglich, dieser beträgt bei einer Erwerbstätigkeit während der Arbeitslosigkeit 165 Euro monatlich, die anrechnungsfrei dazuverdient werden können.
Anrechnung von Einkommen beim ALG »
ALG-I.de - Arbeitslosengeld Ratgeber
Bei ALG I ist ein Lottogewinn auch kein Einkommen für das Amt , sondern nur ein Vermögenszuwachs.
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Aber Achtung : Sobald man in ALG II fällt , wird ein hohes Vermögen angerechnet. Also lieber gleich ausgeben , aber vernünftig.
Auf das Konto können sie nicht schauen, allerdings wollen sie ab und zu die Kontoauszüge sehen. Über das Finanzamt merken sie, ob du recht viele Zinsen bekommst.
Also Vorsicht
Bei ALG I ist das kein Problem, da darfst du ja noch Geld haben.
Das Abeitsamt kann natürlich nicht auf Dein Konto gucken und beim Bezug von Arbeitslosengeld musst Du Deine Vermögensverhältnisse auch nicht offen legen.
Das kommt wohl darauf an, ob es sich um I oder II handelt, oder nicht?
aber bei Hartz IV wirst du SOFORT zum gläsernen Menschen - da musst du ALLES offenlegen.
Er schreibt doch in der Frage: "Ich bin SEIT KURZEM arbeitslos". Also bekommt er ALG I und meine Antwort ist zutreffend.
Klar,wenn sie deine Kontoauszüge sehen möchten.
Wenn du Glück hast und eine größere Summe gewonnen hast,bist du in deren Augen nicht bedürftigt,und sie können streichen.
Zusammenfassend kann man sagen: Bei ALG 1 macht der Gewinn nichts aus.
Beziehst Du aufstockend ALG 2 wird der Gewinn als Einnahme angerechnet und der ALG2 Anteil fällt weg. Das liegt daran, dass ALG 1 eine Versicherungsleistung ist und ALG 2 aus den Steuern der Allgemeinheit bezahlt wird