Arbeitgeber hälfte gesetzlichen krankenversicherung zahlen

Studentische Aushilfe, 30 Jahre, also keine studentische Versicherung bei der Krankenkasse mehr. Ab wann muss der Arbeitgeber die Hälfte der KK-Beiträge bezahlen? Wenn man mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet? Oder gibts da andere Regelungen?

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Muss mein Arbeitgeber die Hälfte der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen?

In der gesetzlichen Krankenkasse zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrage, abzüglich des nicht mehr paritätisch finanzierten Anteils und der möglichen Zusatzbeiträge, welche viele GKV nun doch erheben müssen. Kinder werden in der Regel in der Familienversicherung mitversichert. Dies gilt auch für freiwillig in der GKV versicherte Arbeitnehmer, geregelt ist dies im SGV V § 257 Beitragszuschüsse für Beschäftigte:
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuß die Hälfte des Beitrags, der bei Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wäre. Bestehen innerhalb desselben Zeitraums mehrere Beschäftigungsverhältnisse, sind die beteiligten Arbeitgeber anteilig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte zur Zahlung des Beitragszuschusses verpflichtet. Für Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch beziehen, ist zusätzlich zu dem Zuschuss nach Satz 1 die Hälfte des Betrages zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten bei der Krankenkasse, bei der die Mitgliedschaft besteht, nach § 249 Abs. 2 Nr. 3 als Beitrag zu tragen hätte.
Versicherung • 1A Verbrauchermagazin
aber es geht um eine studentische Anstellung, die ist anders zu betrachten als ein normales Angestelltenverhältnis.
in dem Moment, wo du steuerpflichtig bist muß der Arbeitgeber immer die Hälfte zu allen Sozialversicherungspflichtigen Abgaben mit begleichen.
nein. für studenten mit 20 die Woche eben nicht.
Siehe hier:
Sozialversicherung in Deutschland
Demnach zahlt der Arbeitgeber bei 400-€-Jobs den Beitrag alleine.
Für Studenten bis zu dieser Grenze gar nichts. Über dieser Grenze: Musst du dich selbst um Versicherung kümmern - es besteht jetzt Versicherungspflicht für jedermann. Dann muss der Arbeitgeber die Hälfte bezahlen.
Auf jeden Fall sichere dich durch eine Anfrage im Studentenwerk ab. Die sind in solchen Fragen versiert.


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