Arbeitgeber angestellten aussehens kündigen

Gibt es ein Gesetz oder das Recht für den Arbeitgeber einen Angestellten zu kündigen weil er optisch nicht mehr in das Unternehmen passt? Wenn z.B. ein Angestellter mit viel Kundenkontakt einen schlimmen Unfall hatte mit seinen Gesicht? Wenn eine Empangsdame auf einmal pinke Haare hat? Wenn eine Servicekraft tättowiert ist? Darf der Arbeitgeber sowas verbieten?

10 Antworten zur Frage

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Darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten aufgrund seines Aussehens kündigen?

Es gibt eine Kleiderordung in Betrieben. Nach einem Unfall darf er nicht kündigen, den Betroffenen jedoch in eine andere Abteilung versetzen. Tätoovierungen solange sie nicht auffällig sind muß er dulden. Sind sie auffällig steht eine Versetzung an. Und wenn es als Reinigungskraft ist. Wer sich tätoovieren läßt sollte vorher überlegen, denn das wird mit Bewußtsein gemacht.
dann wird dieser halt einen anderen grund angeben, ist doch nicht so schwer irgendwas aus dem hut zu zaubern.
Ja draf er,
wenn du noch in der Probezeit bist braucht er auch keine Begründung angeben.
kommt drauf an was für ein job. wenn du ne stewardess bist und plötzlich aussiehst wie ne punkerin.
sonst nicht dnek ich mal
Ja also wenn ich in einer Bank arbeite und mit eine Fußball Triko komme ja
Nö. Er gibt dann einfach andere Gründe als die eigentlichen für die Kündigung an. Oder eben die übliche Kündigung aus betrieblichen Gründen.
ja wenn es geschäftsschädigend ist bzw. das geschäftklima schädigt
Nein, aber er kann dir anraten dich deinem Arbeitsumfeld anzupassen.
Er kann dich aber aus Betriebsgründen versetzen.
Es kann ja zb nicht angehen das ein Fitnesstrainer 100kg wiegt und den Leuten dann was von gesunder Ernährung und Sport erzählt.
Offiziell darf er dich wegen deinem Aussehen natürlich nicht feuern. Das ist relativ streng im Gesetz festgelegt. Allerdings würde der Arbeitgeber einfach einen anderen Grund für die Kündigung erfinden, das ist ja nicht schwer.
Selbstverständlich JA!
Da gehts nämlich nicht mehr um den Punk sondern um die Zukunft und Ansehen des Unternehmens.
ich glaube nicht dass ein arebitgeber das konkret sagen würde.
Wenn es denn den Arbeitgeber wirklich stört, muss er sich wohl damit abfinden oder er findet einen anderen Grund denjenigen zu entlassen.


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