Anzeige gefälschter email

Eine Bekannte hat mir einen Screenshot einer Mail geschickt, die die reservierungsbestätigung von Theaterkarten enthielt. Ohne Unterschrift oder Signatur. Ich bin darauf dann nach Hamburg gefahren und hab dann erfahren dass die Reservierung nicht existiert. Kann ich meine Bekannte anzeigen und die Kosten von den Karten, die ich jetzt selbst zahlen musste, zurück verlangen? Sie wollte mir "eins auswischen".

5 Antworten zur Frage

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Anzeige wegen gefälschter Email?

Selbstverständlich kannst Du den entstandenen Schaden zurückverlangen.
offenbar wolltest Du die Karten ja erwerben - Wenn Du sie erworben hast
- insoweit ist Deine Frage nicht ganz verständlich - dann kannst Du allenfalls die Kosten geltend machen, die Dir durch die vergebliche Fahrt
nach Hamburg und zurück entstanden sind
Nein.
Selber Schuld, der Screenshot ist völlig wertlos. Wer auf sowas reinfällt, ist selber schuld.
Im übrigen bewirkt eine Anzeige zuerst mal gar nix, das ist STRAFRECHT.
Wenn du dein Geld zurück haben willst, musst du eine Klage einreichen nach ZIVILRECHT. Da kostet sehr viel Geld und noch mehr Zeit, und außer den Fahrtkosten gibts da nix zu holen.
Ja, tu das!
Ist der beste Weg ihr die Augen zu Öffnen, das Sich so etwas nicht gehört
Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Inte5rsse eingestellt. , Staatsanwalt XY